Der juris­ti­sche Feldzug gegen die NABU und die Reformen

Artem Sytnyk © Danil Shamkin /​ Imago Images

Am 28. August hat das Ukrai­ni­sche Ver­fas­sungs­ge­richt die Ernen­nung von Artem Sytnyk zum Direk­tor des Natio­na­len Anti-Kor­rup­ti­ons­bü­ros (NABU) im Jahr 2015 als ver­fas­sungs­wid­rig erklärt. Die Ent­schei­dung, die von NABU-Mit­ar­bei­tern sofort als poli­tisch moti­viert zurück­ge­wie­sen wurde, kata­pul­tiert das Anti-Kor­rup­ti­ons­büro in ein juris­ti­sches Niemandsland.

Darüber hinaus stellt sie die weit­rei­chen­den Reform­vor­ha­ben der Ukraine infrage. Anti-Kor­rup­ti­ons­ak­ti­vis­ten befürch­ten nun, dass das Urteil den Weg für ähn­li­che Gerichts­be­schlüsse ebnen könnte. Dadurch bestehe die Gefahr, dass die euro-atlan­ti­sche Inte­gra­tion unter­lau­fen und die Fort­schritte seit der Revo­lu­tion der Würde 2014 zurück­ge­dreht werden könnten. Ein Gast­bei­trag von Tetiana Schewtschuk.

Laut Ver­fas­sungs­ge­richt habe der dama­lige Prä­si­dent Petro Poro­schenko seine Kom­pe­ten­zen über­schrit­ten, als er Artem Sytnyk vor fünf Jahren zum Leiter des NABU ernannte. Das ist tech­nisch korrekt und der Öffent­lich­keit schon lange bekannt. Poro­schenko und seinem Nach­fol­ger Wolo­dymyr Selen­skyj waren die mög­li­chen ver­fas­sungs­recht­li­chen Pro­bleme um die Ernen­nung Sytnyks zwar bewusst. Jedoch haben weder die beiden Prä­si­den­ten noch das Par­la­ment not­wen­dige Geset­zes­än­de­run­gen auf den Weg gebracht, um diese recht­li­chen Pro­bleme zu lösen. Statt­des­sen blieben juris­ti­sche Fragen unge­klärt und warfen ihren Schat­ten über die Arbeit des NABU.

Bis zur Ent­schei­dung des Ver­fas­sungs­ge­richts war Sytnyk in den letzten fünf Jahren vor­wie­gend damit beschäf­tigt, Angriffe gegen das NABU abzu­weh­ren und die poli­ti­sche Kon­trolle über das unab­hän­gige Büro zu behal­ten. Bei dieser schwie­ri­gen Aufgabe wurde Sytnyk von wich­ti­gen inter­na­tio­na­len Part­nern der Ukraine, wie dem IWF, der Welt­bank und der Euro­päi­schen Union unter­stützt. Sie alle ver­tei­dig­ten die Unab­hän­gig­keit des NABU und ver­ban­den damit ihre Zusam­men­ar­beit mit der Ukraine.

Dieser Rück­halt auf hoher Ebene zeigt, wie wichtig das NABU als zen­tra­ler Eck­pfei­ler im Kampf gegen die Kor­rup­tion ist, den die Ukraine seit 2014 in Abstim­mung mit der inter­na­tio­na­len Gemein­schaft führt. 

Nachdem im Sep­tem­ber 2019 in der Ukraine das Hohe Anti-Kor­rup­ti­ons­ge­richt ein­ge­rich­tet wurde und das NABU eine Reihe hoch­ran­gi­ger Beamter anklagte, wuchs der Druck auf die Anti-Kor­rup­ti­ons­be­hörde. Eine Schlüs­sel­rolle spielte das NABU auch bei den Ermitt­lun­gen des FBI gegen den Olig­ar­chen Ihor Kolo­mois­kyj, der in den USA wegen Geld­wä­sche ange­klagt werden soll. Dadurch sah sich das NABU in jüngs­ter Zeit einmal mehr zahl­rei­chen Angrif­fen ausgesetzt.

Die Ent­schei­dung des Ver­fas­sungs­ge­richts im August ist ein beque­mer Weg, um die Unab­hän­gig­keit des NABU infrage zu stellen. Gleich­zei­tig ent­ge­hen der Prä­si­dent und das Par­la­ment dem Vorwurf der poli­ti­schen Ein­fluss­nahme. Die Gerichts­ent­schei­dung macht auch den Weg frei für eine Ände­rung der gesetz­li­chen Regu­lie­rung des NABU und könnte damit zur Ein­set­zung eines poli­tisch geneh­men Direk­tors führen.

Prä­si­dent Selen­skyj soll zudem dazu gedrängt werden, den Direk­tor des NABU, Sytnyk, zu ent­las­sen, obwohl er dazu laut Ver­fas­sung nicht berech­tigt ist. Die Ver­fas­sung sieht vor, Sytnyk als vor­läu­fi­gen Direk­tor zu belas­sen, bis das ukrai­ni­sche Par­la­ment eine neue Pro­ze­dur zur Ein­set­zung eines Direk­tors beschließt. Von den Abge­ord­ne­ten wird erwar­tet, dass sie ein aus­ge­wo­ge­nes Gesetz ver­ab­schie­den, welches einen fairen und trans­pa­ren­ten Aus­wahl­pro­zess unter Betei­li­gung inter­na­tio­na­ler Exper­ten vorsieht.

Immer wieder wird dem Ver­fas­sungs­ge­richt vor­ge­wor­fen, poli­tisch moti­vierte Ent­schei­dun­gen zu fällen. Letztes Jahr erhielt der gerade ins Amt ein­ge­führte Prä­si­dent Selen­skyj Rücken­de­ckung von den Rich­tern, als diese die ver­fas­sungs­recht­lich zwei­fel­haf­ten vor­ge­zo­ge­nen Par­la­ments­wah­len bestä­tig­ten. Neueste Ent­hül­lun­gen in Zusam­men­hang mit einem Kor­rup­ti­ons­ver­fah­ren vor dem Kyjiwer Bezirks­ver­wal­tungs­ge­richt werfen weitere Zweifel auf: So soll sich das Ver­fas­sungs­ge­richt im März 2019 in ein Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren gegen unrecht­mä­ßige Berei­che­rung ein­ge­mischt haben. Diese Vor­fälle geben der Kritik der ukrai­ni­schen Zivil­ge­sell­schaft an der Ent­schei­dung zum NABU wei­te­ren Auftrieb.

Hierbei geht es um mehr als die Zukunft des NABU oder um die Pri­vat­kriege, die von poli­ti­schen Feinden des Anti-Kor­rup­ti­ons­bü­ros geführt werden. 

Die Ent­schei­dung des Ver­fas­sungs­ge­richts könnte einen Prä­ze­denz­fall aus­lö­sen, um wich­tige Refor­men, die die Ukraine in den letzten sechs Jahren ver­ab­schie­det hat, rück­gän­gig zu machen. So sind Refor­men wie das im Früh­jahr 2020 ver­ab­schie­dete Gesetz über den Verkauf von Agrar­land und das so genannte „Anti-Kolomoiskyj“-Gesetz gefähr­det. Letz­te­res soll die Rück­gabe der ver­staat­lich­ten „Pri­vat­Bank“ an den frü­he­ren Eigen­tü­mer Kolo­mois­kyj verhindern.

Diese beiden Gesetze waren die Vor­aus­set­zung für ein neues IWF-Pro­gramm für die Ukraine. Beide Gesetze werden zurzeit vor Gericht ange­foch­ten. Dahin­ter steht eine größere Kam­pa­gne, um die Reform­vor­ha­ben der Ukraine zu tor­pe­die­ren. Allein im Juli und August 2020 eröff­nete das Ver­fas­sungs­ge­richt fünf ein­zelne Ver­fah­ren gegen ver­schie­dene Bestim­mun­gen der Anti-Kor­rup­ti­ons­ge­setze. Die Mehr­zahl dieser Ver­fah­ren wurde von Abge­ord­ne­ten ange­sto­ßen, die ent­we­der Pro-Kreml-Par­teien ange­hö­ren oder unter Kon­trolle des Olig­ar­chen Kolo­mois­kiy stehen.

Diese juris­ti­sche Kam­pa­gne birgt die Gefahr, dass die ohnehin schon begrenz­ten Refor­men, die seit der Revo­lu­tion 2014 auf den Weg gebracht wurden, nun rück­gän­gig gemacht werden. 

An der Spitze dieser Kam­pa­gnen stehen Olig­ar­chen und pro-rus­si­sche Kräfte, die sich Unan­tast­bar­keit wie in alten Zeiten zurück­wün­schen. Ziel der pro-rus­si­schen Poli­ti­ker ist es, die Ukraine vom Westen weg­zu­be­we­gen und wieder unter rus­si­schen Ein­fluss zu bringen. Beide Akteure wollen die Ukraine in den Augen ihrer inter­na­tio­na­len Partner dis­kre­di­tie­ren und die Euro-Atlan­ti­sche-Inte­gra­tion des Landes nach 2014 stoppen. Der Erfolg dieser unhei­li­gen Allianz hängt größ­ten­teils von ukrai­ni­schen Gerich­ten ab, die beson­ders anfäl­lig sind für Korruption.

Die jetzige Situa­tion erin­nert schmerz­lich daran, dass das ukrai­ni­sche Jus­tiz­sys­tem das schwächste Glied in der Kette der Reform­be­mü­hun­gen des Landes ist. Bis die Ukraine echte Rechts­staat­lich­keit erreicht haben wird, befin­den sich die für den Erfolg der Refor­men uner­läss­li­chen Insti­tu­tio­nen wie das NABU in Gei­sel­haft einer feh­ler­haf­ten Justiz. Diese hält das Land davon ab, jemals euro­päi­sche Stan­dards zu errei­chen. Die höchste Prio­ri­tät bei den Reform-Unter­stüt­zern hat jetzt die Ver­tei­di­gung der Unab­hän­gig­keit des NABU. Lang­fris­ti­ges Reform­ziel muss jedoch die kom­plette Umge­stal­tung des ukrai­ni­schen Jus­tiz­sys­tems bleiben.

Tetiana Schewtschuk ist Rechts­be­ra­te­rin am Anti-Cor­rup­tion Action Centre in Kyjiw. Der Artikel erschien am ersten Sep­tem­ber auf Eng­lisch beim Atlan­tic Council. 

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