Dunkle Wolken über den Korruptionsbekämpfern

Die ukrai­ni­sche Zivil­ge­sell­schaft gerät zuneh­mend unter Druck. Zum 01. April 2018 müssen alle Anti­kor­rup­ti­ons­ak­ti­vis­ten umfas­sende Ver­mö­gens­er­klä­run­gen abgeben. Das hätte weit­rei­chende Folgen.

Bereits im Früh­jahr 2017 hatte das ukrai­ni­sche Par­la­ment ein umstrit­te­nes Gesetz ver­ab­schie­det, das alle Anti­kor­rup­ti­ons­ak­ti­vis­ten dazu ver­pflich­tet, so genannte E‑declarations aus­zu­fül­len. Dem Gesetz nach müssen ab dem 01. April 2018 Akti­vis­ten ihre Ein­kom­men, Ver­mö­gens­werte, Schul­den und Besitz­tü­mer von sich selbst und der unmit­tel­ba­ren Familie in einer elek­tro­ni­schen Daten­bank offen­le­gen. Ver­stöße werden straf­recht­lich geahndet.

Nach Angaben der Natio­na­len Agentur zur Prä­ven­tion von Kor­rup­tion (NAZK) müssen alle Orga­ni­sa­tio­nen solche Erklä­run­gen aus­fül­len, die sich gegen Kor­rup­tion enga­gie­ren. Selbst Dienst­leis­ter wie Putz­frauen oder Teil­neh­mer jeg­li­cher (kos­ten­freier) Schu­lun­gen und Semi­nare sowie jeder, der bloß Mate­ria­lien von Anti­kor­rup­ti­ons-NGOs ange­nom­men hat, wäre dem­ge­mäß zur Abgabe solcher Erklä­run­gen ver­pflich­tet. Prak­tisch wird die Erklä­rungs­pflicht die Arbeit vieler NGOs erschwe­ren und zahl­rei­che Partner und Dienst­leis­ter von ihnen abrü­cken lassen.

Erklä­run­gen als Druck­mit­tel gegen Aktivisten?

Die Begrün­dung zur Ein­füh­rung der Erklä­run­gen ist bes­ten­falls dürftig. Poli­ti­ker ver­wei­sen zwar gerne darauf, dass auch sie stren­gen Rechen­schafts­pflich­ten unter­lie­gen. Dass NGOs aber im Gegen­satz zu ihnen größ­ten­teils nicht aus öffent­li­chen ukrai­ni­schen Geldern finan­ziert werden und in der Regel im Sinne des Gemein­wohls agieren – im Unter­schied zu vielen Poli­ti­kern, die eher ihren Par­ti­ku­lar­in­ter­es­sen nach­ge­hen – lassen sie unerwähnt.

Viele Akti­vis­ten fürch­ten, dass die umfas­sen­den Ver­mö­gens­er­klä­run­gen in Schmutz­kam­pa­gnen gegen sie ver­wen­det werden könnten. So wurde bei­spiels­weise im Mai 2017 Olek­san­dra Usti­nova, eine füh­rende Anti­kor­rup­ti­ons­ak­ti­vis­tin, von Jour­na­lis­ten „verhört”, als sie aus dem Urlaub kam. Wie sie bloß Urlaub machen könne, während Sol­da­ten an der Front sterben, lau­te­ten die Vor­würfe gegen sie. Dieser Fall steht sym­pto­ma­tisch für den wach­sen­den Druck gegen­über Akti­vis­ten und NGOs.

Agentur zur Prä­ven­tion von Kor­rup­tion in der Vertrauenskrise

Gleich­zei­tig steckt die für Ver­mö­gens­er­klä­run­gen zustän­dige Natio­nale Agentur zur Prä­ven­tion von Kor­rup­tion in einer tiefen Ver­trau­ens­krise. Im Novem­ber 2017 hatten zwei rang­hohe Mit­ar­bei­te­rin­nen der Agentur der Öffent­lich­keit Beweise vor­ge­legt, die einen Ein­fluss der Prä­si­di­al­ver­wal­tung auf die Arbeit der Behörde nahe­le­gen. Die zwei Whist­le­b­lo­we­rin­nen stehen seitdem unter enormen Druck und ver­su­chen – bis dato erfolg­los – gegen ihre Kün­di­gun­gen vor­zu­ge­hen. Und anstatt für eine schnelle und unab­hän­gige Auf­klä­rung durch das Natio­nale Anti­kor­rup­ti­ons­büro zu sorgen, entzog die Gene­ral­staats­an­walt­schaft die Auf­ar­bei­tung des Falls dem NABU und über­trug die Ermitt­lun­gen an den direkt dem Prä­si­den­ten unter­ste­hen­den Inlands­ge­heim­dienst SBU.

Bis heute hat die NAZK nicht einmal 150 von mehr als einer Mil­lio­nen Erklä­run­gen über­prüft. Kein ein­zi­ges Ver­fah­ren wurde ein­ge­lei­tet. Weil Fort­schritte bei der Über­prü­fung der elek­tro­ni­schen Dekla­ra­tio­nen aus­blei­ben, hat die EU zuletzt eine Kre­dit­tran­che  zurückgehalten.

Kritik aus dem Westen

Seit der Ver­ab­schie­dung 2017 wurde das Gesetz von ver­schie­de­nen Seiten scharf kri­ti­siert. Inter­na­tio­nale Geld­ge­ber wie die EU und die G7-Bot­schaf­ter hatten mehr­fach ver­geb­lich auf die Aus­set­zung oder Ände­rung des Geset­zes gepocht. Im Juli 2017 hatte der Prä­si­dent zwei alter­na­tive Geset­zes­ent­würfe ins Par­la­ment ein­ge­bracht. Diese beinhal­te­ten zwar keine Ver­mö­gens­er­klä­run­gen für Aktivs­ten, sahen aber dennoch umfas­sende Berichts­pflich­ten für NGOs und Aktivs­ten vor, die weit über west­li­che Stan­dards hin­aus­ge­hen. Die Venedig-Kom­mis­sion hat beide Geset­zes­ent­würfe scharf als Ein­griffe in die demo­kra­ti­schen Grund­frei­hei­ten kri­ti­siert und umfas­sende Ände­run­gen gefor­dert. Jedoch wurden sie bisher nicht einmal auf die Tages­ord­nung des Par­la­ments gesetzt. Einige ukrai­ni­sche Akti­vis­ten ver­gli­chen die Geset­zes­ent­würfe mit ähn­li­chen repres­si­ven Geset­zen in Russ­land und Kasach­stan. Zuletzt hatte Fede­rica Mog­he­rini bei ihrer Kyjiw-Visite im März 2018 auf Ände­run­gen bestanden.

Ein dro­hen­der Showdown?

Trotz der mas­si­ven Kritik hat das Par­la­ment in der vorigen Woche jeg­li­che Ver­su­che, die Ver­mö­gens­er­klä­run­gen aus­zu­set­zen, abge­lehnt. Damit begibt sich die Ukraine erneut auf Kon­fron­ta­ti­ons­kurs mit der eigenen Zivil­ge­sell­schaft und west­li­chen Part­nern. Dieser „Kampf um den Anti­kor­rup­ti­ons­kampf“ und die andau­ernde Ver­trau­ens­krise der NAZK sowie die lähmend lang­sa­men Fort­schritte bei der Grün­dung des neuen Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richts ver­stär­ken die Zweifel am ernst­haf­ten Reform­wil­len der ukrai­ni­schen Elite.

Ende letzter Woche kam ein wei­te­rer Rück­schlag hinzu, als der Public Inte­grity Council ankün­digte, seine Arbeit ein­zu­stel­len. Das zivil­ge­sell­schaft­li­che Organ, dessen Ein­rich­tung einst als Erfolg gefei­ert wurde, prüft bei der Auswahl neuer Richter die Inte­gri­tät der Kan­di­da­ten. Bei der Beset­zung des Obers­ten Gerichts hatte das Bündnis starke Beden­ken bei 25 der 117 Richter ange­mel­det, die jedoch alle­samt igno­riert wurden. Dar­auf­hin gab das Bündnis bekannt, dass es die Jus­tiz­re­form für geschei­tert halte und nicht mehr an dieser „fake Über­prü­fung“ teil­neh­men werde. Das wirft die Frage auf, wie eine trans­pa­rente Auswahl von inte­gren Rich­tern für das noch zu schaf­fende Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richt sicher­ge­stellt werden kann. Denn die poli­ti­sche Elite, ange­führt von Prä­si­dent Poro­schenko, stellt sich auch gegen die Betei­li­gung von inter­na­tio­na­len Exper­ten am Auswahlprozess.

Für die inter­na­tio­na­len Geld­ge­ber bedeu­tet dass, dass sie ihre nächs­ten Zah­lun­gen an strikte Kon­di­tio­nen knüpfen müssen. Diese sollten neben der Grün­dung des unab­hän­gi­gen Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richts auch die Rück­nahme der Ver­mö­gens­er­klä­run­gen für Akti­vis­ten beinhalten.

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