Son­der­tri­bu­nal für Russ­lands Angriffskrieg

Gräber im Wald, die nach der Befrei­ung von Isjum durch die ukrai­ni­sche Armee gefun­den wurden, Foto: Maxym Maru­senko /​ Imago Images

Ein Son­der­tri­bu­nal könnte Russ­land für das „Ver­bre­chen der Aggres­sion“ zur Rechen­schaft ziehen. Wie ein solches Son­der­tri­bu­nal gestal­tet sein muss, um effek­tiv und nach­hal­tig arbei­ten zu können, dis­ku­tiert Marie­luise Beck mit Claus Kreß (Uni­ver­si­tät zu Köln) und Nils Behrndt (EU-Kom­mis­sion) in unserer neuen Folge von „Frei­heit in stür­mi­scher Zeit“.

Der rus­si­sche Angriffs­krieg ist ein „Ver­bre­chen der Aggres­sion“. Die Ukraine will die poli­ti­sche Führung Russ­lands, die diesen Angriffs­krieg ent­fes­selt hat, vor ein Son­der­tri­bu­nal stellen, um für Gerech­tig­keit zu sorgen. Wie muss ein solches Tri­bu­nal aus­se­hen, um mit dem Völ­ker­recht ver­ein­bar zu sein? Welche Rolle wird der Inter­na­tio­nale Straf­ge­richts­hof in diesem Fall spielen? Wie können wir sicher­stel­len, dass nicht nur die rus­si­sche Führung zur Ver­ant­wor­tung gezogen, sondern auch ein Prä­ze­denz­fall geschaf­fen wird, um weitere der­ar­tige Ver­bre­chen in Zukunft zu verhindern?

Das Gespräch wurde mit Zoom auf­ge­zeich­net. Wir bitten, die Ton­qua­li­tät zu Beginn des Pod­casts zu entschuldigen.

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