Die EU hat den vorübergehenden Schutz für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bis März 2028 verlängert. Doch es gibt eine Einschränkung: Ausgenommen sind neue Anträge von denjenigen, die ihren militärischen Verpflichtungen in der Ukraine nicht nachkommen. Betroffen sind primär Männer im wehrfähigen Alter.
