150 Jahre Emser Erlass: Weshalb die Rus­si­fi­zie­rung die ukrai­ni­sche Iden­ti­tät festigte

 Inschrift am Haus „Vier Türme“ in Bad Ems zur Erinnerung an den hier 1876 von Zar Alexander II. unterzeichneten Emser Erlass, der den Gebrauch der ukrainischen Sprache in Russland unter Strafe stellte.
Foto: Silin2005/wikipedia.org

Schon vor 150 Jahren ver­suchte Zar Alex­an­der II. mit seinem gehei­men Emser Erlass die ukrai­ni­sche Sprache und Kultur zu ver­bie­ten. Doch die Ein­schrän­kun­gen bewirk­ten das Gegen­teil. Auch die Repres­sio­nen Wla­di­mir Putins gegen alles Ukrai­ni­sche sind zum Schei­tern verurteilt.

„Eine eigene klein­rus­si­sche Sprache hat es nie gegeben, gibt es nicht und wird es nie geben. Der Dialekt, den das ein­fa­che Volk ver­wen­det, ist rus­sisch, nur ver­dor­ben durch pol­ni­sche Ein­flüsse“, heißt es im Geheim­de­kret des rus­si­schen Innen­mi­nis­ters Pjotr Walujew von 1863. Einige Jahre später, am 30. Mai 1876, ver­an­lasste der rus­si­sche Zar Alex­an­der II. im soge­nann­ten „Emser Erlass“ Verbote, die auf die Unter­sa­gung des Gebrauchs der ukrai­ni­schen Sprache im öffent­li­chen Leben des Rus­si­schen Kai­ser­reichs hinausliefen.

Die absur­den Erlasse waren geheim

Die Logik ist ver­blüf­fend. Etwas, was es angeb­lich gar nicht gibt – die ukrai­ni­sche Sprache –, wird ver­bo­ten. Beide Erlasse waren „geheim“, wodurch wohl deren Absur­di­tät ver­schlei­ert werden sollte. Die rus­si­schen Beamten, für die sie ver­fasst waren, würden schon ver­ste­hen, was gemeint war.

Das Ukrai­ni­sche war am Ende des 19. Jahr­hun­derts nach dem Rus­si­schen die am meisten gespro­chene Sprache im Rus­si­schen Reich; für weit mehr als 10 Mil­lio­nen Men­schen war es die Mutter- und Umgangs­spra­che. Hinzu kamen etwa 4 Mil­lio­nen Men­schen im öster­rei­chisch-unga­ri­schen Kron­land Gali­zien und Lodo­me­rien, wo am Ende des 19. Jahr­hun­derts eine hoch­ent­wi­ckelte ukrai­nisch­spra­chige Kultur und Gesell­schaft ent­stan­den waren. Für diese Region galten die Erlässe aus Moskau bezie­hungs­weise Bad Ems selbst­ver­ständ­lich nicht.

Die Folgen der Ver­bots­er­lasse von 1863 und 1876

Am Ende des 19. Jahr­hun­derts exis­tierte im Rus­si­schen Kai­ser­reich keine einzige öffent­li­che Schule mit ukrai­ni­scher Unter­richts­spra­che. In keiner ein­zi­gen Kirche wurde die Lit­ur­gie auf Ukrai­nisch gefei­ert. Keine Fibel und kein Gebet­buch durften auf Ukrai­nisch gedruckt werden. In keiner Behörde und in keinem Gericht wurde Ukrai­nisch gespro­chen, geschweige denn geschrie­ben. Ja, gar der Ter­mi­nus „Ukraine“ war im amt­li­chen Gebrauch ver­bo­ten. Ver­bo­ten waren auch ukrai­nisch­spra­chige Thea­ter­auf­füh­run­gen – ledig­lich Bel­le­tris­tik durfte in beschränk­tem Umfang in ukrai­ni­scher Sprache erscheinen.

Natür­lich wurden die Verbote nicht kon­se­quent durch­ge­setzt, dazu lag Gali­zien viel zu nah am Rus­si­schen Reich. Außer­dem waren die rus­si­schen Beamten korrupt und ließen für gutes Geld schon einmal ukrai­ni­sche Druck­schrif­ten pas­sie­ren. Para­do­xer­weise för­derte gerade das Druck­ver­bot in Russ­land die Her­aus­bil­dung einer ein­heit­li­chen ukrai­ni­schen Schrift­spra­che. Zuvor hatte die Mög­lich­keit bestan­den, dass sich zwei ukrai­ni­sche Schrift­spra­chen neben­ein­an­der ent­wi­ckeln würden: eine in Kyjiw, die andere in Lwiw.

Die Restrik­tio­nen des Zaren hatten zur Folge, dass die Ukrai­no­phi­len sich nun ver­mehrt der rus­si­schen Sprache bedien­ten, um ihre Liebe zur Ukraine zum Aus­druck zu bringen. Damals wie heute gilt: Man kann auch im Medium der rus­si­schen Sprache ein ukrai­ni­scher Patriot sein.

Die Restrik­tio­nen ver­stärk­ten das ukrai­ni­sche Nationalgefühl

Das ideo­lo­gi­sche Kon­strukt von der Einheit der Groß­rus­sen, Klein­rus­sen (Ukrai­ner) und Bela­ru­sen als Slavia Ortho­doxa, die sich im Kampf gegen das katho­li­sche Polen-Litauen bewäh­ren muss, hatten gelehrte Mönche des Kyjiwer Höh­len­klos­ters schon im 17. Jahr­hun­dert for­mu­liert. Im 19. Jahr­hun­dert war daraus in Russ­land ein alle gesell­schaft­li­chen Schich­ten und poli­ti­schen Grup­pie­run­gen umfas­sen­der Konsens gewor­den, wonach eine ukrai­ni­sche Eigen­stän­dig­keit weder kul­tu­rell noch poli­tisch denkbar war. Das „Ukrai­ner­tum“ galt als eine Vari­ante des „Rus­sen­tums“ und als eine Bedro­hung der staat­li­chen und kul­tu­rel­len Einheit des Zarenreiches.

Das Zaren­reich und später die Sowjet­union ent­wi­ckel­ten eine Viel­zahl von Repres­si­ons­in­stru­men­ten, um den ukrai­ni­schen Wunsch nach Eigen­stän­dig­keit zu ersti­cken. Sie hatten am Ende damit keinen Erfolg. Es ist nicht gelun­gen, die Ideo­lo­gie von den ver­meint­lich nicht-exis­tie­ren­den Ukrai­nern in die Rea­li­tät umzu­set­zen. Statt­des­sen leis­te­ten die Ukrai­ner sowohl 1918 wie auch am Ende des 20. Jahr­hun­derts einen wesent­li­chen Beitrag zum Unter­gang des Rus­si­schen Reiches bezie­hungs­weise der Sowjet­union. Im gegen­wär­ti­gen Krieg ver­hin­dern sie die impe­riale Restau­ra­tion Russlands.

Die ent­schei­dende Wei­chen­stel­lung erfolgte im 19. Jahr­hun­dert mit dem Anbruch des Zeit­al­ters des Natio­na­lis­mus und der neuen Natio­nal­staa­ten in Europa. Der Kampf gegen die natio­nale Idee, ja deren Leug­nung – ver­kör­pert im Emser Erlass 1876 – führte bei den Ukrai­nern zur For­de­rung nach einem eigenen Staat. Das ukrai­ni­sche poli­ti­sche Denken hatte sich zuvor mit Wün­schen nach Auto­no­mie im Rahmen eines föderal auf­ge­bau­ten Russ­lands zufriedengegeben.

Die Verbote und Ver­fol­gun­gen in den letzten Jahr­zehn­ten des 19. Jahr­hun­derts bewirk­ten also das Gegen­teil. Die angeb­lich nicht-exis­tie­ren­den Ukrai­ner riefen 1918 ihre staat­li­che Selb­stän­dig­keit aus, wobei die Ukrai­ni­sche Volks­re­pu­blik nur wenige Jahre bestand und in den Wirren des Bür­ger­kriegs unter­ging. Die sieg­rei­chen Bol­sche­wiki schufen an ihrer Stelle die Ukrai­ni­sche Sowjet­re­pu­blik. Damit schien eine voll­stän­dige Leug­nung jeg­li­cher ukrai­ni­schen Eigen­stän­dig­keit der Ver­gan­gen­heit anzugehören.

Putins Argu­men­ta­tion ori­en­tiert sich am 19. Jahrhundert

Umso ver­blüf­fen­der ist die Kon­ti­nui­tät der poli­ti­schen Argu­men­ta­tion des Putin-Regimes, das auf Denk­mus­ter aus dem Zaren­reich zurück­greift. Die Formel von der ost­sla­wi­schen Einheit in Gestalt der „einen groß­rus­si­schen Nation“ ist zu Putins Mantra von dem „einen Volk“ gewor­den, zu dem angeb­lich Ukrai­ner und Russen glei­cher­ma­ßen gehören. Dass es keine Ukrai­ner, keine ukrai­ni­sche Sprache und Kultur und erst recht keinen ukrai­ni­schen Staat gebe, sind Behaup­tun­gen aus dem 19. Jahr­hun­dert. Putins Rhe­to­rik wie­der­holt diese Propagandaslogans.

Das zari­sche Regime bekämpfte die­je­ni­gen Ukrai­ner, die sich der Ideo­lo­gie nicht fügen wollten, mit Ver­bo­ten und Strafen. Der jetzige offene Krieg Russ­lands gegen die Ukraine bedeu­tet eine Stei­ge­rung der dama­li­gen Repres­sio­nen. Zugleich stellt er die ulti­ma­tive Kon­se­quenz der Leug­nung der Exis­tenz der Ukrai­ner dar.

Putins Repres­sio­nen über­tref­fen die zarischen

Auch die rus­si­sche Besat­zungs­po­li­tik in den gegen­wär­tig besetz­ten Gebie­ten der Ukraine folgt den schon im 19. Jahr­hun­dert for­mu­lier­ten Zielen: In den Schulen gibt es keinen Unter­richt mehr in ukrai­ni­scher Sprache, alle Spuren der ukrai­ni­schen Kultur, etwa in Form von Museen und Gedenk­or­ten, werden zer­stört. Die Bewoh­ner der besetz­ten Gebiete müssen rus­si­sche Pässe anneh­men. Kinder werden ver­schleppt und zur Adop­tion frei­ge­ge­ben, um aus ihnen Russen zu machen.

Aller­dings über­trifft auch in dieser Hin­sicht das Putin-Regime sein zari­sches Vorbild: Die gegen­wär­tige Kriegs­pro­pa­ganda fordert zum Genozid an den Ukrai­nern auf. Einige mili­tä­ri­sche Aktio­nen, wie die Bela­ge­rung und Zer­stö­rung von Mariu­pol, hatten geno­zi­dale Züge. Bis zu diesen Nie­de­run­gen der Bar­ba­rei ist die Zaren­macht nicht gelangt.

So wie damals die zari­sche Pro­pa­ganda- und Repres­si­ons­ma­schi­ne­rie ihre Ziele nicht erreichte – diese gar kon­ter­ka­riert wurden –, besteht auch heute die begrün­dete Hoff­nung, dass der Versuch, die Ukrai­ner als Nation und Staat aus­zu­lö­schen, schei­tern wird.

Statt­des­sen wird die Ukraine einen festen Platz in der Familie der euro­päi­schen Völker ein­neh­men. Es ist unsere Aufgabe als Deut­sche und Euro­päer, dazu bei­zu­tra­gen, dass diese Vision Wirk­lich­keit wird.

 

Am 30. Mai 2026 fand in Bad Ems eine Gedenk­ver­an­stal­tung zum 150. Jah­res­tag des Emser Erlas­ses statt. Initi­iert wurde sie von der Ukrai­nian Stu­dents Asso­cia­tion Cologne (USAC), Rhein-Dnipro e.V. und dem Ukrai­ni­schen Verein Mainz e.V. Dieser Text geht auf den dort gehal­te­nen Vortrag zurück.

Portrait von Gerhard Simon

Prof. Gerhard Simon ist einer der renom­mier­tes­ten Ukraine-Exper­ten in Deutschland.

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