Verlängerter Schutz, aber nicht für alle

Die EU hat den vorübergehenden Schutz für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bis März 2028 verlängert. Doch es gibt eine Einschränkung: Ausgenommen sind neue Anträge von denjenigen, die ihren militärischen Verpflichtungen in der Ukraine nicht nachkommen. Betroffen sind primär Männer im wehrfähigen Alter.
Mitte Juli verlängerten die EU-Staaten den vorübergehenden Schutzstatus von ukrainischen Kriegsflüchtlingen und deren Familienangehörigen um ein weiteres Jahr, bis zum 4. März 2028. Damit gingen die EU-Länder auf einen Vorschlag der EU-Kommission ein. Den Schutz auf EU-Ebene hatte der Rat der Europäischen Union im März 2022 infolge der Großinvasion zunächst für ein Jahr eingeführt und anschließend mehrfach verlängert. Bis Ende Mai 2026 haben insgesamt 4,38 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine diesen Schutzstatus erhalten. Das Land mit den meisten registrierten Flüchtlingen aus der Ukraine ist demnach Deutschland, das 29,3 Prozent der Menschen aufgenommen hat, gefolgt von Polen mit 22,1 Prozent.
Der vorübergehende Schutz ist ein im Kontext der Jugoslawienkriege erlassener Notfallmechanismus, der 2001 eingeführt wurde und dann greift, wenn es zu einem Massenzustrom von Menschen in die EU kommt. Im März 2022 wurde er erstmals angewandt. Die „Massenzustrom-Richtlinie“ greift sofort und kollektiv, sprich ohne vorherige Prüfung von Einzelanträgen. So soll vermieden werden, dass die Asylsysteme überlastet werden. Außerdem sollen Flüchtlinge rasch Zugang zu Aufenthaltstitel, Arbeitsmarkt, Wohnraum, medizinischer Versorgung, Sozialhilfe und Bildung für die Kinder bekommen.
Demnach erhalten ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, „die in der Ukraine internationalen Schutz genießen, sowie ihre Familienangehörigen vorübergehenden Schutz, sofern sie sich vor dem oder am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben.“ Drittstaatsangehörigen, die sich vor dem oder am 24. Februar mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine aufgehalten und keine Möglichkeit haben, sicher in ihr Herkunftsland zurückzukehren, erhalten „entweder vorübergehenden Schutz oder einen angemessenen Schutz nach Maßgabe ihres einzelstaatlichen Rechts.“ Außerdem entscheiden die EU-Länder nach eigenem Ermessen, ob Drittstaatsangehörige oder ukrainische Staatsangehörige, die schon vor dem 24. Februar die Ukraine verlassen haben, ebenfalls einen vorübergehenden Schutzstatus erwerben können.
Wem der Schutzstatus zukünftig nicht gewährt wird
So lauten die bisherigen Regelungen. Sie gelten auch weiterhin, doch nun kommt eine wichtige Ausnahme hinzu: Männer im wehrfähigen Alter erhalten den Schutzstatus nicht mehr wie früher automatisch. In der entsprechenden Pressemitteilung des Rats der Europäischen Union vom 15. Juli heißt es, die EU-Länder sähen sowohl die Notwendigkeit, Vertriebene zu schützen, als auch die Notwendigkeit der Ukraine, sich gegen Russlands Angriffskrieg zu verteidigen. „Deshalb soll der vorübergehende Schutz nur denjenigen gewährt werden, die ihre militärischen Verpflichtungen in der Ukraine erfüllen.“
Diese Einschränkung gelte jedoch explizit nur für neue Anträge und nicht rückwirkend. In der Praxis bedeute das, dass Flüchtlinge aus der Ukraine künftig nachweisen müssen, dass sie ihren militärischen Verpflichtungen nachkommen, um vorübergehenden Schutz zugesprochen zu bekommen, heißt es in der Presseerklärung.
Als Nachweis gilt demnach ein Reisepass mit dem Ausreisestempel der ukrainischen Behörden, der zeigt, dass die Ukraine auf legalem Wege verlassen wurde. Als alternative Möglichkeit wird die Vorlage „eines analogen oder digitalen Dokuments, das entweder eine Freistellung von militärischen Verpflichtungen oder deren Einhaltung bestätigt“ gelistet.
Das Thema war in den vergangenen Jahren immer wieder aufgekommen, denn den ukrainischen Streitkräften fehlt es an Personal und der Wirtschaft an Arbeitskräften. Anfang Juli hatte der ukrainische Botschafter Oleksii Makeiev in einem Interview mit dem Online-Medium Ukrinform erklärt, dass in einer deutsch-ukrainischen Arbeitsgruppe diskutiert werden würde, wie man Männer im Mobilisierungsalter zu einem Rückzug in die Ukraine bewegen könnte. Zu den intern besprochenen Maßnahmen wolle er sich jedoch nicht weiter äußern.
Vorsichtige Kritik an neuer Bestimmung
Schon Anfang Juni hatten die EU-Innenminister überlegt, ukrainische Männer im wehrfähigen Alter vom vorübergehenden Schutzstatus auszunehmen. Der deutsche Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von der CSU unterstützte einen entsprechenden Vorschlag. Oleksandra Bienert, Vorsitzende der Allianz Ukrainischer Organisationen, äußerte sich implizit kritisch zu einer solchen Einschränkung. „Menschenrechte müssen auch in Zeiten des Krieges gewahrt bleiben“, so Bienert gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Ende Juni griff schließlich die Europäische Kommission das Thema auf. Brüssel gab an, damit einer Bitte Kyjiws zu folgen. Magnus Brunner, EU-Kommissar für Inneres und Migration, sagte, Europa stehe fest an der Seite der Ukraine und die Verlängerung des Schutzes sei ein Zeichen der „unverbrüchlichen Unterstützung“. „Zugleich müssen wir uns für die Zukunft rüsten, indem wir die Verteidigung und den Wiederaufbau der Ukraine unterstützen und einen verantwortungsvollen Übergang gewährleisten, wenn die Bedingungen stimmen.“
Derzeit gilt für Männer im Alter zwischen 23 und 60 Jahren in der Ukraine ein Ausreiseverbot. Zum Militärdienst verpflichtet werden können aktuell Männer ab 25 Jahren bis zum Erreichen des 60. Lebensjahrs. Ausgenommen sind Personen, die mindestens drei minderjährige Kinder haben, gesundheitlich eingeschränkt sind oder Angehörige pflegen. Auch Männer, die in einem kritischen Bereich tätig sind, etwa in der Verteidigungsindustrie, erhalten Ausnahmen vom Militärdienst.
Von der neuen Regelung betroffen wären allerdings auch Männer unter 23 und Frauen, die sich freiwillig für die ukrainische Armee verpflichtet haben. Ihnen steht laut der neuen Regelung kein vorübergehender Schutz in der EU mehr zu, solange sie sich im Dienst befinden.
Eingeschränkter Schutz laut Völkerrecht zulässig
Am 26. Juni veröffentlichte der Menschenrechtsbeauftragte des Europarats Michael O’Flaherty eine Stellungnahme, in der er davor warnte, den Schutz für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine vorzeitig einzuschränken und auf potenzielle Diskriminierung hinwies. Gleichzeitig heißt es darin: „Was den möglichen Ausschluss ukrainischer Männer im wehrpflichtigen Alter betrifft, stellt der Kommissar fest, dass die Verpflichtung von Bürgern zum Wehrdienst nach internationalem Recht zulässig ist.“ Der Kommissar erkenne an, dass die Einberufung durch die ukrainischen Behörden, um sicherzustellen, dass die Ukraine ihr Recht auf Selbstverteidigung gegen die russische Aggression ausüben kann, legitim sei. „Die Tatsache, dass die Wehrpflicht in einem Staat völkerrechtlich zulässig ist, hebt jedoch die internationalen Schutzverpflichtungen anderer Staaten nicht auf.“ Der Ausschluss einer gesamten Gruppe aufgrund von Geschlecht und Alter erfordere eine Rechtfertigung im Einklang mit internationalen Antidiskriminierungsstandards.
Trotz der neuen Einschränkung beim vorübergehenden Schutzstatus werden die betroffenen Personen weiterhin einen Asylantrag stellen können, etwa im Fall von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Militärdienst.
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