Vor­über­ge­hende Sta­bi­li­sie­rung: Der rus­sisch-ukrai­ni­sche Vertrag zum Gastransit

© Shut­ter­stock, 63ru78

Nach vier­tä­gi­gen Ver­hand­lun­gen wurde am 30. Dezem­ber 2019 Gas­tran­sit Vertrag bis 2024 unter­zeich­net. Welche Folgen hat das Über­ein­kom­men für die Naf­to­gas, Gazprom und die Gas­ver­sor­gung der Ukraine und Europas? Eine Analyse von Szymon Kardaś und Wojciech Kon­o­ńc­zuk (Zentrum für Ost­stu­dien – OSW)

Die erwar­tet lang­wie­ri­gen Ver­hand­lun­gen und ihr Kontext

Das Über­ein­kom­men ist Ergeb­nis müh­sa­mer Ver­hand­lun­gen, die fast andert­halb Jahre andau­er­ten. Das war zu Beginn des Pro­zes­ses erwar­tet worden. Die Unter­re­dun­gen wurden vor­wie­gend in einem tri­la­te­ra­len Format abge­hal­ten (Russ­land – Ukraine – Euro­päi­sche Union). Ein Teil der Sit­zun­gen erfolgte auf poli­ti­scher und tech­ni­scher Ebene. In der End­phase der Ver­hand­lun­gen gab es bila­te­rale Begeg­nun­gen von Ver­tre­tern der ukrai­ni­schen und der rus­si­schen Seite. Deutsch­land war eben­falls an dem Ver­hand­lungs­pro­zess betei­ligt. In Berlin fanden zwei der fünf tri­la­te­ra­len Gesprächs­run­den statt. Darüber hinaus ernannte die deut­sche Regie­rung im August 2019 einen Son­der­be­auf­trag­ten für den Ukraine-Gas­tran­sit. Diese Fragen wurden zudem regel­mä­ßig in Tele­fon­ge­sprä­chen zwi­schen Bun­des­kanz­le­rin Angela Merkel und dem rus­si­schen Prä­si­den­ten Wla­di­mir Putin erör­tert. Der Ver­hand­lungs­pro­zess wurde in der End­phase vor allem dank eines Tref­fens der Regie­rungs- oder Staats­chefs der Ukraine, Russ­lands, Frank­reichs und Deutsch­lands beschleu­nigt. Dieses Treffen im Nor­man­die-Format hatte vor allem eine Lösung für den Kon­flikt im Donbas finden sollen und fand am 9. Dezem­ber 2019 in Berlin statt.

Es war erwar­tet worden, dass der Ver­hand­lungs­pro­zess auf­grund der sich rapide ändern­den poli­ti­schen Situa­tion lang­wie­rig werden würde. Zum einen waren die Still­stände dem poli­ti­schen Kalen­der der Ukraine geschul­det und hier vor allem den Prä­si­dent­schafts­wah­len im April und den Par­la­ments­wah­len im Juli. Die rus­si­sche Seite hatte mehr­mals klar­ge­stellt, dass eine Über­ein­kunft zu Gas­fra­gen erst dann erreicht werden könne, wenn diese

Wahlen abge­schlos­sen sind. Ein wei­te­rer wich­ti­ger Faktor waren die Fort­schritte bei der Umset­zung rus­si­scher Pipe­line­pro­jekte, die ver­folgt werden, um die Abhän­gig­keit von der Tran­sit­route durch die Ukraine zu ver­rin­gern (Turk­Stream und Nord Stream 2). Schließ­lich schufen die US-Sank­tio­nen gegen Firmen, die am Bau von Nord Stream 2 betei­ligt sind (US-Prä­si­dent Donald Trump hatte sie am 20. Dezem­ber 2019 geneh­migt), einen wich­ti­gen Kontext für die End­phase der Ver­hand­lun­gen, indem er die Bau­ar­bei­ten dort auf­hielt. Hinzu kam, dass sowohl die Ukraine wie auch euro­päi­sche Abneh­mer von rus­si­schem Gas ihre Reser­ven in den Gas­spei­chern auf­stock­ten, weil sie eine neue Gas­krise befürch­te­ten, falls kein Vertrag unter­zeich­net werden würde.

Worin besteht das Übereinkommen?

Die Abkom­men, die von den beiden Seiten unter­zeich­net wurden, liefern eine Lösung für zen­trale Streit­punkte beim rus­sisch-ukrai­ni­schen Gastransit.

Zum einen unter­zeich­ne­ten Naf­to­gaz und Gazprom einen Fünf­jah­res­ver­trag über den Transit von rus­si­schem Gas über ukrai­ni­sches Gebiet. Der Vertrag sieht fol­gende Tran­sit­vo­lu­mina vor: 65 Mil­li­ar­den Kubik­me­ter Gas 2020 und jähr­lich 40 Mil­li­ar­den Kubik­me­ter in den dar­auf­fol­gen­den vier Jahren. Die ukrai­ni­sche Seite ver­kün­dete, die Lie­fe­run­gen würden gemäß der Ship-or- pay-Formel erfol­gen (diese Formel ver­pflich­tet Gazprom, für den Trans­port der ver­ein­bar­ten Gas­menge zu zahlen, unge­ach­tet des tat­säch­li­chen Volu­mens). Darüber hinaus sieht das Pro­to­koll vom 20. Dezem­ber die Mög­lich­keit vor, den Vertrag um zehn weitere Jahre zu ver­län­gern (2025 – 2034). Gleich­zei­tig unter­zeich­nete das rus­si­sche Unter­neh­men ein Zusam­men­schal­tungs­ab­kom­men mit dem ukrai­ni­schen Gas­trans­port­sys­tem­be­trei­ber OGTSU. Im glei­chen Zug unter­zeich­nete OGTSU ein ent­spre­chen­des Abkom­men mit dem slo­wa­ki­schen Betrei­ber Eustream.

Zwei­tens zahlte Gazprom die geschul­de­ten 2,92 Mil­li­ar­den US-Dollar an Naf­to­gaz, wie in den abschlie­ßen- den Schieds­sprü­chen vom Dezem­ber 2017 (über den rus­sisch-ukrai­ni­schen Lie­fer­ver­trag) und vom Februar 2018 (zum Tran­sit­ver­trag) durch das Stock­hol­mer Schiedsge- richt (Schieds­ge­richts­in­sti­tut der Stock­hol­mer Handels- kammer) fest­ge­legt worden war. Darüber hinaus sind sowohl Naf­to­gaz, als auch Gazprom dazu ver­pflich­tet, sich aus den neuen Schieds­ver­fah­ren zurück­zu­zie­hen, die 2018 – 2019 ange­strengt wurden. Das betrifft ins­be­son­dere die ukrai­ni­sche Klage vom Juli 2018 zu Schäden im Umfang von rund 12,3 Mil­li­ar­den US-Dollar auf­grund poten­zi­el­ler Ver­luste, falls Gazprom den Gas­tran­sit durch die Ukraine wegen der geplan­ten Eröff­nung alter­na­ti­ver Trans­port­rou­ten unter­bricht. Gazprom zog sei­ner­seits seine Beru­fungs­an­träge gegen die abschlie­ßen­den Schieds­sprü­che zurück. Auch Kiew beschloss, seine Klagen zurück­zu­neh­men, die sich aus der Ent­schei­dung der natio­na­len Kar­tell­be­hörde ergeben hat- ten. Diese hatte im Januar 2016 Gazprom mit einer Straf­zah­lung von rund 7,3 Mil­li­ar­den US-Dollar belegt, weil das Unter­neh­men seine beherr­schende Stel­lung auf dem ukrai­ni­schen Markt miss­braucht habe. Als Teil der Abma­chung wil­ligte auch Naf­to­gaz ein, von einer wei­te­ren Durch­set­zung des Ver­fah­rens gegen Aktiva von Gazprom in der Schweiz, Luxem­burg, den Nie­der­lan­den und dem Ver­ei­nig­ten König­reich abzusehen.

Worüber noch keine Klar­heit besteht, ist der Tarif für den Transit (2019 hatte Gazprom noch 2,61 US-Dollar pro 1.000 m³ für eine Trans­port­stre­cke von 100 km berech­net). Den Bestim­mun­gen des Pro­to­kolls vom 20. Dezem­ber zufolge soll sich der Gebüh­ren­ta­rif am Wett­be­werb ori­en­tie­ren und den Tarifen in Mittel- und West­eu­ropa ent­spre­chen. Die rus­si­sche Seite verwies bei den Ver­hand­lun­gen mehr­fach darauf, dass eine Fort-führung des Tran­sits durch die Ukraine für Gazprom kos­ten­güns­tig sein müsse, also bil­li­ger als der Trans­port über alter­na­tive Routen. Wei­ter­hin lässt sich aus den

Stel­lung­nah­men der Direk­to­ren von Naf­to­gaz schlie­ßen, dass bei einem poten­zi­ell zusätz­li­chen Tran­sit­vo­lu­men ein höherer Tarif zur Anwen­dung kommt.

Folgen für die Ukraine

Es ist der ukrai­ni­schen Seite gelun­gen, bis 2024 eine Garan­tie über nahezu die Hälfte des gegen­wär­ti­gen Trans­port­vo­lu­mens von rus­si­schem Gas zu erlan­gen. Das muss zwar als Erfolg betrach­tet werden, doch wer- den die Ein­nah­men dennoch beträcht­lich zurück­ge­hen (ukrai­ni­schen Quellen zufolge werden sie in den kom­men­den fünf Jahren ins­ge­samt min­des­tens 7,2 Milliar- den US-Dollar betra­gen). Eines der zen­tra­len Ziele der Ukraine war es, so lang wie möglich ein mög­lichst großes Volumen an rus­si­schen Gas­trans­por­ten in den Westen auf­recht zu erhal­ten (2018 waren es 86,8 Mrd. m3 und 2019 bis zum 29. Dezem­ber 89,1 Mrd.), weil dies bisher Ein­nah­men von jähr­lich rund 3 Mil­li­ar­den US- Dollar bedeu­tet hat. Im glei­chen Sinne hatte die Euro­päi­sche Kom­mis­sion im Januar 2019 ihren ursprüng­li­chen Vor­schlag unter­brei­tet, der einen Vertrag über zehn Jahre vorsah, bei einem Volumen von min­des­tens 60 Mil­li­ar­den Kubik­me­tern jährlich.

Ander­seits könnte das Volumen des Gas­tran­sits ohne einen Vertrag, und nachdem die beiden Stränge von Turk­Stream (2020) und von Nord Stream 2 (Ende 2020) in Betrieb gegan­gen sind, nahezu auf null sinken, falls es Gazprom gelingt, die neuen Pipe­lines voll ein- zuset­zen und die Nach­frage nach rus­si­schem Gas auf dem gegen­wär­ti­gen Niveau bleibt. Somit wird der jüngst unter­zeich­nete Vertrag die Nutzung des ukrai­ni­schen Gas­pipe­line­sys­tems um min­des­tens fünf Jahre ver­län­gern, mit einem garan­tier­ten Volumen von 40 Milliar- den Kubik­me­tern, also der Min­dest­menge, die nach ukrai­ni­schen Berech­nun­gen not­wen­dig ist, damit das System pro­fi­ta­bel bleibt. Gleich­zei­tig liefert der Vertrag keine Garan­tie, dass Gazprom nach 2024 wei­ter­hin Gas durch ukrai­ni­sche Pipe­lines trans­por­tie­ren wird. Eine Unter­bre­chung rus­si­scher Gas­trans­porte würde eine Still­le­gung beträcht­li­cher Teile des Systems not­wen­dig machen. Wichtig ist, dass die ver­ein­bar­ten Bedin­gun­gen der Ukraine Zeit ver­schaf­fen, sich hierauf vor- zube­rei­ten und die Größe des Trans­port­sys­tems an den Bedarf in der Ukraine selbst anzupassen.

Als ukrai­ni­scher Erfolg ist auch zu werten, dass Gazprom genö­tigt wurde, auf­grund der Ent­schei­dung des Schieds­ge­richts 2,9 Mil­li­ar­den US-Dollar Ent­schä­di­gung zu zahlen, was eine erheb­li­che Unter­stüt­zung für den ukrai­ni­schen Haus­halt darstellt.

In den neuen Bestim­mun­gen zur Zusam­men­ar­beit, die nach Ver­hand­lun­gen mit Gazprom fest­ge­legt wurden, werden zwei ukrai­ni­sche Unter­neh­men auf­ge­führt, Naf­to­gaz und OGTSU. Zuerst unter­zeich­nete der rus­si­sche Konzern einen Vertrag mit Naf­to­gaz als »Orga­ni­sa­tor des Gas­trans­ports«, der mit OGTSU Trans­port­ka­pa­zi­tä­ten im Gas­pipe­line­sys­tem vor­hal­ten wird. Das unmit­tel­bare Funk­tio­nie­ren des Tran­sits wird von OGTSU über­nom­men, das eben­falls einen Vertrag mit Gazprom unter­zeich­nen wird. Die rus­si­sche Seite wird die Tran­sit­ge­büh­ren auf der Grund­lage eines zuvor aus­zu­han­deln­den Tarifs an Naf­to­gaz zahlen. Naf­to­gaz wie­derum wird diese mit dem Betrei­ber abrech­nen. Es ist unklar, wie dieses Modell in der Praxis funk­tio­nie­ren wird. Rus­si­schen Ver­laut­ba­run­gen zufolge ist es Gazprom gewesen, das auf dieses Modell gedrun­gen hatte, damit Naf­to­gaz, das im Grunde zu einem Makler gewor­den ist, die Risiken über­nimmt, die mit dem Betrieb des ukrai­ni­schen Gas­pipe­line­sys­tems ver­knüpft sind, sobald dessen Ent­flech­tung abge­schlos­sen ist. Das neue System scheint aller­dings auch für Naf­to­gaz günstig zu sein, das einen Teil der Gewinne aus dem Transit ein­be­hal­ten wird. Die hatten bisher fast die Hälfte seiner Gesamt­ein­nah­men ausgemacht.

Rus­si­sche Zuge­ständ­nisse und Vorteile

Aus den Bestim­mun­gen des Ver­tra­ges geht hervor, dass es die rus­si­sche Seite war, die in der End­phase der Ver­hand­lun­gen mehr Zuge­ständ­nisse machte. Ein feh­len­der Vertrag hätte Gazprom daran gehin­dert, seine ver­trag­li­chen Ver­pflich­tun­gen gegen­über einer ganzen Reihe euro­päi­scher Abneh­mer zu erfül­len. Das wie­derum hätte nicht nur beträcht­li­che Image­ver­luste, sondern auch wirt­schaft­li­chen Schaden mit sich gebracht.

Zum einen hat Moskau de facto aner­kannt, dass Gazprom gegen­über Naf­to­gaz per Schieds­spruch Schul- den hat, auch wenn Ver­tre­ter der rus­si­schen Seite in frü­he­ren Phasen der Ver­hand­lun­gen mehr­fach betont hatten, dass Russ­land nur dann in einen neuen Vertrag ein­wil­li­gen werde, wenn die Ukraine ihre Klage beim Schieds­ge­richt zurück­nimmt. So lautete auch der offi­zi­elle Stand­punkt in der letzten öffent­li­chen Version der Bestim­mun­gen eines neuen Abkom­mens, wie sie von Gazprom am 25. Novem­ber 2019 ver­öf­fent­lich wurden.

Zwei­tens hatte Moskau darauf bestan­den, dass der Abschluss eines neuen Ver­tra­ges von der Unter­zeich­nung eines Ver­trags über rus­si­schen Gas­tran­sit an die Ukraine beglei­tet werden müsse. Diese Vor­be­din­gung war erst­mals im Laufe der tri­la­te­ra­len Unter­re­dun­gen im Januar 2019 gestellt worden. Das unter- zeich­nete Pro­to­koll enthält kei­ner­lei Bestim­mun­gen, die hierzu ver­pflich­ten würden. Es ist ledig­lich vor­ge­se­hen, dass die Unter­zeich­nung eines solchen Ver­tra­ges möglich ist, wenn die Seiten daran inter­es­siert sind.

Drit­tens unter­schei­den sich die Grund­pa­ra­me­ter des neuen Tran­sit­ver­tra­ges von denen, die die rus­si­sche Seite vor­ge­schla­gen hatte. In der letzten Phase der Ver­hand­lun­gen hatte Gazprom eine Erneue­rung des lau­fen­den Tran­sit­ver­tra­ges oder aber den Abschluss eines neuen Ver­tra­ges mit einer Lauf­zeit von einem Jahr vor­ge­schla­gen. Was das Volumen anbe­langt, so hatten die Ver­tre­ter von Gazprom im April 2018 erklärt, es sei möglich, ein Abkom­men über ein Trans­port­vo­lu­men von 10 –15 Mil­li­arde Kubik­me­ter Gas zu unterzeichnen.

Die Ver­träge ent­hal­ten aller­dings auch Lösun­gen, die für Moskau günstig sind. Das Min­dest­vo­lu­men für den Gas­tran­sit durch die Ukraine stellt für Gazprom keine Belas­tung dar, auch wenn sie die Ship-or-pay-Klausel und somit ein Zuge­ständ­nis ent­hal­ten (das Pro­to­koll vom 20. Dezem­ber hatte dies nicht ent­hal­ten). Der rus­si­sche Konzern hätte das ukrai­ni­sche Pipe­line­netz die nächs­ten Jahre in jedem Fall benut­zen müssen, um die ver­trag­li­chen Ver­pflich­tun­gen gegen­über euro­päi­schen Kunden zu erfül­len. Die Eröff­nung der Turk­Stream- Pipe­line im Januar 2020 erlaubt es Gazprom, nur relativ geringe Mengen des Gases, das derzeit durch die Ukraine trans­por­tiert wird, über die Türkei, Bul­ga­rien, Nord­ma­ze­do­nien und Grie­chen­land umzu­lei­ten. Der Zeit­punkt für die Eröff­nung und der Umfang der Lie­fe­run­gen durch die Nord Stream 2‑Pipeline ist bislang nicht bekannt, da sich der Abschluss des Pro­jekts durch die US-Sank­tio­nen ver­zö­gern könnte. Darüber hinaus wird auch nach der Inbe­trieb­nahme die kom­mer­zi­elle Nutzung Beschrän­kun­gen unter­wor­fen sein, die sich aus der im April 2019 ver­ab­schie­de­ten Ände­rung der EU- Gas­richt­li­nie ergeben. Hinzu kommt, dass durch den Urteils­spruch des Euro­päi­schen Gerichts­ho­fes vom Sepem­ber, der den Beschluss der Euro­päi­schen Kom­mis­sion zur OPAL-Pipe­line für ungül­tig erklärt, Gazprom gezwun­gen ist, den Umfang des Gas­tran­sits durch die Nord Stream 1‑Pipeline zu redu­zie­ren. Gleich­zei­tig bleibt Gazprom wegen der feh­len­den Ver­pflich­tung, den Vertrag nach 2024 erneu­ern zu müssen, fle­xi­bel und kann seine Politik mittel- und lang­fris­tig entwickeln.

Wie geht es weiter?

Das Pro­to­koll vom 20. Dezem­ber ist zwar ein poli­ti­sches Doku­ment, das keine recht­li­che Bindung bedeu­tet, doch haben beide Seiten ihren Willen mani­fes­tiert, die Bestim­mun­gen umzu­set­zen, wofür das Paket der unter- zeich­ne­ten Abkom­men ein Beleg ist (Die Unter­zeich­nung erfolgte in Bezug auf den im Pro­to­koll ent­hal­te­nen Zeit­plan mit nur einem Tag Ver­spä­tung). Es ist sehr wohl möglich, dass das neue Modell für die Zusam­men­ar­beit im Gas­tran­sit bis Ende 2024 funk­tio­nie­ren wird.

Wenn die Nach­frage nach rus­si­schem Gas in Europa auf dem gegen­wär­ti­gen Niveau bleibt, könnte der Umfang des Gas­tran­sits durch die Ukraine in den kom­men­den Jahren sogar höher sein als im Vertrag vor­ge­se­hen. Es ist nämlich unklar, ob Gazprom die alter­na­ti­ven Pipe­line­rou­ten mit voller Kapa­zi­tät wird nutzen können. Die rus­si­schen Pläne, die Nutzung ukrai­ni­scher Pipe­lines zu stoppen, sind zwar um fünf Jahre auf­ge­scho­ben worden, doch bleibt unklar, ob die Ukraine ihre Bedeu­tung als Tran­sit­land nach 2024 wird behaup­ten können.

Dieser Text erschien zuerst par­al­lel in den Russ­land-Ana­ly­sen 380 und den Ukraine-Ana­ly­sen 228. Wir danken den Autoren sowie der Redak­tion der Länder-Ana­ly­sen für die Erlaub­nis zum Nach­druck. Eine eng­li­sche Fassung des Arti­kels erschien auf der Website des OSW.

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