Ein Mord als Spie­gel­bild der Justizreform?

© Oleksii Chumachenko

Der Mord an einer Anwäl­tin zu Jah­res­be­ginn zeigt den Reform­be­darf der Justiz auf und sollte ein Weckruf sein, drin­gende Refor­men, wie die Schaf­fung des unab­hän­gi­gen Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richts, umzusetzen.

Am 1. Januar 2018 fand man die Leiche der Men­schen­rechts­an­wäl­tin Iryna Noz­d­rowska in einem Fluss in einer Klein­stadt nicht weit von Kiew. Noz­d­rowska war in der Öffent­lich­keit als uner­müd­li­che Anwäl­tin bekannt gewor­den, die Gerech­tig­keit für den Tod ihrer Schwes­ter ein­for­derte. Diese war zwar zwei Jahre zuvor von einem betrun­ke­nen Auto­fah­rer – dem Neffen eines Rich­ters – über­fah­ren worden.

Dieser Fall ist ein Para­de­bei­spiel für das dys­funk­tio­nale ukrai­ni­sche Jus­tiz­sys­tem: Wenn man mit einem Richter, Staats­an­walt oder Poli­ti­ker ver­wandt ist, kann man so ziem­lich alles machen und kommt meist um eine Strafe herum.

Das Ver­trauen der Bevöl­ke­rung in das ukrai­ni­sche Rechts­sys­tem ist erschre­ckend niedrig 

Aber dieses Mal lief es zunächst anders. Ihre Hart­nä­ckig­keit half Iryna Noz­d­rowska, den Fahrer des Unfall­wa­gens hinter Gitter zu bringen. Dafür erhielt sie erst Mord­dro­hun­gen und wurde schließ­lich erstochen.

Die Geschichte hätte ein Weckruf sein sollen für die poli­ti­schen Eliten, die es ver­säumt hatten, effek­tive Jus­tiz­re­for­men umzu­set­zen. Statt Ver­säum­nisse ein­zu­ge­ste­hen, dif­fa­mierte Gene­ral­staats­an­walt Luzenko die nach dem Mord immer lauter wer­den­den Pro­teste aus der Öffent­lich­keit lieber als „künst­li­che, poli­ti­sierte Hys­te­rie”.

Schwie­ri­ger Reformprozess

Das Ver­trauen der Bevöl­ke­rung in das ukrai­ni­sche Rechts­sys­tem ist erschre­ckend niedrig – nur 0,5 Prozent der Men­schen ver­trauen den Gerich­ten ihres Landes uneingeschränkt.

Im Juni 2016, nach dem geschei­ter­ten Versuch, die vor­han­de­nen Gerichte und Staats­an­walt­schaf­ten umzu­struk­tu­rie­ren, beschloss das ukrai­ni­sche Par­la­ment eine umfas­sende Jus­tiz­re­form, die eine Ver­fas­sungs­än­de­rung vorsah. Durch die neuen Gesetze sollten die Gerichte poli­tisch unab­hän­gi­ger werden und einer stär­ke­ren öffent­li­chen Rechen­schafts­pflicht unter­lie­gen. Die Reform ging sogar so weit, dass ein voll­kom­men neuer Obers­ter Gerichts­hof geschaf­fen wurde, der vier alte Kas­sa­ti­ons­ge­richte ersetzte, die zum Synonym für Kor­rup­tion und Miss­brauch gewor­den waren.

Leider wichen die Ergeb­nisse dra­ma­tisch von dem ab, was ver­spro­chen worden war. Obwohl neue Regeln zur Beru­fung der Richter in der Ver­fas­sung ver­an­kert wurden, schei­terte die Umset­zung. 80 Prozent der an den Obers­ten Gerichts­hof beru­fe­nen Richter hatten schon zuvor als Richter gear­bei­tet, die meisten von ihnen an den pro­ble­ma­ti­schen Kas­sa­ti­ons­ge­rich­ten. Min­des­tens 27 der neu beru­fe­nen Richter erfüll­ten nicht die gefor­der­ten grund­le­gen­den Inte­gri­täts­kri­te­rien. Einige Richter miss­brauch­ten ihr Amt für poli­ti­sche Ver­fol­gung, andere konnten ihre Ver­mö­gens­werte nicht voll­stän­dig erklären.

Der Aus­wahl­pro­zess war von Fehlern und Anzei­chen der Mani­pu­la­tion gekennzeichnet 

Dar­un­ter ist Bohdan Lvov, ehem. Vor­sit­zen­der des Obers­ten Wirt­schafts­ge­richts­hofs (der 2016 im Rahmen der Jus­tiz­re­form auf­ge­löst wurde, Anm. d. Red), der sich über die Her­kunft einer Uhren­samm­lung im Wert von etwa 35.000 bis 50.000 US-Dollar aus­schweigt. Dennoch wurde er von einer über­wäl­ti­gen­den Mehr­heit der Richter am Obers­ten Gerichts­hof zum stell­ver­tre­ten­den Vor­sit­zen des Gerichts­hofs sowie zum Vor­sit­zen­den der Abtei­lung für kas­sa­to­ri­sche Ent­schei­dun­gen im Bereich Wirt­schaft gewählt. Auch die drei anderen Vor­sit­zen­den dieser Abtei­lung sind alt­be­kannte Gesich­ter – sie alle hatten bereits admi­nis­tra­tive Posi­tio­nen an den alten Kas­sa­ti­ons­ge­rich­ten inne­ge­habt. Drei der vier Vor­sit­zen­den hatten eine nega­tive Beur­tei­lung durch den Public Inte­grity Council erhal­ten, einer zivil­ge­sell­schaft­li­chen Orga­ni­sa­tion, die damit beauf­tragt war, die Inte­gri­tät der Kan­di­da­ten zu prüfen.

Prak­tisch der gesamte Aus­wahl­pro­zess war von Fehlern und Anzei­chen von Mani­pu­la­tion gekenn­zeich­net. Die wie­der­hol­ten Rufe der Zivil­ge­sell­schaft und ihrer inter­na­tio­na­len Partner nach mehr Trans­pa­renz und einer Erklä­rung für die getrof­fene Auswahl wurden nicht erhört.

Ein Problem liegt darin, dass die Oberste Qua­li­fi­zie­rungs­kom­mis­sion, die ver­ant­wort­lich für den Aus­wahl­pro­zess ist, zu zwei Drit­teln aus den Rich­tern besteht, die eigent­lich ersetzt werden sollen. Auch der man­gelnde poli­ti­sche Willen, allen voran bei Prä­si­dent Poro­schenko, der den Jus­tiz­re­form­pro­zess und sämt­li­che damit ver­bun­dene Ent­schei­dungs­pro­zesse in seine Obhut genom­men hat, ist ein Problem.

Poro­schen­kos umstrit­te­ner Vor­schlag zum Antikorruptionsgericht

Ein wei­te­rer Beleg, dass die poli­ti­schen Eliten nicht an einer unab­hän­gi­gen Judi­ka­tive inter­es­siert sind, ist Poro­schen­kos Geset­zes­ent­wurf zum Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richt. Die Idee des Gerichts ist einfach: Es soll das letzte Glied in der Kette effek­ti­ver Anti­kor­rup­ti­ons­in­sti­tu­tio­nen in der Ukraine werden. Zu den größten Reform­erfol­gen der letzten vier Jahren zählen die Errich­tung des Natio­na­len Anti­kor­rup­ti­ons­bü­ros (NABU) und der spe­zia­li­sier­ten Anti­kor­rup­ti­ons­staats­an­walt­schaft (SAP). Die neuen Insti­tu­tio­nen haben erfolg­reich hun­derte Ermitt­lungs­fälle auf­ge­nom­men, aber die über­wie­gende Mehr­heit steckt in den unre­for­mier­ten Gerich­ten fest.

Der Entwurf des Prä­si­den­ten folgt weder den Emp­feh­lun­gen der Venedig-Kom­mis­sion, noch erfüllt er grund­le­gende inter­na­tio­nale Ver­pflich­tun­gen hin­sicht­lich der Kor­rup­ti­ons­prä­ven­tion. Der Gesetz­ent­wurf weist min­des­tens drei Pro­bleme auf:

Erstens ist die Zustän­dig­keit des Gerichts in einigen Berei­chen zu weit und in anderen wie­derum zu eng gefasst; zum Bei­spiel umfasst es einige der wich­tigs­ten Fälle, in denen das NABU ermit­telt, nicht. Zwei­tens sind die Anfor­de­run­gen für die Richter so hoch, dass selbst wenn der Aus­wahl­pro­zess beginnt, kaum genü­gend qua­li­fi­zierte Kan­di­da­ten zur Ver­fü­gung stehen. Am wich­tigs­ten aber ist, dass inter­na­tio­nale Exper­ten bei der Auswahl der Richter nur eine bera­tende Funk­tion haben sollen.

Mit anderen Worten hat der Prä­si­dent ver­sucht sicher­zu­stel­len, dass, selbst wenn das Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richt seine Arbeit auf­nimmt nichts uner­war­te­tes oder gar uner­freu­li­ches gegen die kor­rup­ten Eliten unter­nom­men wird. Sowohl die Zivil­ge­sell­schaft als auch inter­na­tio­nale Geld­ge­ber stehen dem Entwurf aus diesen Gründen sehr kri­tisch gegenüber.

Was hat es mit der jüngs­ten Umstruk­tu­rie­rung der Gerichte auf sich?

Es gibt noch eine weitere Ent­wick­lung im ukrai­ni­schen Jus­tiz­we­sen, die bisher nicht genü­gend Auf­merk­sam­keit erfah­ren hat. Am 29. Dezem­ber 2017, als die meisten Ukrai­ner und auch die west­li­chen Partner im Urlaub waren, ließ die Prä­si­di­al­ad­mi­nis­tra­tio­nen hun­derte Appel­la­ti­ons­ge­richte und Gerichte der ersten Instanz liqui­die­ren.

Dafür gibt es durch­aus legi­time Gründe. Erklärt wurde dieser Schritt mit der Not­wen­dig­keit, die Gerichte neu struk­tu­rie­ren zu müssen. Tat­säch­lich gibt es viele kleinste Gerichte mit nur drei Rich­tern, die kaum Kapa­zi­tä­ten haben, um den ord­nungs­ge­mä­ßen Betrieb zu bewäl­ti­gen. Dennoch erfolgte dieser Schritt sehr uner­war­tet und es gab prak­tisch keine vor­he­ri­gen Bera­tun­gen mit den betrof­fe­nen Akteu­ren und keine öffent­li­che Kom­mu­ni­ka­tion. Mehr noch, die Liqui­die­rung dieser Gerichte bietet nun die Mög­lich­keit, die neuen Gerichte, die die kleinen erset­zen sollen, mit hand­ver­le­se­nen Rich­tern zu besetzen.

Nichts­des­to­trotz gibt es Licht am Ende des Tunnels 

Auf diese Weise kann sich Poro­schenko im Vorfeld der Prä­si­dent­schafts- und Par­la­ments­wah­len 2019 die volle Kon­trolle über diese Gerichte sichern. Schein­bar war der Wunsch des Prä­si­den­ten nach Kon­trolle über die lokalen Gerichte groß genug, dass er dafür ris­kiert, lau­fende Ver­fah­ren gegen die Ver­bre­chen auf dem Majdan sowie Fälle poli­ti­scher Kor­rup­tion zu gefähr­den, die neu auf­ge­rollt werden müssten. Zusam­men mit den jüngs­ten Atta­cken gegen das NABU und dem Vorstoß einiger Par­la­men­ta­rier für eine Geset­zes­än­de­rung, die ille­gale Berei­che­rung der regie­ren­den Par­teien ent­kri­mi­na­li­sie­ren würde, zeich­net sich ein düs­te­res Bild ab.

Nichts­des­to­trotz gibt es Licht am Ende des Tunnels. Wir können den Kampf für ein unab­hän­gi­ges Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richt, das so wichtig wäre, noch gewin­nen. Aber dafür müssen die ukrai­ni­sche Zivil­ge­sell­schaft und die inter­na­tio­nale Gemein­schaft fest zusam­men­hal­ten und dessen Unab­hän­gig­keit und Wirk­sam­keit einfordern.


Über­set­zung von Eduard Klein.Textende

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