„Die Linke”, der Krieg in Osteuropa und die Russland-Sanktionen: alles wie gehabt
Die Rufe nach einem Ende der Russland-Sanktionen werden lauter. Solange Russland seine Aggression gegen die Ukraine nicht beendet, besteht jedoch kein Grund, die Sanktionen aufzuheben.
Vorwort der Redaktion:
Der folgende Beitrag ist zuerst auf der Facebookseite der Autorin erschienen. Aus aktuellem Anlass – in jüngster Zeit gab es vermehrt Vorstöße zur Beendigung der Russland-Sanktionen – hat sich die Redaktion dazu entschieden, diesen Beitrag abzudrucken und dankt Anna Veronika Wendland für die Freigabe.
Ich habe heute Post von André Hahn (MdB Die Linke) bekommen, der regelmäßig seine „Nachrichten aus Osteuropa und Russland“ an Wissenschaftler und andere Regionalexperten verschickt. Hahn berichtet darin über seine Auftritte im Rahmen deutsch-russischer Veranstaltungen und seinen Antrag „Entspannung mit Russland – Keine Verlängerung der Sanktionen gegen Russland.“ Ich habe ihm geantwortet.
„Lieber André Hahn und Team,
ich bin ebenfalls für gute und auskömmliche deutsch-russische Beziehungen. Als Mitglied des „Petersburger Dialogs“ sowie als Osteuropa-Expertin äußere ich mich dazu auch ab und zu öffentlich.
Deswegen möchte ich Sie fragen, wie Sie denn Ihre Forderung – Zitat: „zur Notwendigkeit, die Sanktionen gegenüber Russland endlich aufzuheben“ – im Einzelnen begründen wollen? Wo ist denn die „Notwendigkeit“? Wessen Leben und Tod hängt davon ab?
Wir alle wissen: Sanktionen fallen genau dann, wenn der Grund ihrer Verhängung ENTFÄLLT. Zu den Sanktionsgründen gehören: die militärische Intervention Russlands auf dem Territorium der Ukraine, der andauernde Zufluss russischer Waffen, Gelder sowie bewaffneter Formationen über die Grenze der Ukraine in die sogenannten „Volksrepubliken“ Luhansk und Donezk, der anhaltende Konflikt mit schweren Waffen, an dem pro-russische Milizen als Aggressoren beteiligt sind.
Die Führungen dieser Formationen tun keinen politischen Schritt ohne Absprache mit der russischen Regierung. (Wie russische Militärs unter etwas lächerlichen und irgendwie doch entlarvenden Nicknames auf ukrainischem Boden agieren, kann man in diesem Beitrag über den unehrenhaft, nämlich bei militärischen Aktivitäten in Nachbars Land, gefallenen russischen General „Tuman“ („Nebel“) nachlesen).
An dieser vergessenen Front sterben täglich Menschen. Auf den Territorien der „Volksrepubliken“ geschehen schwerste Menschenrechtsverletzungen, die einschlägig dokumentiert und international verurteilt sind. Ukrainische Staatsbürger werden aus widerrechtlich besetzten Territorien, so der Krim, nach Russland entführt und dort mit illegalen Gerichtsverfahren überzogen, zu hohen Lagerhaftstrafen verurteilt. Das alles ist eklatanter Völkerrechtsbruch.
Trotzdem sehen Sie eine „Notwendigkeit“, die Sanktionen aufzuheben. Doch die russische Regierung tut nichts für eine Verbesserung der Situation. Sie bricht fortwährend das Völkerrecht. Warum also sollte die EU sie mit einer Aufhebung der Sanktionen dafür belohnen?
Sicherlich sollte man sich überlegen, BEVOR man Sanktionen verhängt, ob man auch bereit ist, diese zur Not über lange Zeiträume aufrechtzuerhalten, wenn die Sachlage dies fordert. Die Auflösungserscheinungen, derzeit in Gestalt der von ökonomischen Interessen (Rosneft-Anteile an ostdeutschen Raffinerien z. B.) geleiteten Initiative ostdeutscher Ministerpräsidenten gegen die Russland-Sanktionen, sind ein Zeichen dafür, dass diese Bereitschaft vielen deutschen Mandats- und Amtsträgern fehlt.
Offensichtlich auch Ihnen, lieber Herr Hahn. Aber das steht auf einem anderen Blatt, das kein Ruhmesblatt unseres Landes ist.“
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