Ukraine: Ein­la­dung zur NATO-Mit­glied­schaft und Stand der Reformen

Viel Unter­stüt­zung gibt es in Vilnius für die Ukraine vor dem NATO-Gip­fel­tref­fen im Juli 2023, Foto: Michele Ursi /​ Shut­ter­stock

Eine Ein­la­dung an die Ukraine zur NATO-Mit­glied­schaft sollte nicht bis „nach dem Krieg“ auf­ge­scho­ben werden, sondern beim Gipfel in Vilnius aus­ge­spro­chen werden. Mari­anna Fak­hur­di­nova ana­ly­siert den Stand der für einen Bei­tritt nötigen Reformen.

Nach 18 Monaten des umfas­sen­den Krieges hat die Ukraine bewie­sen, dass sie über eine der stärks­ten Armeen in Europa verfügt. Dennoch sind nicht alle Mit­glieds­län­der bereit, dem Land die Türen zur NATO zu öffnen. Oft ver­wei­sen die Gegner einer Ein­la­dung darauf, die Ukraine sei noch nicht bereit, dem Bündnis beizutreten.

Am 5. Juli 2023 zitierte die Pres­se­spre­che­rin des Weißen Hauses, Karine Jean-Pierre, Prä­si­dent Biden, der wie­der­holt gesagt hatte: „Bevor sie der NATO bei­tre­ten kann, müsste die Ukraine Refor­men durch­füh­ren, um die glei­chen Stan­dards wie jedes andere NATO-Land zu erfül­len.“ Tat­säch­lich hatte Kyjiw jedoch bis 2022 bereits erheb­li­che Fort­schritte bei der Umset­zung der Refor­men gemacht und tut dies derzeit auch trotz des Krieges weiterhin.

Unter­stüt­zung durch EU und NATO

Bei­spiele für die erfolg­rei­che Umset­zung von Refor­men aus dem EU-Katalog, die auch für die Inte­gra­tion der Ukraine in die NATO wichtig sind, sind der Aufbau einer Infra­struk­tur zur Kor­rup­ti­ons­be­kämp­fung oder auch Fort­schritte bei der Neu­ge­stal­tung des Jus­tiz­we­sens. Auch im Ver­tei­di­gungs- und Sicher­heits­sek­tor wurden mit Unter­stüt­zung der NATO-Partner Refor­men durch­ge­führt: die Umstruk­tu­rie­rung des Gene­ral­stabs in eine für die NATO typi­sche „J‑Struktur“ (klas­si­sche Stabs­glie­de­rung), die Reform des Unter­of­fi­ziers­korps, die Anglei­chung der Ver­tei­di­gungs­pla­nung an die der NATO und die Ein­füh­rung neuer mili­tä­ri­scher Dienst­grade, die denen der NATO entsprechen.

Reform der Beschaf­fung von Verteidigungsgütern

Von Skep­ti­kern werden oft Refor­men kri­ti­siert, die noch nicht voll­stän­dig umge­setzt sind, wie bei­spiels­weise jene zur Beschaf­fung von Ver­tei­di­gungs­gü­tern oder zur demo­kra­ti­schen Kon­trolle des Mili­tärs und des Inlands­ge­heim­diens­tes der Ukraine (SBU).

Nach einem Gesetz von 2020 sollte die Reform das Risiko der Kor­rup­tion ver­rin­gern, indem die Geheim­hal­tungs­stu­fen her­ab­ge­setzt und das Modell des freien Marktes bei der Beschaf­fung von Ver­tei­di­gungs­gü­tern ein­ge­führt werden sollte. Mit Beginn des Krieges gegen Russ­land stellte die ukrai­ni­sche Regie­rung jedoch aus nach­voll­zieh­ba­ren Sicher­heits­grün­den die Beschaf­fung von Ver­tei­di­gungs­gü­tern voll­stän­dig unter Geheim­hal­tung, und das Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­rium begann, ohne Aus­schrei­bun­gen direkt Ver­träge mit Lie­fe­ran­ten abzu­schlie­ßen. Zu Beginn der Inva­sion sollte diese Geheim­hal­tung dazu bei­tra­gen, die Lager mit Ver­tei­di­gungs­gü­tern und das Mili­tär­per­so­nal vor rus­si­schen Angrif­fen zu schützen.

Öffent­li­che Aus­schrei­bun­gen für Rüstungsprodukte

Doch nach dem ersten Jahr der inten­si­ven Kriegs­hand­lun­gen ver­ab­schie­dete das Par­la­ment ein Gesetz, das das Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­rium ver­pflich­tet, Beschaf­fungs­auf­träge auf der ukrai­ni­schen Aus­schrei­bungs­platt­form Pro­zorro zu ver­öf­fent­li­chen. Eine solche teil­weise Auf­he­bung der Geheim­hal­tung bei der Beschaf­fung von nicht­le­ta­len Waffen soll dazu bei­tra­gen, die Kor­rup­ti­ons­ri­si­ken zu ver­rin­gern, da zumin­dest im Nach­hin­ein die Aus­schrei­bung öffent­lich gemacht wird. Bis Mai 2023 wurden auf der Platt­form 10.000 solcher Berichte veröffentlicht.

Gemein­same Arbeits­gruppe der NATO und der Ukraine zur Reform des Verteidigungssektors

Darüber hinaus wurde 2023 eine spe­zia­li­sierte Behörde für die Beschaf­fung von Ver­tei­di­gungs­gü­tern nach bewähr­ten Ver­fah­ren der NATO ein­ge­rich­tet. Zuvor hatte in der Ukraine haupt­säch­lich das Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­rium diese Aufgabe wahr­ge­nom­men. Im Jahr 2023 nahm Kyjiw auch bei der Reform der Beschaf­fung von Ver­tei­di­gungs­gü­tern die Zusam­men­ar­beit mit dem Ver­ei­nig­ten König­reich, Nor­we­gen und der NATO auf: in der Gemein­sa­men Arbeits­gruppe der NATO und der Ukraine zur Reform des Ver­tei­di­gungs­sek­tors und in der NATO-Agentur für Unter­stüt­zung und Beschaf­fung. Diese Schritte zeigen, dass die Ukraine selbst inmit­ten des Krieges Maß­nah­men ergreift, um sich an den Best Prac­ti­ces der NATO zu ori­en­tie­ren und mit dem Bündnis zu kooperieren.

Demo­kra­ti­sche Kon­trolle des Mili­tärs 

Die NATO-Norm sieht vor, dass jedes Mit­glieds­land ein ziviles Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­rium haben sollte, das von einem zivilen Minis­ter geführt wird. 2018 wurde diese Norm in die ukrai­ni­sche Gesetz­ge­bung auf­ge­nom­men,und die Ukraine hält sich daran: Der amtie­rende Minis­ter Oleksij Resnikow hat keinen mili­tä­ri­schen Hintergrund.

Im Früh­jahr 2023 wurden mög­li­che Umbe­set­zun­gen im ukrai­ni­schen Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­rium und die Rück­kehr zu einem Ver­tei­di­gungs­mi­nis­ter mit Mili­tär­er­fah­rung – was während eines Krieges ver­nünf­tig erschei­nen mag – dis­ku­tiert. Der aktive Wider­stand der ukrai­ni­schen Zivil­ge­sell­schaft führte jedoch dazu, dass die Idee einer Geset­zes­än­de­rung vom Par­la­ment nicht umge­setzt wurde. Das kann als Erfolg gewer­tet werden.

Auch als im Früh­jahr 2023 unter dem Dach des Minis­te­ri­ums der Öffent­li­che Anti­kor­rup­ti­ons­rat und das Büro zur Unter­stüt­zung des Wandels ein­ge­rich­tet wurden, zeigte sich das Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­rium offen für den Dialog mit der Zivil­ge­sell­schaft. Diese Gremien bezie­hen nam­hafte ukrai­ni­sche Akti­vis­ten und Exper­tin­nen mit ein und sollen das Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­rium bei seinen inter­nen Reform­pro­zes­sen unterstützen.

Reform des Geheim­diens­tes der Ukraine

Eine weitere Reform ist vor­ge­se­hen, die dem Inlands­ge­heim­dienst der Ukraine (SBU) aty­pi­sche Funk­tio­nen ent­zie­hen (bei­spiels­weise Ermitt­lungs­ver­fah­ren und wirt­schaft­li­che Spio­na­ge­ab­wehr) und statt­des­sen seine Spio­na­ge­ab­wehr­funk­tio­nen stärken soll (ein­schließ­lich der Ter­ro­ris­mus­be­kämp­fung und der Wahrung von Staats­ge­heim­nis­sen). Der von der NATO, der EU und den USA unter­stützte Gesetz­ent­wurf war Anfang 2022 beinahe reif für die zweite Lesung. Auf­grund der rus­si­schen Inva­sion fand diese jedoch nicht statt.

Zwar ist der Text des Gesetz­ent­wurfs aus­ge­ar­bei­tet, der Krieg hat jedoch Fragen zur Durch­führ­bar­keit der Geheim­dienst­re­form auf­ge­wor­fen, da Unklar­hei­ten hin­sicht­lich der Dele­ga­tion von Auf­ga­ben bestehen bleiben. Heute spielt der SBU eine wich­tige Rolle bei der Rück­erobe­rung der ukrai­ni­schen Gebiete und bei der Unter­su­chung von Kriegs­ver­bre­chen und Ver­bre­chen gegen die natio­nale Sicher­heit. Im Ver­gleich zu 2021 ist die Zahl der Ver­bre­chen, mit denen sich der SBU befasst, um das 400-fache gestiegen.

Das Staat­li­che Ermitt­lungs­büro, das ursprüng­lich die Ermitt­ler­funk­tion des SBU über­neh­men sollte, verfügt derzeit nicht über aus­rei­chende Kapa­zi­tä­ten bzw. Ermitt­ler, um eine solch hohe Anzahl von Straf­ta­ten zu bear­bei­ten. Nach Ende des Krieges wird die Ukraine unter Auf­sicht der Zivil­ge­sell­schaft und der inter­na­tio­na­len Partner sicher­lich die Reform des SBU abschlie­ßen. Die der­zei­tige vor­über­ge­hende Pause sollte also nicht als Hin­der­nis für die Ein­la­dung der Ukraine in die NATO betrach­tet werden.

Ein­la­dung der Ukraine in die NATO in Vilnius

Trotz der Inva­sion ist der ukrai­ni­sche Staat nicht nur voll funk­ti­ons­fä­hig, sondern macht auch Fort­schritte bei der Reform des Ver­tei­di­gungs- und Sicher­heits­sek­tors, der Bekämp­fung der Kor­rup­tion und der Ver­bes­se­rung der Zusam­men­ar­beit mit der NATO.

Die Ein­la­dung der Ukraine in die NATO zieht nicht sofort den Bünd­nis­fall nach Artikel 5 des NATO-Ver­tra­ges nach sich – der Ukraine jedoch als Anstoß und Ansporn für die Durch­füh­rung wei­te­rer Refor­men dienen.

Eine Ein­la­dung an die Ukraine in Bezug auf die NATO-Mit­glied­schaft sollte somit nicht bis „nach dem Krieg“ auf­ge­scho­ben werden. Der Prozess sollte so schnell wie möglich beginnen.


Dieser Artikel stützt sich auf die Ergeb­nisse des Berichts „No Longer a Més­al­li­ance: How Well Pre­pared Are NATO and Ukraine for Each Other?“, der ursprüng­lich vom Stock­hol­mer Zentrum für Ost­eu­ro­pa­stu­dien (SCEEUS) ver­öf­fent­licht wurde.

Portrait von Fakhurdinowa

Mari­anna Fak­hur­di­nova ist Rese­arch Fellow und Com­mu­ni­ca­ti­ons Manager am New Europe Center.

Ver­wandte Themen

News­let­ter bestellen

Tragen Sie sich in unseren News­let­ter ein und bleiben Sie auf dem Laufenden.

Mit unseren Daten­schutz­be­stim­mun­gen erklä­ren Sie sich einverstanden.