Das Gesetz zum Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richt – Mei­len­stein oder Reformimitat?

© Igor Golovniov

Am 1. März hat die Wer­chowna Rada in erster Lesung ein Gesetz zur Schaf­fung eines Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richts ver­ab­schie­det. Kri­ti­ker sehen darin aller­dings eher die Imi­ta­tion einer Reform als einen echten Willen zur Bekämp­fung der Korruption.

Über nichts ist wohl in den ver­gan­ge­nen Monaten zwi­schen der Führung in Kiew und zivil­ge­sell­schaft­li­chen sowie inter­na­tio­na­len Orga­ni­sa­tio­nen so inten­siv gerun­gen worden – nun wurde am 1. März in erster Lesung ein Gesetz zur Schaf­fung eines Anti­kor­rup­ti­ons­ge­rich­tes (High Anti-Cor­rup­tion Court, HACC) im ukrai­ni­schen Par­la­ment, der Wer­chowna Rada, mit 282 Ja-Stimmen ver­ab­schie­det. Das Gesetz folgt einem Entwurf von Prä­si­dent Petro Poro­schenko, den dieser am 22. Dezem­ber letzten Jahres nicht zuletzt infolge inter­na­tio­na­len Drucks ein­ge­bracht hatte. Wäre der Entwurf aus der Inten­tion geboren, der ende­mi­schen Kor­rup­tion unter hohen Beamten und im Jus­tiz­sys­tem tat­säch­lich wirksam zu Leibe zu rücken, könnte eines der größten Hemm­nisse für eine posi­tive Ent­wick­lung der Ukraine aus dem Weg geräumt werden. Kri­ti­ker im In- und Ausland bezwei­feln jedoch genau das und fordern grund­le­gende Nachbesserungen.

Deut­li­che Kritik am Gesetzentwurf

Die Schaf­fung eines Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richts wird seit Jahren nicht nur von zivil­ge­sell­schaft­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen, libe­ra­len und reform­ori­en­tier­ten Poli­ti­kern inner­halb der Ukraine, sondern auch von inter­na­tio­na­len Part­nern und Geld­ge­bern wie der EU, den USA, der Vene­dig­kom­mis­sion des Euro­pa­rats, dem Inter­na­tio­na­len Wäh­rungs­fonds (IWF) und der Welt­bank gefor­dert. Sie ist im Asso­zi­ie­rungs­ab­kom­men und im Visa­ab­kom­men mit der EU sowie im Pro­gramm des IWF ver­an­kert. Bereits 2017 hatte die EU-Kom­mis­sion, unter­stützt vom Euro­päi­schen Par­la­ment, Zah­lun­gen ver­scho­ben, weil keine Fort­schritte erkenn­bar waren, ebenso wurden IWF-Tran­chen zurück­ge­hal­ten. Nicht zuletzt war die Schaf­fung eines HACC eine der zen­tra­len For­de­run­gen meh­re­rer Tausend Demons­tran­ten, die sich in der ersten länger andau­ern­den Pro­test­ak­tion seit 2014 ab dem 17. Oktober letzten Jahres vor dem Par­la­ment versammelten.

Gleich­wohl wurden der Ein­rich­tung des Gerichts in den ver­gan­ge­nen Monaten zuneh­mend Steine in den Weg gelegt. So suchte Prä­si­dent Petro Poro­schenko zunächst Zuflucht in einer Alter­na­tiv­lö­sung: Anstatt eines zen­tra­len und unab­hän­gi­gen Gerichts sollten Anti­kor­rup­ti­ons­kam­mern bei allen bestehen­den Gerich­ten ange­sie­delt werden – die diesen aber unter­stellt und mit ihrem Per­so­nal bestückt wären, was den Sinn des Vor­ha­bens vor­aus­seh­bar kon­ter­ka­rie­ren würde. Ent­spre­chend groß war der inter­na­tio­nale Druck, der schließ­lich in den nun ver­ab­schie­de­ten Entwurf mündete.

Mag dies ein kleiner Schritt vor­wärts sein, hat der vor­ge­legte Text dennoch harsche Kritik bei allen ein­schlä­gi­gen zivil­ge­sell­schaft­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen und den inter­na­tio­na­len Part­nern her­vor­ge­ru­fen, ver­bun­den mit der For­de­rung, den Entwurf vor der Behand­lung im Par­la­ment zu über­ar­bei­ten und dabei die im Herbst 2017 aus­ge­spro­che­nen Emp­feh­lun­gen der Vene­dig­kom­mis­sion zu beachten.

Fünf zen­trale Kritikpunkte
  • Erster und größter Kri­tik­punkt ist das Aus­wahl­ver­fah­ren der Richter, für die die Betei­li­gung eines Inter­na­tio­na­len Exper­ten­rats vor­ge­se­hen ist. Der Poro­schenko-Entwurf gesteht diesem ledig­lich bera­tende Funk­tion, nicht jedoch ein Veto­recht zu. In einer ähn­li­chen Situa­tion – bei der Ernen­nung der Richter für den Obers­ten Gerichts­hof – hatte es im Oktober 2017 bereits schlechte Erfah­run­gen gegeben, als der bera­tende Public Inte­grity Council gegen 30 der nomi­nier­ten Richter sub­stan­ti­elle Beden­ken vor­ge­tra­gen hatte, diese aber dennoch ernannt wurden.
  • Zwei­tens stehen die vor­ge­schla­ge­nen Anfor­de­run­gen für die aus­zu­wäh­len­den Richter in der Kritik. So sollen die Kan­di­da­ten u.a. mehr­jäh­rige Erfah­rung in der Kor­rup­ti­ons­be­kämp­fung in inter­na­tio­na­len Orga­ni­sa­tio­nen sowie sub­stan­zi­elle Arbeits­er­fah­rung als Richter in der Ukraine sowie im wis­sen­schaft­li­chen Bereich mit­brin­gen. Ob sich in abseh­ba­rer Zeit genug Kan­di­da­ten mit diesem Profil finden lassen, darf bezwei­felt werden, was eine volle Beset­zung des Gerichts in weite Ferne rücken ließe.
  • Drit­tens wird ange­mahnt, dass das HACC ent­spre­chend der For­de­rung der Vene­dig­kom­mis­sion nur für Fälle zustän­dig ist, die das Natio­nale Anti­kor­rup­ti­ons­büro der Ukraine (NABU) und die Spe­zi­elle Anti­kor­rup­ti­ons­staats­an­walt­schaft ermit­teln, sprich die wirk­lich hoch­ran­gi­gen Fälle. Der Poro­schenko-Entwurf sieht dagegen eine Befas­sung mit zahl­rei­chen wei­te­ren Fällen, etwa im Bereich Orga­ni­sierte Kri­mi­na­li­tät, vor, was abseh­bar zu einer völ­li­gen Über­las­tung führen würde.
  • Vier­tens über­lässt der Entwurf ver­schie­dene Ent­schei­dun­gen – etwa die Anzahl der Richter und die Bewer­tung ihrer Erfah­rung – der staat­li­chen Jus­tiz­ver­wal­tung. Dies ist ein Tür­öff­ner für Ein­fluss­nahme und würde die zwin­gend not­wen­dige Unab­hän­gig­keit des Gerich­tes einschränken.
  • Fünf­tens ist schließ­lich die Emp­feh­lung der Vene­dig­kom­mis­sion hin­sicht­lich der inter­na­tio­na­len Orga­ni­sa­tio­nen miss­ach­tet worden, die bera­tende inter­na­tio­nale Exper­ten für die Rich­ter­aus­wahl nomi­nie­ren dürfen. Der Entwurf bezieht nur solche Orga­ni­sa­tio­nen ein, die im Feld der Anti­kor­rup­ti­ons­be­kämp­fung mit der Ukraine zusam­men­ar­bei­ten, nicht aber solche, die dafür tech­ni­sche und finan­zi­elle Unter­stüt­zung bereitstellen.

Zu einer Über­ar­bei­tung oder Neu­fas­sung vor der ersten Lesung im Par­la­ment kam es trotz dieser Kritik, die etwa von IWF und Welt­bank im Januar in Briefen an Par­la­ment und Prä­si­di­al­ver­wal­tung zum Aus­druck gebracht wurden, nicht. Par­la­ments­prä­si­dent Parubij kün­digte aller­dings eine Über­ar­bei­tung ent­spre­chend den Emp­feh­lun­gen der Vene­dig­kom­mis­sion zwi­schen erster und zweiter Lesung an.

Kampf um den Antikorruptionskampf

Im Ringen um ein Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richt kris­tal­li­siert sich ein „Kampf um den Anti­kor­rup­ti­ons­kampf“, der von Seiten der Behör­den mit zuneh­mend harten Ban­da­gen geführt wird. Ein Bei­spiel ist die Abset­zung des Vor­sit­zen­den des Anti­kor­rup­ti­ons­aus­schus­ses der Wer­chowna Rada Egor Sobolew, der seiner Aufgabe ernst­haft und unab­hän­gig nachkam; ein wei­te­res Bei­spiel der Prozess gegen den Chef der Anti-Kor­rup­ti­ons-NGO AntAC Vitaliy Shabu­nin, der vom Mit­ar­bei­ter eines Abge­ord­ne­ten zu einer Tät­lich­keit pro­vo­ziert wurde und sich nun in einem von Unstim­mig­kei­ten strot­zen­den und offen­sicht­lich poli­tisch beein­fluss­ten Gerichts­pro­zess sieht, der ihn bis zu fünf Jahre ins Gefäng­nis bringen könnte. Nicht zuletzt gehört hierher das jüngst in Kraft getre­tene Gesetz, das von allen NGOs, die sich mit dem Kampf gegen Kor­rup­tion beschäf­ti­gen, die Offen­le­gung ihrer Ver­mö­gens­ver­hält­nisse per e‑Deklaration ver­langt; da dies nicht nur alle Mit­ar­bei­ter, sondern auch Dienst­leis­ter betrifft, müssen prak­ti­sche Behin­de­run­gen der Arbeit erwar­tet werden, etwa indem Dienst­leis­ter sich von der Zusam­men­ar­beit zurück­zie­hen. Der Druck der euro­päi­schen Partner zielt derzeit auch darauf ab, dieses Gesetz rück­gän­gig zu machen.

Trotz großem Wider­stand gibt es auch Erfolgsmeldungen

Weitere Bei­spiele wären hin­zu­zu­fü­gen. Der Wider­stand, der dadurch deut­lich wird, weist aller­dings auch darauf hin, dass bereits deut­li­che Erfolge gegen die tief ver­wur­zelte Kor­rup­tion erzielt wurden. So macht das zivil­ge­sell­schaft­lich initi­ierte und ent­wi­ckelte elek­tro­ni­sche Pro­Zorro-System die Vergabe staat­li­cher Auf­träge trans­pa­rent und hat bereits nach­weis­lich zu Ein­spa­run­gen öffent­li­cher Gelder geführt. Poli­ti­ker und hohe Beamte müssen ihre Ver­mö­gens­ver­hält­nisse per e‑Deklaration offen­le­gen, um etwa Dis­kre­pan­zen zwi­schen Ein­kom­men und Besitz­tum – oft ein Zeichen von Kor­rup­tion im Amt – sicht­bar zu machen. Die Refor­men im Ener­gie­sek­tor, im Gesund­heits­sys­tem und zur Dezen­tra­li­sie­rung wirken eben­falls der Kor­rup­tion ent­ge­gen. Viel­leicht der wich­tigste Erfolg war die Ein­rich­tung des Natio­na­len Anti­kor­rup­ti­ons­bü­ros NABU, das unab­hän­gig ermit­telt und dadurch erheb­lich unter Druck steht bzw. durch die Nicht­be­hand­lung der ermit­tel­ten Fälle in den zustän­di­gen Gerich­ten aus­ge­bremst wird. Genau hier würde durch das zu schaf­fende Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richt die Lücke geschlossen.

In den Augen von Zivil­ge­sell­schafts­ver­tre­tern besteht die Gefahr, dass der Prä­si­dent dem Westen genau soviel gibt, wie not­wen­dig ist, um dessen Unter­stüt­zung nicht zu ver­lie­ren, während ein effek­ti­ves Arbei­ten des Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richts ver­hin­dert oder zumin­dest auf abseh­bare Zeit ver­zö­gert wird. In der Ukraine kur­siert dafür das Wort „Imi­ta­tion“. Olek­sandr Solon­tai, Vor­sit­zen­der des Poli­ti­schen Rates der libe­ra­len Partei „Kraft der Men­schen“, sieht die Gefahr, dass im Wind­schat­ten der Ein­rich­tung des HACC andere Refor­men zum Still­stand kommen. Für Ana­to­lij Gry­zenko, Prä­si­dent­schafts­kan­di­dat für 2019 und Chef der libe­ral­kon­ser­va­ti­ven „Bür­ger­po­si­tion“, hat dieses Vor­ge­hen System: „Poro­schenko hat alles dafür getan, dass dieses Gericht erst nach Ende seiner Amts­zeit als Prä­si­dent zu arbei­ten beginnt, damit gegen sein Regie­rungs­team keine Ermitt­lun­gen auf­ge­nom­men werden.“ Beide, Gry­zenko und Solon­tai, fordern daher eine rasche Ein­rich­tung des Gerichts noch in diesem Jahr.

Die nach­hal­tige Bekämp­fung der Kor­rup­tion ist essen­zi­elle Vor­aus­set­zung für eine rechts­staat­li­che und demo­kra­ti­sche Ordnung wie auch für die Ent­wick­lung eines pro­spe­rie­ren­den Mit­tel­stan­des und die Ansied­lung aus­län­di­scher Unter­neh­men, mithin wirt­schaft­li­cher Pro­spe­ri­tät. Gelingt sie nicht, spielt das denen in die Hände, die Inter­esse an einer Desta­bi­li­sie­rung des Landes haben. Euro­päi­sche Politik muss sich daher die Mühe machen, genau hin­zu­schauen, und darf sich nicht mit for­ma­len Schrit­ten zufrie­den stellen lassen.


Der Text ist eine leicht gekürzte Version eines Bei­trags, der zuerst auf der Website der Fried­rich-Naumann-Stif­tung www.freiheit.org erschie­nen ist. Wir danken der Autorin für die Erlaub­nis zum Nachdruck.

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