Poro­schen­kos letztes Vermächtnis?

Am 25. April wurde ein Spra­chen­ge­setz von der Wer­chowna Rada ver­ab­schie­det, das die Stel­lung des Ukrai­ni­schen als Staats­spra­che erneut unter­streicht, deren Gebrauch auf staat­li­cher Ebene vor­schreibt und die Ver­wen­dung der rus­si­schen Sprache redu­zie­ren soll. Eine Analyse von Lennart Jürgensen

Nach über 2.082 dis­ku­tier­ten Ände­rungs­an­trä­gen und einem wahren Sit­zungs­ma­ra­thon wurde kurz vor dem ortho­do­xen Oster­wo­chen­ende im ukrai­ni­schen Par­la­ment, der Wer­chowna Rada, das Gesetz „Über die Gewähr­leis­tung von Funk­tion und Anwen­dung des Ukrai­ni­schen als Staats­spra­che“ ver­ab­schie­det. Das neue Spra­chen­ge­setz sieht unter anderem vor, dass alle Staats­be­diens­te­ten Ukrai­nisch beherr­schen und im Dienst ver­wen­den müssen. Beamte und Abge­ord­nete, die sich in der Öffent­lich­keit nicht daran halten, sollen laut Gesetz mit Strafen belegt werden. Die bereits bestehen­den Quoten im Bereich der Mas­sen­me­dien und Druckerzeug­nisse wurden noch einmal zuguns­ten des Ukrai­ni­schen ver­schärft. So sollen lan­des­weit aus­ge­strahlte TV-Sender zu 90 Prozent auf Ukrai­nisch senden, alle Web­sei­ten sollen auch eine ukrai­ni­sche Version auf­wei­sen, die Hälfte des Ange­bots in Buch- und Zei­tungs­lä­den muss ukrai­nisch­spra­chig sein. Print- und Online-Publi­ka­tio­nen müssen jeweils auch eine ukrai­ni­sche Version ver­öf­fent­li­chen, mit Aus­nahme von solchen auf Krim­ta­ta­risch, Eng­lisch oder anderen Spra­chen der EU. Ferner müssen Antrag­stel­ler für die ukrai­ni­sche Staats­bür­ger­schaft künftig eine Ukrai­nisch-Prüfung ablegen. Die „Belei­di­gung der ukrai­ni­schen Sprache“ sowie die Ver­höh­nung der ukrai­ni­schen Flagge oder Hymne können eine Haft­strafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen.

Portrait von Lennart Jürgensen

Lennart Jür­gen­sen ist Mas­ter­stu­dent am Ost­eu­ro­pa­in­sti­tut der Freien Uni­ver­si­tät Berlin. Zu seinen wis­sen­schaft­li­chen Schwer­punk­ten gehören Spra­chen- und Geschichts­po­li­tik im post-sowje­ti­schen Raum.

Dass ein Gesetz von solch gesell­schafts­po­li­ti­scher Reich­weite kurz vor der Ver­ei­di­gung des neuen Prä­si­den­ten durchs Par­la­ment gebracht wurde, lässt darauf schlie­ßen, dass der schei­dende Prä­si­dent Petro Poro­schenko noch ein Ver­mächt­nis hin­ter­las­sen und eine Weiche stellen wollte. Die Stär­kung des Ukrai­ni­schen war Teil seines Wahl­kampf­slo­gans „Armee, Sprache, Glaube“, und vom bislang eher rus­sisch­spra­chi­gen Nach­fol­ger Selen­skyj ist in dieser Frage sicher­lich weniger Nach­druck zu erwar­ten. Ver­su­che der pro-rus­si­schen Oppo­si­tion, die Unter­zeich­nung bis nach dem Amts­an­tritt Wolo­dymyr Selen­skyjs zu ver­zö­gern, schei­ter­ten. Wenige Tage vor der Amts­ein­füh­rung Selen­skyjs unter­zeich­nete Petro Poro­schenko am 15. Mai das Spra­chen­ge­setz. Prä­si­dent Selen­skyj kün­digte an, dass Gesetz genau prüfen zu wollen. Seit seinem Amts­an­tritt äußerte er sich zurück­hal­tend über das Gesetz, was wahr­schein­lich auch mit den am 21. Juli statt­fin­den­den Par­la­ments­wah­len zu tun hat.

Spra­chen­po­li­tik im Kontext des Krieges

Die Frage, wie die Ukraine mit ihrer de facto bestehen­den Zwei­spra­chig­keit umgeht, hat sich natur­ge­mäß seit Beginn des Krieges im Donbas ver­schärft und spielt eine wesent­li­che Rolle bei der Beto­nung der natio­na­len Eigen­stän­dig­keit des Landes einer­seits und im rus­si­schen Pro­pa­gan­da­krieg ande­rer­seits. Für letz­te­ren bietet sie idealen Stoff, um die Kyjiwer Führung als anti­rus­sisch, dis­kri­mi­nie­rend oder gar faschis­tisch dar­zu­stel­len. So ver­brei­ten rus­si­sche Staats­me­dien trotz der offen­sicht­li­chen Zwei­spra­chig­keit häufig das Gerücht, dass der Gebrauch der rus­si­schen Sprache in der Ukraine gefähr­lich oder gar ver­bo­ten sei. Sie reagie­ren bereits seit dem Sturz des ehe­ma­li­gen Prä­si­den­ten Janu­ko­witsch beson­ders emp­find­lich auf jeg­li­che Geset­zes­vor­ha­ben zur För­de­rung des Ukrai­ni­schen und erzie­len damit große Reso­nanz. Auch das rus­si­sche Außen­mi­nis­te­rium reagierte auf das nun ver­ab­schie­dete Spra­chen­ge­setz mit Ableh­nung und bezeich­nete es als skan­da­lös. Und sogar deut­sche Medien schei­nen immer wieder den Duktus der Kreml-Pro­pa­ganda zu über­neh­men und spre­chen auch aktuell wieder von einer Dis­kri­mi­nie­rung der rus­sisch­spra­chi­gen Bevöl­ke­rung. Das ZDF etwa benannte eine kurze Mit­tei­lung mit dem Titel „Ukraine will Rus­sisch ver­drän­gen“. Darin wird aus­schließ­lich die Behaup­tung auf­ge­stellt, dass die rus­si­sche Sprache aus dem Alltag ver­drängt werden solle, der Kontext des Geset­zes wird hin­ge­gen nicht erklärt. Dass das Gesetz den Gebrauch von Spra­chen im pri­va­ten Raum und im reli­giö­sen Kontext gar nicht berührt, wird hier wie auch in den Kreml-Medien ver­schwie­gen. Neben dem rus­si­schen Außen­mi­nis­te­rium äußer­ten sich auch andere inter­na­tio­nale Ver­tre­ter und Insti­tu­tio­nen zu dem Gesetz. Der unga­ri­sche Außen­mi­nis­ter Péter Szi­j­jártó kri­ti­sierte die Ver­ab­schie­dung des Geset­zes, da es die Rechte der unga­ri­schen Min­der­heit in der Ukraine ver­letze. Er lege daher seine Hoff­nun­gen auf den künf­ti­gen Prä­si­den­ten Wolo­dymyr Selen­skyj, um das Ver­hält­nis zwi­schen Ungarn und der Ukraine wieder zu ver­bes­sern. Ungarn hatte bereits eine nähere Zusam­men­ar­beit der Ukraine mit der EU und NATO wegen der angeb­li­chen Dis­kri­mi­nie­rung der unga­ri­schen Min­der­heit im Westen der Ukraine blo­ckiert. Die EU kün­digte an, das Gesetz erst nach Inkraft­tre­ten zu bewer­ten und for­derte die Ukraine dazu auf, das Gesetz der Venedig-Kom­mis­sion zur Bewer­tung vorzulegen.

Die all­ge­meine För­de­rung und Durch­set­zung einer Staats­spra­che ist grund­sätz­lich ein Nor­mal­fall staat­li­cher Politik. In vielen Ver­fas­sun­gen ist eine Staats- und Ver­wal­tungs­spra­che für die all­ge­meine Staats­kom­mu­ni­ka­tion fest­ge­legt. Die Beson­der­heit in der Ukraine liegt darin, dass die Zwei­spra­chig­keit des Landes die flä­chen­de­ckende Umset­zung einer Staats­spra­che beson­ders erschwert. Umfra­gen des Raz­um­kow-Zen­trums zufolge sehen 68 Prozent der Bevöl­ke­rung Ukrai­nisch als ihre Mut­ter­spra­che an, 14 Prozent der Befrag­ten Rus­sisch, 17 Prozent geben beide Spra­chen als Mut­ter­spra­chen an. Im Alltag ver­ste­hen quasi alle Ukrai­ner beide Spra­chen, die meisten spre­chen auch beide und viele wech­seln zwi­schen Rus­sisch und Ukrai­nisch je nach Sprech­si­tua­tion hin und her.

In der Tat gibt es gute Argu­mente für die För­de­rung des Ukrai­ni­schen. So könnte ein grö­ße­rer Anteil an ukrai­nisch­spra­chi­gen Ver­öf­fent­li­chun­gen den Ein­fluss der rus­si­schen Zensur auf dem Publi­ka­ti­ons­markt mindern. Bisher werden aus­län­di­sche Publi­ka­tio­nen, die von rus­si­schen Ver­lags­häu­sern ins Rus­si­sche über­setzt werden, in der Regel über­nom­men und nicht kost­spie­lige eigene Über­set­zun­gen ins Rus­si­sche inner­halb der Ukraine ange­fer­tigt. Damit finden aber auch zahl­rei­che durch Zensur ver­än­derte Inhalte ihren Weg in die ukrai­ni­sche Leser­schaft. Durch Über­set­zun­gen ins Ukrai­ni­sche könnten solche Ver­zer­run­gen ver­mie­den werden.

Eine andere sinn­volle Erwä­gung besteht darin, Chan­cen­gleich­heit in einer mul­ti­eth­ni­schen Gesell­schaft zu schaf­fen. Dies betrifft vor allem Min­der­hei­ten, die weder Rus­sisch noch Ukrai­nisch, sondern etwa Unga­risch spre­chen. Bereits 2017 wurde daher eine gene­relle För­de­rung des Ukrai­ni­schen in einer Schul­re­form fest­ge­hal­ten. Fun­dierte Ukrai­nisch-Kennt­nisse sollen es allen Mit­glie­dern der Gesell­schaft ermög­li­chen, Zugang zu staat­li­chen Uni­ver­si­tä­ten zu bekom­men oder eine Tätig­keit im öffent­li­chen Dienst aus­zu­üben. Nicht zuletzt kann ein Staat zu Recht erwar­ten, dass seine Bevöl­ke­rung bereit ist, die Lan­des­spra­che zu erler­nen ‒ genauso wie die deut­sche Öffent­lich­keit dies von Flücht­lin­gen oder eth­ni­schen Min­der­hei­ten ein­for­dert. Die Schul­re­form bestimmte etwa, dass Ukrai­nisch von  2020 an ab der fünften Klasse ver­pflich­tende Unter­richts­spra­che ist, wobei der Unter­richt teil­weise auch in Spra­chen der Euro­päi­schen Union abge­hal­ten werden kann. Daran machte sich viel Kritik fest, denn das Rus­si­sche wird so abseh­bar aus der Schule ver­bannt. Auch die Venedig-Kom­mis­sion des Euro­pa­rats kri­ti­sierte das Gesetz, da eine nicht aus­rei­chende Berück­sich­ti­gung eth­ni­scher Min­der­hei­ten zu unnö­ti­gen Span­nun­gen in der Gesell­schaft führen könnte.

Wenn­gleich also die För­de­rung einer Staats­spra­che an sich ein nach­voll­zieh­ba­res Ansin­nen ist, schießt die ukrai­ni­sche Spra­chen­po­li­tik mög­li­cher­weise in einigen Ele­men­ten übers Ziel hinaus. So ist vor allem frag­lich, ob eine Bestra­fung von Staats­be­diens­te­ten bei Nicht­ver­wen­dung des Ukrai­ni­schen wirk­lich umsetz­bar und ziel­füh­rend ist. Es könnten in der Praxis Beamte auch im kleinen städ­ti­schen Postamt oder am Bahn­hofs­schal­ter ange­zeigt und bestraft werden, wenn sie Ukrai­nisch nicht ver­wen­den. Solche Bestra­fun­gen wären nicht zuletzt ein ergie­bi­ges Futter für die rus­si­sche Propaganda.

Warum das Ukrai­ni­sche kein Dialekt des Rus­si­schen ist – eine his­to­ri­sche Einordnung

In welcher Form auch immer sich die Sprach-Gesetz­ge­bung in der Ukraine weiter ent­wi­ckelt, sie trifft auf eine his­to­risch gewach­sene Gemenge­lage, die nähere Betrach­tung ver­dient. Die Rea­li­tät in der unab­hän­gi­gen Ukraine ist heute ein weit­ge­hend pro­blem­lo­ses  Nebein­an­der­exis­tie­ren des Ukrai­ni­schen und Rus­si­schen und einer aus dieser Koexis­tenz erwach­se­nen Misch­spra­che, dem  soge­nann­ten Sur­schyk. Die Ver­wen­dung vari­iert je nach Region. Ver­ein­facht gesagt, sind der Osten und Süden eher rus­sisch­spra­chig, während vor allem der Westen und das Zentrum der Ukraine ukrai­nisch­spra­chig sind – die Grenzen sind fließend.

Die ukrai­ni­sche Sprache gehört zusam­men mit dem Bela­rus­si­schen und dem Rus­si­schen zum Zweig der ost­sla­wi­schen Spra­chen (daneben exis­tie­ren noch der west­sla­wi­sche Zweig, z.B. Pol­nisch, sowie der süd­sla­wi­sche Zweig, z.B. Bul­ga­risch). Das Ukrai­ni­sche und Rus­si­sche exis­tie­ren schon lange neben­ein­an­der und haben durch gegen­sei­tige Ein­flüsse viele sprach­li­che Gemein­sam­kei­ten. In Russ­land wird das Ukrai­ni­sche dennoch bis heute zu Teilen als ein Dialekt des Rus­si­schen und nicht als eigene Sprache ange­se­hen. Ver­tre­ter dieser Meinung igno­rie­ren dabei aller­dings den Fakt, dass es sich beim Ukrai­ni­schen um eine aner­kannte Stan­dard­spra­che handelt, die vieles nicht nur mit dem Rus­si­schen, sondern auch mit dem Pol­ni­schen und anderen sla­wi­schen Spra­chen gemein hat. Auch auf kul­tu­rel­ler Ebene flo­riert das Ukrai­ni­sche und kann auf Natio­nal­dich­ter und gegen­wär­tige Autorin­nen und Autoren ver­wei­sen, die etwa mit Serhij Zhadan sogar über die Grenzen des eigenen Landes hinaus bekannt sind.

Zur Frage der Unter­schied­lich­keit zwi­schen Ukrai­nisch und Rus­sisch kann man, frei­lich unwis­sen­schaft­lich, etwa auf den Abstand des Deut­schen vom Nie­der­län­di­schen ver­wei­sen. Für einen Nicht-Mut­ter­sprach­ler, der eine der Spra­chen beherrscht, ist die andere von beiden nicht ohne wei­te­res zu ver­ste­hen. Die mehr­heit­li­che Bilin­gua­li­tät der Ukrai­ner führt aber im Alltag dazu, dass Kon­ver­sa­tio­nen in beiden Spra­chen gleich­zei­tig geführt werden und Gesprächs­part­ner pro­blem­los zwi­schen den Spra­chen hin- und herwechseln.

His­to­risch begüns­tig­ten ver­schie­dene poli­ti­sche Ein­fluss­sphä­ren die Ent­wick­lung der heu­ti­gen Bilin­gua­li­tät. So waren die Gebiete der heu­ti­gen Ost- und Süd­ukraine für einen langen Zeit­raum Teil des Rus­si­schen Reichs. Der west­li­che Teil der Ukraine unter­lag lange dem Ein­fluss­be­reich des Habs­bur­ger Reichs und zuvor dem des Uni­on­staa­tes Polen-Litauen. Das Habs­bur­ger Reich ver­suchte sich daran, die Vor­macht­stel­lung des pol­ni­schen Adels zu brechen, und för­derte daher die ukrai­ni­sche Sprache. Auch wenn dies nicht aus reiner Selbst­lo­sig­keit geschah, wurde Ukrai­nisch (in Öster­reich-Ungarn vor­wie­gend als „Ruthe­nisch“ bezeich­net) 1893 von der öster­rei­chi­schen Regie­rung als Lehr­spra­che in Gali­zien eta­bliert. 1914 exis­tie­ren daher dort mehr als 2.500 ukrai­nisch­spra­chige Schulen sowie sech­zehn staat­li­che und private Hoch­schu­len. Im Gegen­satz dazu war die ukrai­ni­sche Sprache im Rus­si­schen Reich starken Rus­si­fi­zie­rungs- und Unter­drü­ckungs­wel­len aus­ge­setzt. Der rus­si­schen Ansicht nach spra­chen die Ukrai­ner auf dem Land (damals „Klein­rus­sen“ genannt) bloß einen „Dialekt“ des Rus­si­schen. Im 18. Jahr­hun­dert war die Ukraine vor allem auf der höchs­ten staat­li­chen Ebene zu einem großen Teil rus­si­fi­ziert. Mit der begin­nen­den ukrai­ni­schen Nati­ons­bil­dung im 19. Jahr­hun­dert sah das Rus­si­sche Reich seine Vor­macht­stel­lung am west­li­chen Rande des Reiches in Gefahr. Mit der Unter­zeich­nung der soge­nann­ten Emser Depe­sche von Zar Alex­an­der II. im Jahre 1876 wurden jeg­li­che Publi­ka­tio­nen auf Ukrai­nisch ver­bo­ten. Nach der Rus­si­schen Revo­lu­tion von 1905 sollte dieses Verbot zwar wieder gelo­ckert werden, doch fanden ukrai­nisch­spra­chige Publi­ka­tio­nen auf­grund der mas­sen­haf­ten Migra­tion von Russen in die öst­li­chen Indus­trie­ge­biete der Ukraine nur eine kleine Leserschaft.

Dieser Zustand wurde durch die Ein­füh­rung der „Ein­wur­ze­lungs­po­li­tik“ (koren­i­za­cija)  in der jungen Sowjet­union und der För­de­rung von natio­na­len Kadern in den ein­zel­nen Sowjet­re­pu­bli­ken erheb­lich ver­än­dert. So wurde das Ukrai­ni­sche als Schrift- und Amts­spra­che ein­ge­führt und als Lehr­spra­che eta­bliert. Während es vor 1917 keine einzige ukrai­nisch­spra­chige Schule im Rus­si­schen Reich gab, besuch­ten im Jahre 1929 97 Prozent aller ukrai­ni­schen Kinder eine Grund­schule mit Ukrai­nisch als Lehr­spra­che. Die ukrai­ni­sche Kultur konnte sich in den Berei­chen Kultur und Lite­ra­tur freier ent­fal­ten und auch die ukrai­ni­sche Wis­sen­schaft wurde geför­dert. Diese Ein­wur­ze­lungs­po­li­tik sollte aller­dings nicht als eine selbst­lose För­de­rung der Sprache ver­stan­den werden, sondern mehr als eine bol­sche­wis­ti­sche Alpha­be­ti­sie­rungs­kam­pa­gne, welche vor­der­grün­dig die Loya­li­tät der geför­der­ten Natio­nen sichern sollte. Mit der sta­li­nis­ti­schen Epoche waren die ukrai­ni­sche Sprache und Kultur jedoch wieder dem Kon­kur­renz­druck mit dem Rus­si­schen aus­ge­setzt, welches auf allen staat­li­chen Ebenen geför­dert wurde. Das Publi­ka­ti­ons- und Bil­dungs­we­sen wurde lang­fris­tig auf Rus­sisch umge­stellt. Die mitt­ler­weile ein­ver­leibte West-Ukraine war diesen Ten­den­zen eben­falls aus­ge­setzt, konnte sich diesen aber erfolg­rei­cher widersetzen.

Auch wenn sich die post-sta­li­nis­ti­schen Füh­rungs­rie­gen radikal von dem Füh­rungs­stil Stalins unter­schie­den, wurde die Rus­si­fi­zie­rung unter den fol­gen­den Gene­ral­se­kre­tä­ren weiter inten­si­viert. Wurde dem Ukrai­ni­schen in der „Tau­wet­ter-Periode“ unter Chruscht­schow zunächst wieder ein grö­ße­rer Frei­raum zuge­spro­chen, so änderte sich dies mit der Schul­re­form von 1958. Unter Bre­sch­new wurden ab 1972 gar repres­sive Maß­nah­men gegen Intel­lek­tu­elle und Wis­sen­schaft­ler durch­ge­führt, Amts­ent­he­bun­gen, eine schär­fere Zensur und rus­si­scher Publi­ka­ti­ons­druck führten zur Zurück­drän­gung des Ukrai­ni­schen. Gleich­zei­tig stieg die Anzahl der rus­si­schen Bevöl­ke­rung durch Zuwan­de­rung in die Indus­trie­ge­biete der Süd- und Ost­ukraine enorm an. 1959 lebten noch etwa sieben Mil­lio­nen (17 Prozent der Gesamt­be­völ­ke­rung) eth­ni­sche Russen in der Ukraine, bis 1989 stieg diese Zahl auf elf Mil­lio­nen an (22 Prozent).

Nach der Unab­hän­gig­keit der Ukraine 1991 wurde das Ukrai­ni­sche per Ver­fas­sung zur Staats­spra­che erklärt und hat sich seither in Politik, Lite­ra­tur und Hoch­schul­we­sen weit­ge­hend durch­ge­setzt. Rus­sisch ist aber bis heute domi­nant in Unter­hal­tungs­in­dus­trie und Medien. Das neue Spra­chen­ge­setz, welches nur im Kontext der rus­si­schen Anne­xion seit 2014 ver­stan­den werden kann, wird dies mög­li­cher­weise ändern.

Bilin­gua­li­tät als Chance, um der Kreml­pro­pa­ganda zu trotzen

In der Praxis wird die Ukraine abseh­bar zwei­spra­chig bleiben. Und jede Maß­nahme zur wei­te­ren För­de­rung des Ukrai­ni­schen wird von rus­si­scher Seite kri­ti­siert und als Dis­kri­mi­nie­rung der Rus­sisch­spre­cher und angeb­li­chen Ange­hö­ri­gen einer „rus­si­schen Welt“ (russkij mir) gegei­ßelt werden. Es bedarf deshalb eines guten Augen­ma­ßes bei der Gesetz­ge­bung und prak­ti­schen Umset­zung, um einer­seits das Ukrai­ni­sche als Staats­spra­che zu fördern, ande­rer­seits keine künst­li­chen Gräben in der Gesell­schaft zu schaf­fen und der anti­ukrai­ni­schen Pro­pa­ganda in die Hände zu spielen. Die Bilin­gua­li­tät ist in erster Linie eine Chance, und die Unkom­pli­ziert­heit, mit der die Ukrai­ner beide Spra­chen im Gespräch benut­zen und Spre­cher der anderen Sprache akzep­tie­ren, ist für den außen­ste­hen­den Beob­ach­ter ver­blüf­fend. Würde die Spra­chen­frage im Alltag noch mehr poli­ti­siert, könnte dies viele Rus­sisch­spre­cher dem Staat ent­frem­den, die bislang patrio­ti­sche Ukrai­ner sind. Die Kunst wird daher sein, das Ukrai­ni­sche im staat­li­chen Bereich kon­se­quent durch­zu­set­zen und ins­ge­samt zu fördern, aber dabei nicht in die Frei­hei­ten des pri­va­ten und kul­tu­rel­len Bereichs ein­zu­grei­fen. Ob das jüngst ver­ab­schie­dete Gesetz nun in Kraft tritt oder nicht, es ist der Ukraine zu wün­schen, dass der neue Prä­si­dent hier posi­tive Akzente setzt.

Der Text wurde zuerst in leicht ver­än­der­ter Form bei der Fried­rich-Naumann-Stif­tung ver­öf­fent­licht.

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