Selbstverwaltung und Militärmedizin – ukrainische Delegation beim Ärztetag
Medizinische Selbstverwaltung, Behandlungsfehler, Militärmedizin: Wie lässt sich die ukrainische Gesetzgebung im Gesundheitsbereich mit der EU-Gesetzgebung harmonisieren? Hochrangige ukrainische Gesundheitspolitikerinnen und ‑experten diskutierten darüber am 7. und 8. Mai 2024 mit deutschen Politikerinnen und Experten beim Deutschen Ärztetag in Mainz.
Was ist beim Aufbau von medizinischer Selbstverwaltung zu beachten? Welchen gesetzlichen Rahmen gibt es in Deutschland bei Behandlungsfehlern? Was kann Deutschland von der ukrainischen Erfahrung der Vereinigung von Militärmedizin und zivilem Gesundheitswesen lernen?
Die stellvertretende ukrainische Gesundheitsministerin Maryna Slobodnitschenko, der Leiter des Gesundheitsausschusses der Werchowna Rada, Dmytro Martschenko, und die Leitende Militärärztin der 3. Sturmbrigade Dr. Wiktoria Kowatsch waren mit ukrainischen Gesundheitsexpertinnen zum 128. Deutschen Ärztetag angereist, um diese Fragen mit deutschen Gesundheitspolitikerinnen und ‑experten zu besprechen.
Die Reise der ukrainischen Delegation wurde vom Zentrum Liberale Moderne und der East Europe Foundation (Kyjiw) in Zusammenarbeit mit Health Solutions for Open Society (Kyjiw) unterstützt und organisiert.
Gesetz zur medizinischen Selbstverwaltung wird 2024 verabschiedet
Ein Schwerpunkt für die Delegation war die Diskussion des aktuellen ukrainischen Gesetzentwurfs zur medizinischen Selbstverwaltung im Gesundheitssystem der Ukraine. Während es seit der Unabhängigkeit der Ukraine bereits mehrere Versuche gab, ein Gesetz zur medizinischen Selbstverwaltung auf den Weg zu bringen, sollte der Werchowna Rada der neue Entwurf noch im selben Monat in erster Lesung vorgelegt werden und muss das Gesetz bis zum Jahresende verabschiedet werden. Auch vor dem Hintergrund der Harmonisierung der ukrainischen Gesetzgebung im Gesundheitsbereich mit der EU-Gesetzgebung spielt das Gesetz eine wichtige Rolle.
Da das System der medizinischen Selbstverwaltung für die Ukraine neu ist, sind noch einige Hürden zu nehmen und ist auch Erklärungsarbeit zu leisten, um die medizinischen Fachkräfte ausreichend zu informieren und einzubinden.
Alle medizinischen Berufsgruppen einbeziehen
Die amtierenden Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen) traf sich am 8. Mai mit der ukrainischen Delegation. Sie empfahl, auch Pflegekräfte, andere Gesundheitsfachkräfte und Patienten ins System der Selbstverwaltung miteinzubeziehen. Sie regte außerdem eine Fortführung des Dialogs über die Selbstverwaltung an.
Auch die Stellvertretende Gesundheitsministerin Slobodnitschenko und Ausschussleiter Martschenko betonten, wie wichtig die Vertiefung des Austauschs zu diesem Thema und die Kooperation insgesamt seien. Entscheidende Hinweise zur Gestaltung des neuen Gesetzes kamen auch von Experten der Bundesärztekammer, der Landesärztekammer von Nordrhein-Westfalen sowie der ukrainischen NGO Health Solutions for Open Society.
Umstellung des Gesundheitswesens auf Militärmedizin
Am Vortag war die ukrainische Delegation bereits mit dem Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Dr. Stephan Hofmeister und den Generalärzten der Bundeswehr, Dr. Rolf von Uslar und Dr. Johannes Backus, zusammengetroffen. Die Leitende Militärärztin der 3. Sturmbrigade Dr. Kowatsch aus der Ukraine berichtete über die erfolgreiche Umstellung von einem weitgehend zivilen Gesundheitssystem auf Militärmedizin – und über ihre konkreten Erfahrungen an der Front.
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