Die Auswahl des neuen Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richts geht in die finale Phase

Die Beru­fung der neuen Richter zum neuen, spe­zia­li­sier­ten Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richt geht in die finale Phase. Ukrai­ni­sche Watch­dog­or­ga­ni­sa­tio­nen knöpf­ten sich die 113 Bewer­ber vor und stell­ten bei 55 Unre­gel­mä­ßig­kei­ten fest. Jetzt ist ein inter­na­tio­na­les Exper­ten­gre­mium an der Reihe die Inte­gri­tät der Bewer­ber zu prüfen und frag­wür­dige Kan­di­da­ten auszusortieren.

Seit Ende letzten Jahres läuft die Auswahl für das neu­ge­grün­dete Hohe Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richt (HACC). Dort sollen ins­ge­samt – inklu­sive Beru­fungs­in­stanz – 39 Richter arbei­ten. Von ins­ge­samt 342 Bewer­ben schaff­ten es 113 Kan­di­da­ten (m/​w) in die finale Auswahl. Füh­ren­den ukrai­ni­schen Watch­dog-Orga­ni­sa­tio­nen haben diese Kan­di­da­ten in der finalen Aus­wahl­runde geprüft . Dabei kommen sie zum Schluss, dass min­des­tens 55 Kan­di­da­ten der 113 „frag­wür­dig“ sind. Das bedeu­tet, dass es Unre­gel­mä­ßig­kei­ten in den Ver­mö­gens­er­klä­run­gen bestehen oder sie an Pro­zes­sen gegen Maidan-Akti­vis­ten unter Wiktor Jano­ko­wytsch betei­ligt waren.

Im nächs­ten Schritt ent­schei­det ein sechs­köp­fi­ges inter­na­tio­na­les Exper­ten­gre­mium bis zum 26. Januar darüber, welche Kan­di­da­ten aus­sor­tiert werden. Drei der sechs Stimmen des Gre­mi­ums reichen aus, Kan­di­da­ten auszusortieren.

Für den Erfolg der neuen Insti­tu­tion wird es von zen­tra­ler Bedeu­tung sein, dass hoch­qua­li­fi­zierte, unab­hän­gige Kan­di­da­ten ohne frag­wür­dige Hin­ter­gründe zu Richter ernannt werden. Des­we­gen werden die Auswahl und die Frage, wer von der Auswahl aus­ge­schlos­sen wird, mit großer Span­nung beobachtet.

Zum Hin­ter­grund

Das neue spe­zia­li­sierte Gericht soll ermög­li­chen, dass kor­rupte Beamte oder Poli­ti­ker nicht nur ins Faden­kreuz des Natio­na­len Anti­kor­rup­ti­ons­büro der Ukraine (NABU) und der Ermitt­ler der Son­der­staats­an­walt­schaft geraden, sondern endlich auch rechts­kräf­tig ver­ur­teilt werden. Die NABU ermit­telte seit seiner Grün­dung im Jahr 2015 ins­ge­samt 726 Fälle, von denen 172 vor Gericht lan­de­ten. Doch bisher wurde keiner der ins Netz gera­te­nen Fische rechts­kräf­tig verurteilt.

Aktu­elle Ver­fah­ren gegen hoch­ran­gige Poli­ti­ker, Staats­be­am­ter oder ehe­ma­lige Richter ver­san­den vor den alten Gerich­ten. Genau des­we­gen setzen jetzt viele Ukrai­ner und inter­na­tio­nale Beob­ach­ter große Hoff­nun­gen auf das Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richt. Dessen voll­stän­dige Umset­zung ist eine Bedin­gung inter­na­tio­na­ler Geld­ge­ber, wie dem Inter­na­tio­na­len Wäh­rungs­fond (IWF), der Euro­päi­schen Union sowie der Welt­bank. Der IWF hatte zuletzt Ende 2019 Zah­lun­gen in Höhe von 3,4 Mil­li­ar­den Euro für das Super­wahl­jahr 2019 in Aus­sicht gestellt. Die Ernen­nung frag­wür­di­ger Kan­di­da­ten zum neuen Anti­kor­rup­ti­ons­ge­richt könnte die Bezie­hun­gen zwi­schen den inter­na­tio­na­len Geld­ge­bern und der ukrai­ni­schen Regie­rung aber nach­hal­tig beschä­di­gen und die Aus­zah­lun­gen ein­zel­ner Tran­chen sogar ver­hin­dern oder verzögern.

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