Großer Schritt für das neue ukrai­ni­sche Antikorruptionsgericht

Die Beru­fungs­ver­fah­ren zu Schlüs­sel­in­sti­tu­tio­nen, dem Hohen Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richt und dem Obers­ten Gerichts­hof sind abge­schlos­sen. Das neue Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richt könnte schon bald seine Arbeit auf­neh­men. Von Iryna Shyba

[Redak­tion] Der Winter 2019 ist für das Gerichts­sys­tem der Ukraine von außer­or­dent­li­cher Bedeu­tung: Die Beru­fungs­ver­fah­ren zu Schlüs­sel­in­sti­tu­tio­nen, nämlich dem Hohen Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richt und dem Obers­ten Gerichts­hof sind abge­schlos­sen. Das Ver­fah­ren zum Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richt gilt alles in allem als ein Erfolg, während das zum Obers­ten Gerichts­hof eher als Miss­erfolg bewer­tet wird. Beide Gerichte müssen Ent­schei­dun­gen von äußers­ter Wich­tig­keit für die Ukraine fällen. Bislang war es die Hohe Qua­li­fi­zie­rungs­kom­mis­sion der Richter (engl.: HQCJ), die in beiden Fällen Hin­der­nisse für faire Aus­wahl­ver­fah­ren geschaf­fen und unge­eig­nete Kan­di­da­ten zu diesen äußerst wich­ti­gen Gerich­ten zuge­las­sen hat. Iryna Shyba, Pro­jekt­lei­te­rin bei der DEJURE-Stif­tung, die aktiv an der Jus­tiz­re­form betei­ligt ist, beschreibt die wich­tigs­ten Her­aus­for­de­run­gen während der Beru­fungs­ver­fah­ren und erklärt die aktu­el­len Vor­gänge. [Redak­tion]

Am 6. März 2019 hat die Hohe Qua­li­fi­zie­rungs­kom­mis­sion der Richter (engl. High Qua­li­fi­ca­tion Com­mis­sion of Judges (HQCJ)) die Ergeb­nisse der Beru­fungs­ver­fah­ren zum Hohen Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richt und zum Obers­ten Gerichts­hof bekannt gegeben. Am 20. März folgte dann die Beru­fung des letzt­ver­ant­wort­li­chen Hohen Jus­tiz­ra­tes (engl. High Council of Judges) von 69 Richter zum Obers­ten Gericht und 35 Rich­tern zum Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richt. In Kürze folgt dann die zere­mo­ni­elle Ernen­nung der Richter durch den Prä­si­den­ten, der keinen Ein­fluss mehr auf die Auswahl hat.

Portrait von Iryna Shyba

Iryna Shyba ist Pro­jekt­lei­te­rin der NGO „DEJURE Foun­da­tion“ mit Sitz in Kiew, Ukraine.

Unter den erfolg­rei­chen Bewer­bern befan­den sich zahl­rei­che Kan­di­da­ten, denen zivil­ge­sell­schaft­li­che Orga­ni­sa­tio­nen – inklsuive der Orga­ni­sa­tion, die ich führe – noch vor wenigen Monaten eine man­gelnde Eignung beschei­nigt hatten: Unter den bis dato beru­fe­nen Rich­tern für das Oberste Gericht befin­den sich bei­spiels­weise min­des­tens zehn und unter den beru­fe­nen Rich­tern für das neue Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richt befin­den sich acht Kan­di­da­ten mit frag­wür­di­gen Hin­ter­grün­den. Trotz­dem gilt das Beru­fungs­ver­fah­ren für das Hohe Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richt unter Betei­li­gung inter­na­tio­na­ler Exper­ten als Erfolg, während das zum Obers­ten Gerichts­hof eher als Miss­erfolg zu beur­tei­len ist. Im Fol­gen­den möchte ich kurz auf den kom­ple­xen Beru­fungs­pro­zess ein­ge­hen und das näher erläutern.

Beru­fungs­ver­fah­ren zum Antikorruptionsgericht

Seit Ende 2018 lief die Auswahl für das neu­ge­grün­dete Hohe Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richt (HACC). Dort sollen ins­ge­samt – inklu­sive Beru­fungs­in­stanz – 39 Richter arbei­ten. Von ins­ge­samt 342 Bewer­ben schaff­ten es zunächst 113 Kan­di­da­t*innen in die finale Auswahl.

Das beson­dere an der Auswahl der Richter zum Hohen Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richt war, das erst­ma­lig inter­na­tio­nale Exper­ten in Form eines Exper­ten­gre­mi­ums in die Auswahl mit­ein­be­zo­gen wurden- ein auch im Westen bisher bei­spiel­lo­ser Vorgang. Zum Öffent­li­chen Rat inter­na­tio­na­ler Exper­ten (engl.: PCIE) gehören bekannte sechs Fach­leute, die selbst als Richter oder Staats­an­wälte tätig gewesen waren. Sie hatten in Däne­mark, Groß­bri­tan­nien, Litauen, Maze­do­nien und Kanada Fälle gra­vie­ren­der Kor­rup­tion ver­han­delt oder zur Anklage gebracht.

Der inter­na­tio­nale Exper­ten­rat (PCIE) war berech­tigt, eine Bewer­bung zu ver­wer­fen, wenn sub­stan­ti­elle Zweifel an der fach­li­chen Eignung oder der Inte­gri­tät der Kan­di­da­ten auf­ka­men. Der PCIE hat dabei höchste Prüf­stan­dards ange­legt: Die Bewer­ber waren ver­pflich­tet, jeden berech­tig­ten Zweifel zu zer­streuen. Schrift­lich bzw. im Inter­view (hierzu gab es Live-Streams) mussten die Kan­di­da­ten die inter­na­tio­na­len Exper­ten von ihrer Eignung, ein Amt als Richter am Hohen Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richt zu beklei­den, über­zeu­gen. 49 Bewer­ber haben dies bei den gemein­sa­men Sit­zun­gen des PCIE und der HQCJ ver­sucht, davon wurden 42 von den inter­na­tio­na­len Exper­ten aussortiert.

Vier zivil­ge­sell­schaft­li­che Orga­ni­sa­tio­nen (die DE JURE-Stif­tung, das Anti-Cor­rup­tion Action Centre, Trans­pa­rency Inter­na­tio­nal und Auto­mai­dan) erklär­ten, dass sie zuvor bei acht der erfolg­rei­chen Bewer­ber Zweifel gehabt haben. Aller­dings wurden drei dieser Bewer­ber (Tschorna, Woronko und Bilous) dann von inter­na­tio­na­len Exper­ten befragt, die dar­auf­hin ent­schie­den, dass bei ihnen die Zweifel an der Inte­gri­tät über­zo­gen gewesen seien. Andere Bewer­ber hatten ihre Erklä­run­gen schrift­lich vorgelegt.

Anti­kor­rup­ti­ons-Akti­vis­ten machten während des Aus­wahl­pro­zes­ses immer wieder darauf auf­merk­sam, dass geeig­nete Richter*innen durch juris­ti­sche Win­kel­züge aus dem Aus­wahl­pro­zess aus­ge­schlos­sen wurden. Ein Bei­spiel für dieses Vor­ge­hen ist die Rich­te­rin Larysa Holnik, die in der Ukraine und im Ausland als Whist­le­b­lo­we­rin bekannt ist. Sie erhielt vom Hohen Jus­tiz­rat kurz vor Beginn des Aus­wahl­ver­fah­ren zum Hohen Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richt eine offi­zi­elle Rüge. Die Ver­hän­gung einer Dis­zi­pli­nar­strafe ver­hin­derte, dass Holnyk am Beru­fungs­ver­fah­ren teil­neh­men und Rich­te­rin am Hohen Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richt werden konnte. Auch wenn der Oberste Gerichts­hof die diese Ent­schei­dung des Hohen Jus­tiz­ra­tes kürz­lich für rechts­wid­rig befun­den hat, ist die Rich­te­rin somit effek­tiv von der Auswahl aus­ge­schlos­sen worden.

Beru­fungs­ver­fah­ren für den Obers­ten Gerichtshof

Beim Beru­fungs­ver­fah­ren für den Obers­ten Gerichts­hof hin­ge­gen, das zur glei­chen Zeit statt­fand, gab es keine Betei­li­gung inter­na­tio­na­ler Exper­ten. Es wurde ein natio­na­les Gremium, der soge­nannte Öffent­li­chen Inte­gri­täts­ra­tes (engl.: PIC) an der Auswahl beteiligt.

Der PIC ist eine lan­des­weite Ein­rich­tung, zu der sich ukrai­ni­sche zivil­ge­sell­schaft­li­che Akti­vis­ten, Anwälte und Jour­na­lis­ten zusam­men­ge­schlos­sen haben (die alle ehren­amt­lich tätig sind). Der Inte­gri­täts­rat verfügt – anders als der inter­na­tio­nale Exper­ten­rat – nicht über ein abso­lu­tes Veto­recht. Selbst wenn der PIC einen Bewer­ber oder eine Bewer­be­rin für unehr­lich bzw. unge­eig­net befin­det, kann dieser oder diese nach einem ent­spre­chen­den Mehr­heits­be­schluss der HQCJ immer noch berufen werden. Von den zum Obers­ten Gericht beru­fe­nen Rich­tern wurden 16 von 31 nega­ti­ven Bewer­tun­gen des PICs von der Qua­li­fi­zie­rungs­kom­mis­sion (HQCJ) überstimmt.

Unter den zwei­fel­haf­ten Bewer­bern, denen die Qua­li­fi­zie­rungs­kom­mis­sion zu einem Ver­bleib im Beru­fungs­ver­fah­ren ver­hol­fen hat, befin­den sich drei Mit­glie­der eines anderen Gre­mi­ums des hohen Jus­tiz­ra­tes (engl.  High Council of Justice (HCJ)): Ihor Bene­dy­sjuk, Natalja Wol­ko­wyzka und Tetjana Mala­schen­kowa gehören dem Hohen Jus­tiz­rat an.

Der Hohe Jus­tiz­rat (HCJ) ist letzt­in­stanz­lich für die Beru­fung der Richter ver­ant­wort­lich und soll gewähr­leis­ten, dass die Richter unab­hän­gig sind und die Kri­te­rien der rich­ter­li­chen Berufs­ethik befol­gen. Als Mit­glie­der des Hohen Jus­tiz­ra­tes hatten die genann­ten drei Bewer­ber kei­ner­lei Anstren­gung unter­nom­men, als es darum ging, Fällen nach­zu­ge­hen, bei denen während des Euro­mai­dan poli­ti­scher Druck auf Richter aus­ge­übt worden war, um Pro­tes­tie­rende rechts­wid­rig zu verurteilen.

Darüber hinaus nahm Ihor Bene­dy­sjuk ver­bo­te­ner­weise vom Prä­si­den­ten eine Zere­mo­ni­al­waffe ent­ge­gen. Bene­dy­sjuk, der Vor­sit­zende des Hohen Jus­tiz­ra­tes, ist zudem mehr­fach von Jour­na­lis­ten auf seine rus­si­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit ange­spro­chen worden, hat aber nie eine Antwort gelie­fert – in der Ukraine ist eine mehr­fa­che Staats­an­ge­hö­rig­keit nicht erlaubt.

Auch andere erfolg­rei­che Bewer­ber für den Obers­ten Gerichts­hof haben Men­schen­rechte ver­letzt, poli­tisch moti­vierte Urteile gefällt oder enge Bezie­hun­gen zu hoch­ran­gi­gen Poli­ti­kern unterhalten.

Das Beru­fungs­ver­fah­ren zum Obers­ten Gerichts­hof ist für Kor­rup­ti­ons­be­kämp­fung so wichtig, da gra­vie­rende Kor­rup­ti­ons­fälle werden letzt­in­stanz­lich dort ver­han­delt werden und eben nicht alleine vorm spe­zia­li­sier­ten Antikorruptionsgericht.

Gibt es eine Mög­lich­keit, die Beru­fung dieser Kan­di­da­ten zu verhindern?

Die Auswahl der Richter wurde prin­zi­pi­ell von der Hohe Qua­li­fi­zie­rungs­kom­mis­sion der Richter (HQCJ) getrof­fen. Das HQCJ übergab seine Liste Anfang März dann an den Hohen Jus­tiz­rat (HCJ). Der Hohe Jus­tiz­rat (HCJ) die Insti­tu­tion ist, die im Beru­fungs­pro­zess das letzte Wort hat. Nach der Über­gabe der finalen Auswahl des HQCJ prüft der Hohe Jus­tiz­rat die Profile jedes Bewer­bers noch mal und ent­schei­det wer dem Prä­si­dent zur Beru­fung vor­ge­schla­gen wird. Der Prä­si­dent hat dann die Pflicht der Emp­feh­lung des Hohen Jus­tiz­ra­tes nachzukommen.

Laut Gesetzt kann der Hohe Jus­tiz­rat einen Bewer­ber, der das Aus­wahl­ver­fah­ren erfolg­reich durch­lau­fen hat, wegen begrün­de­ter Zweifel an der Inte­gri­tät und der Berufs­ethik des Kan­di­da­ten oder wegen Ver­stö­ßen gegen das gesetz­lich vor­ge­ge­bene Ver­fah­ren der Beru­fung zum Richter ablehnen.

Die Sit­zun­gen des Hohen Jus­tiz­ra­tes zur Begut­ach­tung der Bewer­ber fanden zwi­schen dem 18. bis 20. März statt. Das Gremium befand in drei Tagen über 117 Bewer­ber (39 für das Hohe Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richt und 78 für den Obers­ten Gerichts­hof). Der Hohe Jus­tiz­rat berief ins­ge­samt 69 Richter zum Obers­ten Gericht und 35 zum Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richt. Bis zum 28. März sollen weitere Beru­fun­gen folgen.

Reicht es, zwei­fel­hafte Bewer­ber für das Hohe Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richt auszuschließen?

Zur Sicher­stel­lung der Unab­hän­gig­keit des Hohen Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richts ist es darüber hinaus not­wen­dig, einen geeig­ne­ten Vor­sit­zen­den und ent­spre­chend qua­li­fi­zierte Mit­ar­bei­ter des Gerichts­ap­pa­ra­tes zu finden. Derzeit ist Oleksij Shukow der pro­vi­so­ri­sche Leiter der Ver­wal­tung des Gerichts, ein ehe­ma­li­ger Staats­an­walt bei der Gene­ral­staats­an­walt­schaft mit ambi­va­len­ten poli­ti­schen Ver­bin­dun­gen. Da die Aus­schrei­bung für den Posten eines stän­di­gen Ver­wal­tungs­di­rek­tors noch nicht ver­kün­det wurde, besteht wei­ter­hin das Risiko, dass Shukow ohne Aus­wahl­ver­fah­ren zum stän­di­gen Leiter des neuen Gerichts ernannt wird.

Darüber hinaus könnte der Hohe Jus­tiz­rat immer noch mit Hilfe von Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren, wie bei Rich­te­rin Holnyk, Druck auf die Richter des Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richts ausüben.

Die Betei­li­gung inter­na­tio­na­ler Exper­ten mit starker Ein­spruchs­be­fug­nis hat dazu bei­getra­gen, dass das Beru­fungs­ver­fah­ren für das Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richt erfolg­reich abge­schlos­sen wurde. Dieser Erfolg könnte aller­dings durch die neue Zusam­men­set­zung der Straf­kam­mer für Beru­fungs­ver­fah­ren am Obers­ten Gerichts­hof wieder wett­ge­macht werden. Diese ver­han­delt in dritter Instanz Fälle von gra­vie­ren­der Kor­rup­tion, Mani­pu­la­tio­nen durch den Apparat des Anti­kor­rup­ti­ons­ge­rich­tes oder mit Hilfe von Druck auf Richter durch Disziplinarverfahren.

Emp­feh­lun­gen

Um diese Risiken zu ver­min­dern, sollte eine unab­hän­gige Anti­kor­rup­ti­ons­kam­mer unter Ein­be­zie­hun­gen inter­na­tio­na­ler Exper­ten geschaf­fen werden. Ukrai­ni­sche Exper­ten haben dazu auf­ge­ru­fen, die Zusam­men­set­zung der rich­ter­li­chen Selbst­ver­wal­tungs­or­gane zu ändern, die für die Auswahl und die Dis­zi­pli­nar­auf­sicht zustän­dig sind (HQCJ und Hoher Jus­tiz­rat). Diese Gremien sollten zu min­des­tens 50 Prozent mit Ver­tre­tern der Zivil­ge­sell­schaft besetzt werden, die das Ver­trauen der Gesell­schaft genie­ßen (Men­schen­rechts­ak­ti­vis­ten, Jour­na­lis­ten, Ver­tre­ter fach­kom­pe­ten­ter NGOs), und oder mit ange­se­he­nen aus­län­di­schen Exper­ten. Nur das kann lang­fris­tig eine effek­tive Jus­tiz­ver­wal­tung gewährleisten.

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