Wie wird der neue Bodenmarkt funktionieren? Die sechs wichtigsten Fragen
Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung, Handel und Landwirtschaft hat einen Gesetzesentwurf „über den Bodenmarkt“ veröffentlicht. Er wurde zwar für die öffentliche Beratschlagung veröffentlicht, doch ist angesichts der von Präsident Wolodymyr Selenskyj gesetzten Frist nicht zu erwarten, dass die Diskussion lange dauern wird. Hromadske erläutert, wie sich das Ministerium den zukünftigen Bodenmarkt vorstellt.
1. Wer wird das Recht zum Kauf von Land haben?
Der Gesetzesentwurf enthält eine abschließende Liste derjenigen, die ukrainisches Land erwerben können. Der Erwerb steht natürlichen und juristischen Personen aus der Ukraine, Gebietskörperschaften und dem Staat offen – ohne zusätzliche Bedingungen.
Das ist wichtig, da laut geltender Landverordnung zwar natürliche Personen Land erwerben können, aber entweder über eine landwirtschaftliche Ausbildung, Arbeitserfahrung im landwirtschaftlichen Gewerbe oder handfeste Erfahrung in der Landarbeit verfügen müssen. Gleiches gilt für juristische Personen: in ihren Gründungsdokumenten muss eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausgewiesen sein.
Ausländische Personen oder Personen ohne Staatsbürgerschaft können Land als Erben erhalten, müssen es jedoch binnen eines Jahres veräußern.
2. Wie viel Land wird man erwerben können?
Ein einzelner Käufer kann nicht mehr als 0,5 Prozent der in der Ukraine ausgewiesenen landwirtschaftlichen Nutzfläche erwerben. Das entspricht in etwa 200.000 Hektar.
Hinzu kommt noch eine regionale Einschränkung: innerhalb einer einzelnen Oblast können nicht mehr als 15 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche erworben werden.
Die Umgehung dieser Bestimmungen durch „Strohmänner“ wird nicht möglich sein, da die staatliche Anmeldebehörde vor der Eintragung des Käufers als Besitzer dazu verpflichtet ist, zu prüfen, wieviel Land dieser direkt oder indirekt (durch seine Beteiligung an anderen Unternehmen) besitzen würde.
3. Wer wird das Vorkaufsrecht beim Erwerb von Land innehaben?
Dem registrierten Gesetzesentwurf zufolge soll der Pächter das Vorkaufsrecht haben. Zum Kauf reicht die Zahlung der vom Eigentümer veranschlagten Summe.
Nach geltendem Recht hat jede Person ein Vorkaufsrecht, die in der Gebietskörperschaft ihren Wohnsitz hat, auf der sich der Grund und Boden befindet.
4. Wie hoch werden die Preise für das Land sein?
Die Gesetzesvorlage legt lediglich einen Mindestpreis für Land in kommunalem oder staatlichem Besitz fest. Der Preis darf nicht niedriger sein als der gesetzlich veranschlagte Bodenwert, der derzeit etwas knapp 30.000 Hrywnja pro Hektar beträgt.
Der Staat wird jedoch nicht vorgeben, für welchen Preis die Besitzer ihr Land verkaufen sollen. Dies soll durch den Markt geregelt werden.
5. Gibt es Einschränkungen beim Erwerb von Land?
Im Gesetzesentwurf findet sich ein Passus zum „Verbot des Erwerbs von Land“. Dementsprechend hat der Präsident die Möglichkeit, den Erwerb von Land etwa durch russische Unternehmen, die in der Ukraine durch eine juristische Person vertreten sind, einzuschränken.
Darüber hinaus erklärte der Minister für wirtschaftliche Entwicklung Tymofij Mylowanow während einer Pressekonferenz, dass er darauf bestehen werde, juristischen Personen, die ihre Eigentümerverhältnisse nicht offenlegen – etwa durch die Anmeldung an einem Offshore-Finanzplatz –, die Möglichkeit zum Erwerb von Land zu verwehren.
6. Wann wird der Landmarkt geöffnet?
Am ersten Oktober 2020.
Dieser Artikel erschien zuerst auf ukrainisch bei hromadske, geschrieben von Fedor Prokopchuk und wurde von uns übersetzt.
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