Streit um Verfassungsgericht

 

Prä­si­dent Selen­skyj ent­lässt zwei umstrit­tene Ver­fas­sungs­rich­ter und über­schrei­tet damit wahr­schein­lich seine Befug­nisse. Nur ein trans­pa­ren­tes Ver­fah­ren könnte die wider­sprüch­li­che Situa­tion lösen. Von Mykhailo Zher­na­kov und Nestor Barchuk

Ende März 2021 wider­rief Prä­si­dent Selen­skyj ein Dekret des abtrün­ni­gen Prä­si­den­ten Viktor Janu­ko­witsch über die Ernen­nung von Olek­sandr Tupy­tsky und Olek­sandr Kas­mi­nin zu Rich­tern des Ver­fas­sungs­ge­richts. Dies hat in der juris­ti­schen Gemein­schaft und in der Zivil­ge­sell­schaft für Kopf­schüt­teln gesorgt. Manche begrü­ßen jedoch auch diese Entscheidung.
Was ist das Wesen dieses bizar­ren Vor­falls und welches sind seine recht­li­chen und poli­ti­schen Kon­se­quen­zen? Was sagt der Vorgang über den Zustand der Justiz und der Rechts­staat­lich­keit in der Ukraine aus? Was wären die rich­ti­gen Schritte, um die marode Justiz der Ukraine zu reformieren?

Skan­dale um Verfassungsgericht

Das ukrai­ni­sche Ver­fas­sungs­ge­richt ist für Skan­dale bekannt. Im Oktober 2020 ent­schied es, die straf­recht­li­che Haftung von Staats­be­am­ten für die Nicht- oder Falsch­de­kla­ra­tion von Eigen­tum und Ver­mö­gen abzu­schaf­fen. Darüber hinaus hat das Ver­fas­sungs­ge­richt die meisten Befug­nisse der Natio­na­len Agentur für Kor­rup­ti­ons­prä­ven­tion (NACP), dem zen­tra­len Exe­ku­tiv­or­gan, das die staat­li­che Anti­kor­rup­ti­ons­po­li­tik umsetzt, ein­ge­schränkt. Die Ein­rich­tung der NAKP und anderer neuer Anti­kor­rup­ti­ons­in­sti­tu­tio­nen und ‑regeln war einer der Eck­pfei­ler der Zusam­men­ar­beit der Ukraine mit dem Westen in den letzten Jahren. So zer­störte die Ent­schei­dung des Ver­fas­sungs­ge­richts nicht nur einen großen Teil der Anti-Kor­rup­ti­ons-Infra­struk­tur, die nach der Revo­lu­tion der Würde geschaf­fen wurde, sondern gefähr­dete auch die Bezie­hun­gen der Ukraine mit der EU und dem Westen im Allgemeinen.

Die Ent­schei­dung des Ver­fas­sungs­ge­richts pro­vo­zierte Pro­teste der Zivil­ge­sell­schaft, die sehr deut­lich zeigte, dass sie den Rück­schritt der Jus­tiz­re­for­men nicht tole­rie­ren und wei­ter­hin harte Maß­nah­men zur Aus­rot­tung der Kor­rup­tion in der Ukraine fordern wird.

Wenige Tage nach der skan­da­lö­sen Ent­schei­dung des Ver­fas­sungs­ge­richts vom Oktober 2020 fand eine Sitzung des Natio­na­len Sicher­heits- und Ver­tei­di­gungs­ra­tes (NSVR) zu diesem Thema statt, wo Prä­si­dent Selen­skyj Olig­ar­chen und „alte Eliten“ für die Gescheh­nisse ver­ant­wort­lich machte. Und der NSVR-Sekre­tär Oleksii Danilov erklärte damals, dass die Richter von der Rus­si­schen Föde­ra­tion beein­flusst werden. Kurz darauf brachte Selen­skyj einen Gesetz­ent­wurf ein, um das gesamte Ver­fas­sungs­ge­richt zu ent­las­sen. Doch dies wider­spricht offen­sicht­lich der Ver­fas­sung der Ukraine, da weder der Prä­si­dent noch das Par­la­ment die Befug­nis haben, die Richter des VG zu entlassen.

Inter­na­tio­nale Kritik 

Die Venedig-Kom­mis­sion (VK) kri­ti­sierte den Geset­zes­ent­wurf in ihrer von Selen­skyj selbst ange­for­der­ten drin­gen­den Stel­lung­nahme und sagte, dass das Ver­fas­sungs­ge­richt nicht für seine Ent­schei­dun­gen „bestraft“ werden könne und dass die voll­stän­dige Ent­las­sung der Richter der Rechts­staat­lich­keit wider­spre­che. Aller­dings betonte die VK, dass „eine Reform des Ver­fas­sungs­ge­richts not­wen­dig ist“.

Die Venedig-Kom­mis­sion betonte auch, dass das der­zei­tige Ver­fah­ren zur Ernen­nung der VG-Richter diese anfäl­lig für poli­ti­sche Ein­fluss­nahme mache und einer der wich­ti­gen Schritte zur Reform des Ver­fas­sungs­ge­richts die Ein­füh­rung eines trans­pa­ren­ten Wett­be­werbs­ver­fah­rens für die Auswahl der Richter wäre. Letz­te­res sollte nach Meinung der VK-Exper­ten von einem unab­hän­gi­gen Gremium durch­ge­führt werden, das sich aus ver­trau­ens­wür­di­gen Ver­tre­tern der ukrai­ni­schen Zivil­ge­sell­schaft (wie den Mit­glie­dern des Rates für Öffent­li­che Inte­gri­tät) und unab­hän­gi­gen inter­na­tio­na­len Exper­ten (z.B. den ehe­ma­li­gen Rich­tern des EGMR) zusam­men­setzt. Die VC betonte auch, dass jede Beset­zung der freien Stellen vor der Durch­füh­rung eines solchen Ver­fah­rens höchst uner­wünscht ist.

Selen­skyj handelt willkürlich

Leider ist Volo­dymyr Selen­skyj den Emp­feh­lun­gen, die er selbst gefor­dert hat, nicht gefolgt.  Anstatt das Gesetz zu ver­bes­sern, ernannte Selen­skyjs Mehr­heit im Par­la­ment einen neuen Richter des Ver­fas­sungs­ge­richts, Viktor Kychun, einen Ver­bün­de­ten von Selen­skyjs eigenem Ver­tre­ter im Gericht, ohne jed­we­den Wett­be­werb und ohne die Inte­gri­täts­prü­fung, wie vom VK empfohlen.

Die Dinge wurden nur noch kom­pli­zier­ter, als die Jour­na­lis­ten im Dezem­ber 2020 die „Tupy­ts­kyi-Bänder“ ent­hüll­ten – ein Abhörau­dio, das angeb­lich den Prä­si­den­ten des VG Olek­sandr Tupy­ts­kyi zeigt, wie er in massive Kor­rup­tion ver­wi­ckelt ist, einem Geschäfts­mann bei ille­ga­len Pri­va­ti­sie­run­gen hilft und sich darüber beschwert, dass ihm in seiner vor­he­ri­gen rich­ter­li­chen Posi­tion „niemand eine Cent gegeben“ hat.

Kurz darauf unter­zeich­nete Prä­si­dent Selen­skyj ein Dekret zur Sus­pen­die­rung von Tupy­ts­kyi – ein Schritt, der von vielen kri­ti­siert wurde, da der Prä­si­dent solche ver­fas­sungs­mä­ßi­gen Befug­nisse nicht hat. Dies hielt Selen­skyj nicht davon ab, später noch einen drauf­zu­set­zen, als er beschloss, Tupy­ts­kyi zusam­men mit seinem Ver­bün­de­ten, dem Richter Olek­sandr Kas­mi­nin, dau­er­haft los­zu­wer­den. Das Instru­ment, das Selen­skyj wählte, war die Aus­set­zung der Dekrete über die Ernen­nung der beiden Richter, die einst vom flüch­ti­gen Prä­si­den­ten Viktor Janu­ko­witsch erlas­sen wurden.

Ungute Tra­di­tio­nen

Bei den­je­ni­gen, die die Ange­le­gen­hei­ten des VG seit einiger Zeit ver­fol­gen, läu­te­ten da die Alarm­glo­cken. Im Jahr 2007 entließ Prä­si­dent Viktor Juscht­schenko die VG-Rich­te­rin Siuzanna Stanik auf genau die­selbe Weise. Dar­auf­hin erklärte der Oberste Gerichts­hof das Dekret für illegal, konnte Stanik aber nicht wieder ein­set­zen, da Juscht­schenko zu diesem Zeit­punkt bereits einen neuen Richter des Ver­fas­sungs­ge­richts ernannt hatte.

Selen­skyjs Taktik könnte hier sehr ähnlich sein – die Richter los­zu­wer­den, die ein schlech­tes Profil haben und sehr wahr­schein­lich mit Russ­land in irgend­ei­ner Weise ver­bun­den sind – legal oder nicht – und die loyalen Ersatz­leute so schnell wie möglich zu ernennen.

Diese Situa­tion ist ziem­lich wider­sprüch­lich. Einer­seits könnte man es als einen Versuch von Selen­skyj sehen, das dis­kre­di­tierte Ver­fas­sungs­ge­richt zu säubern. Exper­ten argu­men­tie­ren, dass es der über­wäl­ti­gen­den Mehr­heit der 18 Mit­glie­der des Gerichts an Kom­pe­tenz und Inte­gri­tät mangelt. Auf der anderen Seite könnte Selen­skyj den Vorwand der Säu­be­rung des VG mit der Absicht nutzen, loyale Richter zu ernen­nen. Letz­te­res würde Selen­skyj und seiner Regie­rung helfen, die Kon­trolle über das Gericht zu erlan­gen und Ent­schei­dun­gen zu treffen, die ihrer poli­ti­schen Agenda zugutekommen.

Ver­let­zung rechts­staat­li­cher Prin­zi­pien ver­schärft die Krise

Unab­hän­gig von Selen­skyjs wahren Absich­ten ist die Ent­las­sung der Richter des VG auf diese Weise keine gute Lösung, um die kor­rupte Justiz der Ukraine zu heilen und die Rechts­staat­lich­keit zu stärken. Hier sind die Gründe dafür:

Erstens ist eine solche Ent­las­sung offen­sicht­lich nicht ver­fas­sungs­kon­form, da die Ver­fas­sung die Auf­he­bung eines Ernen­nungs­de­krets nicht als Grund für eine Ent­las­sung auf­führt. Schon 1997 hat das VG selbst fest­ge­stellt, dass das Dekret über die Ernen­nung eines Beamten sofort nach seiner Ertei­lung erlischt; daher kann die Auf­he­bung eines Dekrets nicht zur Ent­las­sung führen. Die Nor­ma­li­sie­rung der Praxis der Ent­las­sung von Rich­tern auf diese Weise (egal wie schlecht sie sein mögen) kann die Büchse der Pandora für weitere Ent­las­sun­gen von Rich­tern des VG und des Obers­ten Gerichts aus poli­ti­schen Gründen öffnen.

Zwei­tens ebnet diese Ent­schei­dung den Weg für Ent­wick­lun­gen, die die Legi­ti­mi­tät des VG noch weiter unter­gra­ben könnten. Tupy­ts­kyi und Kas­mi­nin haben die Ent­schei­dung bereits vor dem Obers­ten Gerichts­hof ange­foch­ten. Darüber hinaus for­derte Tupy­ts­kyi eine Son­der­voll­ver­samm­lung des VG, um „die recht­li­che Bewer­tung des Dekrets des Prä­si­den­ten vor­zu­neh­men“. Im schlimms­ten Fall werden sowohl der Oberste Gerichts­hof als auch das Ver­fas­sungs­ge­richt Selen­skyjs Dekret für ver­fas­sungs­wid­rig erklä­ren, wodurch beide Richter wieder in ihre Posi­tio­nen ein­ge­setzt werden. Im sehr wahr­schein­li­chen Fall der Ernen­nung von zwei neuen Rich­tern durch Selen­skyj wird das Ver­fas­sungs­ge­richt am Ende vier Richter mit frag­wür­di­ger Legi­ti­ma­tion haben, die zwei Posi­tio­nen beset­zen. Dies wird die Legi­ti­mi­tät jeder wei­te­ren Ent­schei­dung des Ver­fas­sungs­ge­richts in Frage stellen.

Drit­tens hat Prä­si­dent Selen­skyj dieses rechts­wid­rige Dekret nur wenige Tage nach der Ver­öf­fent­li­chung eines wei­te­ren Gut­ach­tens der Venedig-Kom­mis­sion erlas­sen, diesmal zum alter­na­ti­ven Abge­ord­ne­ten­ge­setz­ent­wurf, das das Problem mit dem Ver­fas­sungs­ge­richt lösen sollte. Die Exper­ten der Kom­mis­sion stell­ten aus­drück­lich fest, dass „der Gesetz­ent­wurf eine Schlüssel­emp­feh­lung der Venedig-Kom­mis­sion – die Ein­füh­rung eines trans­pa­ren­ten Ver­fah­rens für die Auswahl der Richter des Ver­fas­sungs­ge­richts – nicht berück­sich­tigt“ und beton­ten, dass „freie Stellen am Ver­fas­sungs­ge­richt erst nach einer Refor­mie­rung des Systems der Ernen­nun­gen besetzt werden sollten“. Die Igno­rie­rung der VK-Ent­schei­dung trägt defi­ni­tiv nicht dazu bei, die Ukraine als ein Land dar­zu­stel­len, das die Rechts­staat­lich­keit respektiert.

Die­je­ni­gen, die Selen­skyjs Ent­schei­dung unter­stüt­zen, behaup­ten, dass sie zwar ver­fas­sungs­wid­rig, aber im Geiste richtig sei. Tupy­ts­kyi wird ver­däch­tigt, Ver­bin­dun­gen zu Viktor Janu­ko­wytsch, der ihn ernannt hat, und zur Rus­si­schen Föde­ra­tion zu haben. Er kaufte 2018 eine Immo­bi­lie auf der von Russ­land annek­tier­ten Krim, indem er einen Kauf­ver­trag nach rus­si­schem Recht auf­setzte und diesen nicht nach ukrai­ni­schem Recht dekla­rierte. Richter Kas­mi­nin wurde auch vom frü­he­ren kor­rup­ten Prä­si­den­ten Janu­ko­wytsch ernannt. Außer­dem stellte das NSVR in seiner Ent­schei­dung seine Ent­las­sung als eine Ange­le­gen­heit des Schut­zes der natio­na­len Sicher­heit dar.

Um die Krise zu beheben, ist es jedoch sinn­voll, die Ursache der Krise zu bekämp­fen und nicht zu ver­su­chen, ihre Folgen zu beheben. Man darf nicht ver­ges­sen, dass die aktu­elle Krise mit der Ver­let­zung der Ver­fas­sung durch das Ver­fas­sungs­ge­richt selbst begann, als es seine Ent­schei­dung vom Oktober 2020 her­aus­gab, die die Anti­kor­rup­ti­ons­ar­chi­tek­tur der Ukraine unter­grub, ohne diese Ent­schei­dung richtig zu begrün­den. Weitere vor­ei­lige ver­fas­sungs­wid­rige Ent­schei­dun­gen bieten nicht nur keine Lösun­gen für die tiefe Ver­fas­sungs­krise, sondern könnten sie noch verschlimmern.

Nur ein trans­pa­ren­tes Ver­fah­ren kann das öffent­li­che Ver­trauen in das Ver­fas­sungs­ge­richt wiederherstellen

Die echte und nach­hal­tige Reform des Ver­fas­sungs­ge­richts sollte mit der Ein­füh­rung eines trans­pa­ren­ten Ver­fah­rens für die Auswahl der Richter begin­nen – eine Regel, die in der ukrai­ni­schen Ver­fas­sung ver­an­kert, aber nie mit Leben erfüllt wurde. Im Falle der Zusam­men­set­zung des Ver­fas­sungs­ge­richts würde dies ein schritt­wei­ser Prozess sein, der Zeit bräuchte. Da er erst später Früchte tragen würde, würde er nicht zu einem sofor­ti­gen Sturm des Bei­falls führen. Aber es würde das drin­gend benö­tigte nach­hal­tige Ergeb­nis bringen: die Wie­der­her­stel­lung des öffent­li­chen Ver­trau­ens in das VG und die Rettung anderer wich­ti­ger Refor­men, die die Ukraine seit der Revo­lu­tion der Würde erreicht hat.

Leider gibt es keinen Weg aus der Krise, der schnell, effek­tiv, aber auch rechts­staat­lich ist. Die Richter des VG sind gut geschützt: Sie können nur auf­grund der Ver­ur­tei­lung von Straf­ta­ten oder durch die eine Zwei-Drittel-Mehr­heit des Gerichts selbst wegen grober Ver­let­zung ihrer Pflich­ten abge­setzt werden. Dies scheint jedoch keine Option zu sein, da sich Straf­ver­fah­ren über Jahre hinweg hin­zie­hen können und die dis­kre­di­tier­ten Richter des VG nicht für den Rück­tritt ihrer Kol­le­gen stimmen werden. Die Ein­füh­rung eines kom­pe­ti­ti­ven Aus­wahl­ver­fah­rens kann jedoch in relativ kurzer Zeit eine größere ver­trau­ens­wür­dige Anzahl von Rich­tern her­vor­brin­gen. Zusätz­lich zu den vier Rich­tern, die nicht für die berüch­tigte Ent­schei­dung vom Oktober 2020 gestimmt und abwei­chende Mei­nun­gen abge­ge­ben haben, gibt es jetzt zwei freie Sitze im Gericht und zwei weitere werden inner­halb eines Jahres frei werden. Damit werden es min­des­tens acht Richter (wenn sie nach dem refor­mier­ten Ver­fah­ren aus­ge­wählt werden) mit hohen Inte­gri­täts­stan­dards sein.

Die Reform des Ver­fas­sungs­ge­richts ist zusam­men mit der Reform der wich­tigs­ten Organe der Jus­tiz­ver­wal­tung – dem Hohen Jus­tiz­rat und der Hohen Qua­li­fi­ka­ti­ons­kom­mis­sion für Richter – sowie der Reform des berüch­tig­ten Bezirks­ver­wal­tungs­ge­richts von Kyjiw eines der Schlüs­sel­ele­mente des Fahr­plans für die Jus­tiz­re­form, der 2019 von füh­ren­den ukrai­ni­schen Anti-Kor­rup­ti­ons-NGOs ent­wi­ckelt wurde. Sie basiert auf der „Jus­tiz­re­form-Agenda“ und der „Agenda für Gerech­tig­keit“, die Prä­si­dent Selen­skyj und seine Partei „Diener des Volkes“ im Vorfeld der Par­la­ments­wah­len befür­wor­tet haben.

Textende

Portrait von Mikhailo Zhernakov

Mikhailo Zher­na­kov ist Direk­tor der DeJuRe-Stif­tung, einer Orga­ni­sa­tion zur För­de­rung der Rechts­staat­lich­keit in der Ukraine.

 

 

 

 

 

 

 

 

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