Kan­di­da­ten­sta­tus für die Ukraine

Foto: Pres­i­den­tial Office of Ukraine

Acht Gründe, warum Deutsch­land die Ent­schei­dung unter­stüt­zen muss, der Ukraine den Kan­di­da­ten­sta­tus zu ver­lei­hen. Eine Analyse von Dmytro Shulga

Wir leben in einer für Europa his­to­risch bedeut­sa­men Zeit, die his­to­ri­sche Ent­schei­dun­gen erfor­dert. Die groß­an­ge­legte rus­si­sche Inva­sion der Ukraine vom 24. Februar 2022 mar­kiert das defi­ni­tive Ende der euro­päi­schen Ordnung nach dem Kalten Krieg. Wie haben es mit einer his­to­ri­schen Zei­ten­wende für Deutsch­land und ganz Europa zu tun.

Am 28. Februar 2022, dem fünften Tag der rus­si­schen Inva­sion, reichte Prä­si­dent Wolo­dymyr Selen­skyj den Antrag auf eine EU-Mit­glied­schaft der Ukraine ein und erfüllte damit einen lang geheg­ten Wunsch der Ukrainer:innen.

Gemäß Artikel 49 des EU-Ver­trags kann ein euro­päi­scher Staat, der die euro­päi­schen Werte[1] achtet, eine Mit­glied­schaft in der EU bean­tra­gen. Die Mit­glied­staa­ten der EU müssen hierzu ein­stim­mig Beschlüsse[2] fällen, und zwar nach Anhö­rung der Euro­päi­schen Kom­mis­sion und nach Zustim­mung des Euro­päi­schen Par­la­ments.

In der Praxis müssen die Mit­glied­staa­ten der EU zunächst den Antrag prüfen und dem Land durch ein­stim­mi­gen Beschluss den Status eines Bei­tritts­kan­di­da­ten ver­lei­hen. Dann können sie mit dem Land auch Bei­tritts­ver­hand­lun­gen eröff­nen, die sich auf 35 Kapitel kon­zen­trie­ren, nämlich auf bestimmte Poli­tik­be­rei­che mit der Über­nahme und einer Umset­zung des Rechts­be­stands (des „Acquis“) der EU. Sind die Ver­hand­lun­gen erfolg­reich abge­schlos­sen, muss ein­stim­mig ein Bei­tritts­ver­trag abge­schlos­sen werden.

Nach der Antrags­stel­lung durch die Ukraine gab das Euro­päi­sche Par­la­ment bereits am 1. März eine Stel­lung­nahme ab, in der es sich für einen Status der Ukraine als Mit­glieds­kan­di­dat aus­sprach. Diese Reso­lu­tion wurde mit einer über­wäl­ti­gen­den Mehr­heit von 637 Ja-Stimmen (bei ins­ge­samt 705 Abge­ord­ne­ten) ver­ab­schie­det. Am 7. März for­der­ten die Mit­glied­staa­ten der EU (der Rat der EU) dann die Euro­päi­sche Kom­mis­sion zu einer Stel­lung­nahme auf.

In der Erklä­rung von Ver­sailles beim infor­mel­len EU-Gipfel vom 10. und 11. März 2022 hielten die Staats- und Regierungschef:innen der EU-Staaten fest: „Bis zu der Stel­lung­nahme [der Kom­mis­sion] werden wir unver­züg­lich unsere Bezie­hun­gen weiter stärken und unsere Part­ner­schaft ver­tie­fen, um die Ukraine auf ihrem euro­päi­schen Weg zu unter­stüt­zen. Die Ukraine ist Teil unserer euro­päi­schen Familie [Her­vor­he­bung durch d. Verfasser].“

Anschlie­ßend folgte die Euro­päi­sche Kom­mis­sion der Stan­dard­me­tho­do­lo­gie zur Aus­ar­bei­tung ihrer Stel­lung­nahme und bat die ukrai­ni­sche Regie­rung um die not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen, die in einem aus­ge­füll­ten Fra­ge­bo­gen vor­zu­le­gen sind. Das erfolgte am 9. Mai.

Derzeit berei­tet die Euro­päi­sche Union ihre Stel­lung­nahme zum Antrag der Ukraine vor und legt die Ergeb­nisse einer Analyse vor, inwie­weit das Land die poli­ti­schen, wirt­schaft­li­chen und sek­to­ra­len Mit­glied­schafts­kri­te­rien erfüllt (Grad der Annä­he­rung an das EU-Acquis).[3] Es wird erwar­tet, dass die Stel­lung­nahme der Kom­mis­sion im Juni vor­lie­gen wird und dass sie positiv aus­fal­len, also für die Ukraine den Status eines Bei­tritts­kan­di­da­ten emp­feh­len wird.

Anschlie­ßend werden die EU-Staaten bei der Tagung des Euro­päi­schen Rats am 23. und 24. Juni eine poli­ti­sche Ent­schei­dung treffen müssen. Ent­we­der werden sie der Ukraine den Kan­di­da­ten­sta­tus zuspre­chen (und die Bedin­gun­gen für die Eröff­nung von Bei­tritts­ver­hand­lun­gen for­mu­lie­ren), oder sie werden ihn nicht ver­lei­hen und statt­des­sen etwas Gerin­ge­res anbie­ten (den Status eines „poten­zi­el­len Kan­di­da­ten“ mit einigen Vor­be­din­gun­gen zur Erlan­gung eines tat­säch­li­chen Kan­di­da­ten­sta­tus’ oder nur die For­mu­lie­rung einer „Aus­sicht auf Mit­glied­schaft“). Oder die Ent­schei­dung wird vertagt, wenn kein Konsens erreicht wird.

Acht Gründe, warum Deutsch­land die Ent­schei­dung unter­stüt­zen muss, der Ukraine den Kan­di­da­ten­sta­tus zu verleihen

1. Weil es von einer abso­lu­ten Mehr­heit der EU-Bürger:innen unter­stützt wird, auch in Deutsch­land.

Nach Beginn der groß­an­ge­leg­ten rus­si­schen Inva­sion hat sich in der EU die öffent­li­che Meinung zur Ukraine dra­ma­tisch gewan­delt. Eine Mei­nungs­um­frage der Jean-Jaures-Stif­tung vom März 2022 ergab eine Unter­stüt­zung für einen EU-Bei­tritt der Ukraine von 69 % in Deutsch­land, 62 % in Frank­reich, 71 % in Italien und 91 % in Polen. Der Unter­su­chung zufolge liegt die Unter­stüt­zung für eine ukrai­ni­sche EU-Mit­glied­schaft in Deutsch­land bei CDU-Anhän­gern bei 71 % und bei SPD-Anhän­gern sogar noch höher, nämlich bei 79 %. Sogar in Ost­deutsch­land, wo der Wider­stand gegen eine EU-Erwei­te­rung tra­di­tio­nell groß ist, waren 56 % für einen Bei­tritt. Nur bei den AfD-Anhän­gern war eine Mehr­heit dagegen (59 %).[4]

Das offi­zi­elle Mei­nungs­for­schungs­in­stru­ment der EU, das Euro­ba­ro­me­ter, zeigte in einer Umfrage im Auftrag der Euro­päi­schen Kom­mis­sion vom April 2022 ähn­li­che Ergeb­nisse auf. Diesen offi­zi­el­len EU-Daten zufolge unter­stüt­zen 66 % der EU-Bürger eine EU-Mit­glied­schaft der Ukraine, in Deutsch­land waren es 61 %.[5]

2. Weil es nur um einen Kan­di­da­ten­sta­tus geht und nicht um eine Mit­glied­schaft, die erst in einigen Jahren erfol­gen könnte.

Die Ukraine als Bei­tritts­kan­di­dat anzu­er­ken­nen ist nicht gleich­be­deu­tend mit einem EU-Bei­tritt, es eröff­net ledig­lich die Mög­lich­keit von (lang­wie­ri­gen) Bei­tritts­ver­hand­lun­gen, deren Ausgang nicht fest­steht.

Es gibt kein „Schnell­ver­fah­ren“ oder eine „Abkür­zung“ zu einer EU-Mit­glied­schaft; es gibt ein Stan­dard­ver­fah­ren. Die Erwar­tun­gen der Ukraine gehen jetzt ledig­lich dahin, dass es einen „schnel­len Gang durch das Stan­dard­ver­fah­ren“ geben wird. In erster Linie demons­triert die ukrai­ni­sche Regie­rung ihre Bereit­schaft und Fähig­keit, sämt­li­che, not­wen­dige tech­ni­sche Schritte so schnell wie möglich zu unter­neh­men, und sie erwar­tet das Gleiche von der EU. So benö­tigte die ukrai­ni­sche Regie­rung in Zeiten des Krieges nur einen Monat, um den Fra­ge­bo­gen der Euro­päi­schen Kom­mis­sion aus­zu­fül­len. Dazu hatten frühere Anwär­ter viele Monate (mit­un­ter über ein Jahr) gebraucht.

Dennoch ist klar, dass ein EU-Bei­tritt Jahre brau­chen wird, selbst im besten Fall. In der jüngs­ten Geschichte einer erfolg­rei­chen EU-Erwei­te­rung der ver­gan­ge­nen 20 Jahre hatte die Ver­hand­lungs­phase von der Eröff­nung bis zum Abschluss drei bis sechs Jahre gedau­ert.[6] Hinzu kommen ein bis zwei Jahre für die offi­zi­el­len Unter­schrif­ten, die Rati­fi­zie­run­gen und das Inkraft­tre­ten. Somit könnte die Ukraine selbst beim güns­tigs­ten Sze­na­rio, bei dem sie im Juni 2022 den Kan­di­da­ten­sta­tus erhält und die Ver­hand­lun­gen bald eröff­net und erfolg­reich abge­schlos­sen werden, frü­hes­tens in fünf bis sieben Jahren der EU beitreten.

3.Weil die Ukraine diesen Status durch die Erfül­lung der Kri­te­rien objek­tiv verdient.

Es gibt einen umfas­sen­den Konsens in der ukrai­ni­schen Regie­rung wie auch in der Zivil­ge­sell­schaft, dass die Ukraine den Status als EU-Bei­tritts­kan­di­dat nicht wegen einer Vor­zugs­be­hand­lung ver­dient, sondern aus objek­ti­ven Gründen, da sie erheb­li­che Fort­schritte bei der Annä­he­rung an die EU macht und so die erfor­der­li­chen Kri­te­rien erfüllt.

Die Ukraine hat ihre Annä­he­rung an das EU-Acquis vor über zwei Jahr­zehn­ten begon­nen. Vor der Ein­rei­chung des Bei­tritts­an­trags hat die Ukraine das Asso­zi­ie­rungs­ab­kom­men mit der EU nach dessen Unter­zeich­nung 2014 acht Jahre lang erfüllt. Das ist ein sehr weit­ge­hen­des Abkom­men, da es bereits den größten Teil des EU-Acquis abdeckt. Bis 2017 hat die Ukraine erfolg­reich die Visa­li­be­ra­li­sie­rungs­kri­te­rien umge­setzt, was dabei half, den gesam­ten insti­tu­tio­nel­len Rahmen zur Kor­rup­ti­ons­be­kämp­fung auf­zu­bauen und in Gang zu setzen. Die Bestim­mun­gen des Asso­zi­ie­rungs­ab­kom­mens zu einer ver­tief­ten und umfas­sen­den Frei­han­dels­zone (DCFTA), die seit 2016 gelten, sehen eine tief­grei­fende sek­to­rale Inte­gra­tion in den Bin­nen­markt der EU vor.[7] Prak­tisch ist es so, dass die Ukraine bereits sämt­li­che Kapitel für eine Eröff­nung von Bei­trags­ver­hand­lun­gen auf­ge­schla­gen hat.[8]

Die Fort­schritte bei der Umset­zung des Asso­zi­ie­rungs­ab­kom­mens unter­lie­gen einer jähr­li­chen Prüfung durch die Euro­päi­sche Kom­mis­sion. In einer Reihe von Sek­to­ren werden durch Exper­ten zusätz­lich Eva­lu­ie­run­gen vor­ge­nom­men. 2021 unter­nah­men die ukrai­ni­sche Regie­rung und die Euro­päi­sche Kom­mis­sion eine umfas­sende Prüfung, inwie­weit sämt­li­che Ziele des Asso­zi­ie­rungs­ab­kom­mens erreicht wurden. Laut Ein­schät­zung der ukrai­ni­schen Regie­rung sind bis Ende 2019 bereits 63 % der not­wen­di­gen Haus­auf­ga­ben im Rahmen des Asso­zi­ie­rungs­ab­kom­mens erle­digt worden.[9]

Die Euro­päi­sche Kom­mis­sion hat zwar keine eigenen Pro­zent­zah­len zum Ver­gleich vor­ge­legt, doch bestand der wich­tigste Indi­ka­tor darin, dass die Euro­päi­sche Kom­mis­sion im Laufe der Jahre 2020 und 2021 damit begann, eine Reihe von Ent­schei­dun­gen zur wei­te­ren sek­to­ra­len Inte­gra­tion der Ukraine in den EU-Markt vor­zu­be­rei­ten – und zwar in Aner­ken­nung der erle­dig­ten Haus­auf­ga­ben aus den ent­spre­chen­den Kapi­teln des Asso­zi­ie­rungs­ab­kom­mens (zum Zoll­we­sen, zu tech­ni­schen Vor­schrif­ten, zu elek­tro­ni­schen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­we­gen, zur öffent­li­chen Auf­trags­ver­gabe usw.).[10]

Im Bereich der Recht­staat­lich­keit ist ein solider insti­tu­tio­nel­ler Rahmen zur Kor­rup­ti­ons­be­kämp­fung auf­ge­baut worden, der funk­tio­niert hat und in Zeiten des Krieges weiter funk­tio­niert. Am pro­ble­ma­tischs­ten erschien das Gerichts­sys­tem, also wurden 2021 eine neue Stra­te­gie und neue gesetz­li­che Bestim­mun­gen ver­ab­schie­det, mit denen eine Ver­wal­tungs­re­form des Jus­tiz­sys­tems ermög­licht werden sollte. Die Umset­zung wurde mit Unter­stüt­zung der EU begon­nen und wird während des Krieges fort­ge­führt. Daher ruft die ukrai­ni­sche Zivil­ge­sell­schaft die EU auf, die Reform­fort­schritte anzu­er­ken­nen (Die Fort­schritte wurden in der Tat gemein­sam erreicht – mit der Unter­stüt­zung und dem Enga­ge­ment der EU) und der Ukraine den Status eines Bei­tritts­kan­di­da­ten zu ver­lei­hen. Das wäre der effek­tivste Rahmen, um die Refor­men weiter vor­an­zu­trei­ben.[11]

Foto: privat

Da das Moni­to­ring zur Umset­zung des Asso­zi­ie­rungs­ab­kom­mens und dessen Eva­lu­ie­rung erfolgt sind, ver­fügte die Euro­päi­sche Kom­mis­sion tat­säch­lich über aus­rei­chend Kennt­nisse über die Ukraine, bevor sie sich an die Prüfung des Bei­tritts­an­trags machte. Gleich­wohl bat sie die ukrai­ni­sche Regie­rung um Antwort mit Hilfe eines Fra­ge­bo­gens, der einen ähn­li­chen Umfang hatte wie im Falle frü­he­rer Anwär­ter.[12] In Zeiten des Krieges schaffte es die ukrai­ni­sche Regie­rung, den gesam­ten Fra­gen­ka­ta­log in nur einem Monat zu beant­wor­ten (während es bei anderen Anwär­tern bis zu einem Jahr oder mehr dauerte, bis ein solcher Fra­ge­bo­gen aus­ge­füllt wurde), und das mit hoher Qua­li­tät (da die Euro­päi­sche Kom­mis­sion keine Nach­fra­gen übermittelte).

Ins­ge­samt haben die ukrai­ni­schen Insti­tu­tio­nen während des Krieges eine über­ra­schend hohe Sta­bi­li­tät und Funk­tio­na­li­tät gezeigt. Die frühere Annä­he­rung an das EU-Acquis und die Politik der EU haben zu dieser Wider­stands­fä­hig­keit bei­getra­gen. Ein gutes Bei­spiel hierfür ist die erfolg­rei­che Testung des Elek­tri­zi­täts­sys­tems der Ukraine und dessen letzt­li­che voll­stän­dige Syn­chro­ni­sie­rung mit dem euro­päi­schen ENTSO-E-Netz­werk inmit­ten eines echten Krieges.

Zum Ver­gleich lassen sich die Stel­lung­nah­men der Euro­päi­schen Kom­mis­sion und die Ent­schei­dun­gen des Rates zum Kan­di­da­ten­sta­tus frü­he­rer Anwär­ter zu Rate ziehen. 1999 hatte die Türkei den Kan­di­da­ten­sta­tus erhal­ten, während dort noch die Todes­strafe galt. Im West­bal­kan wurde Nord­ma­ze­do­nien 2005 Bei­tritts­kan­di­dat, Mon­te­ne­gro 2010, Serbien 2012 und Alba­nien 2014. Nur Bosnien-Her­ze­go­wina und Kosovo bleiben „poten­zi­elle Bei­tritts­kan­di­da­ten“ – also de facto Länder, die nicht einmal grund­le­gende Kri­te­rien erfül­len. Der Kosovo wird nicht von allen EU-Staaten aner­kannt. Die ver­fas­sungs­recht­li­che Ordnung von Bosnien-Her­ze­go­wina ent­spricht laut der Stel­lung­nahme der Euro­päi­schen Kom­mis­sion von 2019 nicht den euro­päi­schen Stan­dards. Die Regie­rung dort benö­tigte für die Beant­wor­tung des Fra­ge­bo­gens 14 Monate und war zudem nicht in der Lage, dies im vollen Umfang zu tun.

Also ist in der Ukraine die Ansicht Konsens, dass das Land bereits weiter fort­ge­schrit­ten ist als „poten­zi­elle Bei­tritts­kan­di­da­ten“ und somit objek­tiv den Status eines EU-Bei­tritts­kan­di­da­ten ver­dient.[13] Es wird erwar­tet, dass die Stel­lung­nahme der Euro­päi­schen Kom­mis­sion dies bestä­ti­gen wird.

4. Weil die ukrai­ni­sche Gesell­schaft diese Aner­ken­nung ihres Kampfes für euro­päi­sche Werte erwar­tet.

Die öffent­li­che Meinung in der Ukraine hat stets eine Mit­glied­schaft in der EU unter­stützt. 2019 wurde das Ziel eines EU-Bei­tritts sogar in der ukrai­ni­schen Ver­fas­sung fest­ge­schrie­ben. Seit der groß­an­ge­leg­ten rus­si­schen Inva­sion ist die gesell­schaft­li­che Unter­stüt­zung für einen EU-Bei­tritt der Ukraine sprung­haft auf 91 % gestie­gen.[14]

Es gibt dies­be­züg­lich einen all­ge­mei­nen Konsens unter den poli­ti­schen Eliten in der Regie­rung und der Oppo­si­tion sowie in der Zivil­ge­sell­schaft, ein­schließ­lich der Watch Dog-Gruppen, die die recht­staat­li­chen Refor­men über­wa­chen und vor­an­trei­ben, und ein­schließ­lich der Sozi­al­part­ner.[15] Ein Bei­tritt zur EU ist zu einem Teil der ukrai­ni­schen natio­na­len Idee gewor­den, wie auch die Abwehr der rus­si­schen Invasion.

Es herrscht auch breite Über­ein­stim­mung, dass die Ukraine die gemein­sa­men grund­le­gen­den euro­päi­schen Werte der Würde des Men­schen, der Frei­heit und der Demo­kra­tie buch­stäb­lich verteidigt.

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Mehr Infor­ma­tio­nen

Im Grunde werden die Mit­glied­staa­ten der EU nun ent­schei­den, ob sie die Ukraine als euro­päi­schen Staat aner­ken­nen, der die euro­päi­schen Werte teilt und die grund­le­gen­den demo­kra­ti­schen und markt­wirt­schaft­li­chen Kri­te­rien erfüllt. Die ukrai­ni­sche Gesell­schaft erwar­tet von der EU ein klares „Ja“.

Jedes Sze­na­rio, das als Antwort auf den Antrag der Ukraine keinen (vollen) Kan­di­da­ten­sta­tus beinhal­tet, würde von der ukrai­ni­schen Gesell­schaft sehr negativ auf­ge­nom­men.

5. Weil es das stärkste poli­ti­sche Signal an Wla­di­mir Putin senden würde, dass sein Krieg zweck­los ist.

Putin hat die Ukraine ange­grif­fen, weil sie in einer „Grau­zone“ außer­halb von EU und NATO ver­blieb. Er wollte die Ukraine daran hindern, sich weiter nach Westen zu bewegen, und Kyjiw zurück in Moskaus „Ein­fluss­sphäre“ bzw. in die „rus­si­sche Welt“ zwingen. Schritte Rich­tung NATO sind zu Kriegs­zei­ten tat­säch­lich nicht machbar und es ist nicht klar, ob sich das nach dem Krieg ver­wirk­li­chen lässt.

Gleich­zei­tig würde ein Kan­di­da­ten­sta­tus eine Aner­ken­nung der Ukraine als poten­zi­el­les EU-Mit­glied dar­stel­len. Das bedeu­tet für die EU die Chance, zu einem geo­po­li­ti­schen Akteur zu werden und ihre Ver­ant­wor­tung für Frieden und Sta­bi­li­tät auf dem Kon­ti­nent wahr­zu­neh­men. Putin müsste die neue Rea­li­tät einer zukünf­ti­gen EU-Mit­glied­schaft der Ukraine aner­ken­nen, wie er auch Schwe­dens und Finn­lands Antrag auf eine NATO-Mit­glied­schaft akzep­tie­ren musste. Das würde den Kreml dazu bringen, den ver­hee­ren­den Krieg zu beenden, da dessen poli­ti­sche Ziele ohnehin nicht erreicht werden können

6. Weil eine ange­strebte EU-Mit­glied­schaft und der Bei­tritts­pro­zess den besten Rahmen für den Wie­der­auf­bau nach dem Krieg bieten.

Nach dem Krieg wird die Ukraine „ver­bes­sert auf­bauen“ müssen, also nicht einfach das erset­zen, was zer­stört wurde, sondern in jed­we­dem Sinne ein bes­se­res Land wieder auf­bauen. Eine Kan­di­da­tur und ein Bei­tritts­pro­zess können dazu bei­tra­gen, dass die Refor­men in der Ukraine tiefer ver­an­kert und für die schwie­rige Zeit nach dem Krieg nach­hal­ti­ger gestal­tet werden.

Es wird zudem dabei helfen, beim Wie­der­auf­bau der Ukraine die För­der­gel­der der EU effi­zi­ent ein­zu­set­zen und den Rahmen für einen stra­te­gi­schen Ansatz zu bieten, mit dem die Infra­struk­tur, die Wirt­schaft und die Gesell­schaft der Ukraine in die Netz­werke der EU inte­griert werden können. Eine EU-Kan­di­da­tur und der Bei­tritts­pro­zess können dazu bei­tra­gen, dass euro­päi­sche Unter­neh­men die Mög­lich­kei­ten wahr­neh­men, die sich bei den enormen Anstren­gun­gen zum Wie­der­auf­bau des Landes ergeben. Und ein Kan­di­da­ten­sta­tus würde private Inves­ti­tio­nen anzie­hen, sodass weniger öffent­li­che Gelder aus den Haus­hal­ten der EU-Staaten benö­tigt würden.

7. Weil es um eine faire Behand­lung der eigenen Leis­tun­gen geht.

Die Inte­gra­tion der Ukraine und des West­bal­kan in die EU schlie­ßen sich nicht gegen­sei­tig aus oder stehen in Kon­kur­renz zuein­an­der, sondern sind absolut mit­ein­an­der ver­ein­bar. Bei der EU-Erwei­te­rung sollte das Prinzip einer fairen Behand­lung gelten, bei der kein Land wegen der Pro­bleme oder Fehler anderer blo­ckiert wird.

Ent­schei­dun­gen zur Ukraine sollten nicht auf­grund von Fehlern anderer auf­ge­scho­ben werden, etwa wegen des Unver­mö­gens von Bosnien-Her­ze­go­wina, seine ver­fas­sungs­recht­li­che Ordnung zu ändern, wegen der Nicht­an­er­ken­nung des Kosovo durch einige EU-Staaten, wegen Ser­bi­ens pro­rus­si­scher Regie­rung oder wegen Bul­ga­ri­ens Blo­ckade der Ver­hand­lun­gen zwi­schen der EU und Nordmazedonien.

Das Gleiche gilt für das ost­eu­ro­päi­sche Trio. Einer­seits gibt es das all­ge­meine Inter­esse, die EU-Hoff­nun­gen von Moldau, Geor­gien und der Ukraine zu ver­wirk­li­chen. Ande­rer­seits sollte jeder Anwär­ter auf­grund der eigenen Leis­tun­gen bei der Erfül­lung der Kri­te­rien begut­ach­tet werden. Das ist nur gerecht.

8. Weil Deutsch­land eine Füh­rungs­rolle über­neh­men sollte, um einen Konsens in der EU zu errei­chen.

Deutsch­land hat zwar nach der Inva­sion umge­hend ein Ende seiner tra­di­tio­nel­len Ost­po­li­tik ver­kün­det (die in der Ukraine weit­ge­hend als Beschwich­ti­gung Russ­lands betrach­tet wurde), doch ist es bei wich­ti­gen Fragen wie den Waf­fen­lie­fe­run­gen und Sank­tio­nen langsam vor­ge­gan­gen und hängt anderen hin­ter­her. Para­do­xer­weise ist es bisher Groß­bri­tan­ni­ens Brexit-Premier Boris Johnson gewesen, der an der Spitze der euro­päi­schen Antwort auf die rus­si­sche Inva­sion in die Ukraine steht.

In Bezug auf einen Kan­di­da­ten­sta­tus der Ukraine ist Deutsch­land wieder einmal ein großes Hin­der­nis für diese his­to­ri­sche Ent­schei­dung Europas. Die meisten EU-Staaten sind für einen Kan­di­da­ten­sta­tus der Ukraine, unter anderem elf mittel- und ost­eu­ro­päi­sche Mit­glied­staa­ten, die formal zu einer Beschleu­ni­gung der euro­päi­schen Inte­gra­tion der Ukraine auf­ge­ru­fen haben.[16] Eine Reihe euro­päi­scher Staaten ist aber noch unent­schlos­sen und schaut, wie die Haltung Deutsch­lands aus­se­hen wird.

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Mehr Infor­ma­tio­nen

Geschichts­träch­tige Zeiten erfor­dern his­to­ri­sche Ent­schei­dun­gen, und diese his­to­ri­schen Ent­schei­dun­gen müssen schnell getrof­fen werden. Unter­nimmt man zu wenig und tut dies zu spät, landet man auf dem Weg zum Schutt­hau­fen der Geschichte. Die Glaub­wür­dig­keit und Hand­lungs­fä­hig­keit der EU werden jetzt stark von Deutsch­land abhän­gen. Ein Zögern Deutsch­lands würde nur erneut das Image deut­scher Poli­ti­ker beschä­di­gen. Ande­rer­seits lässt sich der Gang der Geschichte nicht auf­hal­ten: Es ist klar, dass die Ukraine früher oder später ein Bei­tritts­kan­di­dat und dann ein Mit­glied der EU werden wird.

Also stehen deut­sche Poli­ti­ker jetzt vor der Wahl, ob sie von anderen getrie­ben werden oder eine Füh­rungs­rolle über­neh­men, um dem Willen und den Erwar­tun­gen der eigenen Bürger:innen zu ent­spre­chen, die Bezie­hun­gen zu den mittel- und ost­eu­ro­päi­schen EU-Staaten zu ver­bes­sern und in der EU einen Konsens her­zu­stel­len. Die drän­gende stra­te­gi­sche Ent­schei­dung für einen Kan­di­da­ten­sta­tus der Ukraine könnte die Folgen der Fehler der deut­schen Außen­po­li­tik aus den letzten Jahr­zehn­ten beheben. Darüber hinaus könnte dies ohne Über­trei­bung zu einem zen­tra­len Element einer fried­li­chen, siche­ren, sta­bi­len und pro­spe­rie­ren­den Zukunft Europas werden.

Fazit und Ausblick

Der Ukraine im Juni 2022 den Kan­di­da­ten­sta­tus zu ver­lei­hen, wäre eine logi­sche Ent­schei­dung, die alle zufrie­den­stel­len wird: die Ukrai­ner, die ost­eu­ro­päi­schen Mit­glied­staa­ten, das Euro­päi­sche Par­la­ment, die Bürger:innen Deutsch­lands und auch die der EU. Sogar der West­bal­kan wäre zufrie­den, da dadurch ein Momen­tum geschaf­fen würde, um die sonst fest­ge­fah­rene Erwei­te­rungs­po­li­tik der EU wieder in Gang zu bringen. Nur Putin wäre wütend, müsste es aber akzep­tie­ren und dürfte sich zweimal über­le­gen, ob es für ihn noch Sinn macht, den Krieg fortzusetzen.

Ein Kan­di­da­ten­sta­tus wird nicht in unmit­tel­ba­rer oder kür­ze­rer Zukunft in eine Mit­glied­schaft münden, da klar ist, dass es kein Schnell­ver­fah­ren oder eine Abkür­zung geben wird, sondern ein Stan­dard­ver­fah­ren zum Bei­tritt, das selbst bei zügigem Ablauf Jahre dauern wird. Ein Kan­di­da­ten­sta­tus würde aber einen nütz­li­chen Rahmen für das Enga­ge­ment der EU beim Wie­der­auf­bau der Ukraine nach dem Krieg bieten.

Die Ukraine ver­dient jetzt den vollen und bedin­gungs­lo­sen Kan­di­da­ten­sta­tus, weil sie objek­tiv die Stan­dard­kri­te­rien erfüllt und die euro­päi­schen Werte gegen die bru­talste Aggres­sion ver­tei­digt, die es in Europa seit dem Zweiten Welt­krieg gegeben hat. Die ukrai­ni­sche Gesell­schaft erwar­tet im Juni diese Ent­schei­dung des Euro­päi­schen Rates und wird alles, was keinen vollen Kan­di­da­ten­sta­tus bedeu­tet, als nicht objek­tiv oder unver­nünf­tig betrachten.

Ein Teil der Ent­schei­dung sollte in der For­mu­lie­rung von Zeit­rah­men und Bedin­gun­gen für den nächs­ten Schritt bestehen, nämlich für die Eröff­nung von Bei­tritts­ver­hand­lun­gen. Hier könnten als Teil der Kon­di­tio­na­li­tät aus­ste­hende Reform­fra­gen iden­ti­fi­ziert werden, aller­dings nach, und nicht vor der Ver­lei­hung des Kandidatenstatus.

Die Eröff­nung und Durch­füh­rung von Bei­tritts­ver­hand­lun­gen wird Zeit erfor­dern. Also sollte die EU kon­krete, greif­bare kurz­fris­tige Schritte anbie­ten, um die Ukraine näher an die EU zu bringen und durch eine zuneh­mende Inte­gra­tion in den EU-Bin­nen­markt gemäß den Bestim­mun­gen des Asso­zi­ie­rungs­ab­kom­mens der Bevöl­ke­rung einen unmit­tel­ba­ren Nutzen zu vermitteln.

Ande­rer­seits könnte die EU dieses Momen­tum nutzen, um ihre Erwei­te­rungs­me­tho­do­lo­gie zu über­den­ken: das „Regatta“-Prinzip zur fairen Behand­lung; die Umkehr­bar­keit im Fall von Rück­schrit­ten bei der Erfül­lung der Kri­te­rien; Ergän­zung von Kri­te­rien für die Abstim­mung der Außen­po­li­tik; Über­ein­kom­men, dass neue EU-Mit­glie­der im Rat nicht ihr Veto­recht ein­zu­set­zen und eine Reform der Ent­schei­dungs­me­cha­nis­men der EU auf Grund­lage einer qua­li­fi­zier­ten Mehrheit.

Bei diesen Bemü­hun­gen auf dem Weg in die EU braucht die Ukraine die Unter­stüt­zung Deutsch­lands. Ebenso braucht Deutsch­land die Unter­stüt­zung der Ukraine, um die Fehler der fer­ne­ren und jün­ge­ren Ver­gan­gen­heit zu beheben, und um in der Lage zu sein, sich um Europas Zukunft zu kümmern.

Anmer­kun­gen:

[1] Gemäß Artikel 2 des EU-Ver­trags sind dies: Achtung der Men­schen­würde, Frei­heit, Demo­kra­tie, Gleich­heit, Rechts­staat­lich­keit und die Wahrung der Men­schen­rechte ein­schließ­lich der Rechte der Per­so­nen, die Min­der­hei­ten angehören.

[2] In den For­ma­ten des Euro­päi­schen Rates und des Rates der EU.

[3] Die soge­nann­ten Kopen­ha­ge­ner Kri­te­rien: https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/enlargement-policy/glossary/accession-criteria_en

[4] Die Umfrage wurde von der Jean Jaures-Stif­tung und der Yalta Euro­pean Stra­tegy (YES) in Auftrag gegeben und von IFOP, einem der füh­ren­den fran­zö­si­schen Mei­nungs­for­schungs­in­sti­tute durch­ge­führt: https://www.jean-jaures.org/publication/les-peuples-europeens-derriere-lukraine-la-crise-ukrainienne-vue-de-france-dallemagne-de-pologne-et-ditalie/?fbclid=IwAR2aM2mfWvzY2FqCktu5JEwriMQaQUlGqfPgBi-5bikFSd7zO3z0TtF7_0Y

[5] Siehe ein­ge­hen­der hier: https://europa.eu/eurobarometer/surveys/detail/2772

[6] Die Ver­hand­lun­gen mit Polen, der Tsche­chi­schen Repu­blik, Ungarn, Slo­we­nien, Estland, Zypern liefen von 1998 bis 2003; die mit der Slo­wa­kei, Lett­land, Litauen und Malta von 2000 bis 2003; die mit Rumä­nien und Bul­ga­rien von 2000 bis 2005; die mit Kroa­tien von 2005 bis 2011.

[7] Für eine ein­ge­hen­dere Erläu­te­rung zum Inhalt des Assoziierungsabkommens/​ der DCFTA und zum Umset­zungs­pro­zess bei der sek­to­ra­len Inte­gra­tion in den EU-Markt siehe: http://www.ier.com.ua/files/Projects/Integration_UA_EU/Report_Integration_prefinal_en.pdf?fbclid=IwAR3U5PLwdk2k_zHC2ytQaAejdlwMQAVsXRzIstWuZEtnhERoQvgg-89ULn8

[8] As explai­ned by the Brussels-based Centre for Euro­pean Policy Studies (CEPS) in its Opinion on Ukraine’s EU appli­ca­tion: https://www.ceps.eu/ceps-publications/opinion-on-ukraines-application-for-membership-of-the-european-union

[9] Siehe hierzu den Bericht der ukrai­ni­schen Regie­rung zum Stand der Umset­zung des Asso­zi­ie­rungs­ab­kom­mens bis Ende 2021: https://eu-ua.kmu.gov.ua/sites/default/files/inline/files/euua_report_2021_eng.pdf

[10] Siehe ein­ge­hen­der: http://www.ier.com.ua/files/Projects/Integration_UA_EU/Report_Integration_prefinal_en.pdf?fbclid=IwAR3U5PLwdk2k_zHC2ytQaAejdlwMQAVsXRzIstWuZEtnhERoQvgg-89ULn8

[11] Ukrai­ni­sche zivil­ge­sell­schaft­li­che Orga­ni­sa­tio­nen fordern die EU-Mit­glieds­staa­ten auf, der Ukraine umge­hend den EU-Kan­di­da­ten­sta­tus als Aner­ken­nung der gemein­sa­men Reform­erfolge zu ver­lei­hen (24. Mai 2022): https://antac.org.ua/en/news/ukrainische-zivilgesellschaftliche-organisationen-fordern-die-eu-mitgliedsstaaten-auf-der-ukraine-umgehend-den-eu-kandidatenstatus-als-anerkennung-der-gemeinsamen-reformerfolge-zu-verleihen/

[12] Ques­ti­on­n­aire: Infor­ma­tion reques­ted by the Euro­pean Com­mis­sion to the Govern­ment of Ukraine for the pre­pa­ra­tion of the Opinion on the appli­ca­tion of Ukraine for mem­ber­ship of the Euro­pean Union, Part I: https://eu-ua.kmu.gov.ua/sites/default/files/inline/files/ukraine_questionnaire_part_i.pdf ; Part II: https://eu-ua.kmu.gov.ua/sites/default/files/inline/files/ukraine_questionnaire_part_ii_0.pdf

[13] Diese Ansicht wird auch von dem in Brüssel ansäs­si­gen Centre for Euro­pean Policy Studies (CEPS) geteilt, das die Ukraine mit den Bei­tritts­kan­di­da­ten im West­bal­kan ver­gleicht: https://www.ceps.eu/ceps-publications/opinion-on-ukraines-application-for-membership-of-the-european-union

[14] https://www.ukrinform.net/rubric-society/3449439-support-for-eu-accession-hits-record-high-at-91-in-ukraine-while-that-for-joining-nato-slides-poll.html

[15] Latest joint decla­ra­tion of the EU-Ukraine Civil Society Plat­form under the Asso­cia­tion Agree­ment, which unites NGOs, employ­ers and trade unio­nists on both sides: https://www.eesc.europa.eu/en/agenda/our-events/events/11th-meeting-eu-ukraine-civil-society-platform/documents

[16] https://www.lrp.lt/en/media-center/news/open-letter-by-presidents-in-support-of-ukraines-swift-candidacy-to-the-european-union/37859

Textende

Portrait von Shulga

Dmytro Shulga ist Direk­tor der Euro­pean Program Initia­tive der Inter­na­tio­nal Renais­sance Foun­da­tion in Kyjiw.

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