Frauen, Frieden, Sicher­heit: geschlech­ter­sen­si­ble Kon­flikt­be­ar­bei­tung in der Ukraine ausbauen!

Die Ukraine arbei­tet an der Umset­zung der UN-Agenda Frauen, Frieden und Sicher­heit. Gleichstellungs-Aktivist*innen finden immer mehr Gehör, und ukrai­ni­sche Sol­da­tin­nen kämpfen nicht mehr aus­schließ­lich als Invi­si­ble Batal­lion. Dennoch bleiben Geschlech­ter­per­spek­ti­ven auf Frieden und Sicher­heit in der Ukraine mar­gi­na­li­siert – das muss sich ändern.

Seit der Anne­xion der Krim und dem Aus­bruch des Krieges im Jahr 2014 hat die Sicher­heits- und Ver­tei­di­gungs­po­li­tik in der Ukraine eine völlig neue Bedeu­tung bekom­men. Somit hat auch die Umset­zung der UN-Agenda Frauen, Frieden und Sicher­heit („Agenda 1325“) an Rele­vanz gewon­nen. Die Agenda umfasst die Reso­lu­tion 1325 des UN-Sicher­heits­rats, ver­ab­schie­det im Jahr 2000, sowie sieben Fol­ge­re­so­lu­tio­nen, die unter anderem die Teil­habe von Frauen an Wahrung und För­de­rung von Frieden und Sicher­heit sowie die Prä­ven­tion geschlechts­spe­zi­fi­scher Gewalt in Kon­flik­ten fordern. Zudem ver­lan­gen die Reso­lu­tio­nen, bei Kon­flikt­prä­ven­tion sowie Not­hilfe und Wie­der­auf­bau Geschlech­ter­per­spek­ti­ven ein­zu­neh­men – das heißt, unter­schied­li­che Bedürf­nisse von Männern und Frauen zu erfas­sen und bei allen geplan­ten Maß­nah­men im Vor­hin­ein zu hin­ter­fra­gen, welche Wirkung sie auf unter­schied­li­che Geschlech­ter haben können.

Die Ver­ab­schie­dung der Reso­lu­tion 1325 stellte damals einen Mei­len­stein dar, denn zum ersten Mal erkannte der tra­di­tio­nell männ­lich domi­nierte Sicher­heits­rat der Ver­ein­ten Natio­nen an, dass Frauen nicht nur Opfer, sondern auch Akteu­rin­nen in Frieden und Sicher­heit sind, und dass sie eine wich­tige Rolle in Kon­flikt­prä­ven­tion und ‑bei­le­gung spielen. Mitt­ler­weile haben 79 UN-Mit­glieds­staa­ten und 11 regio­nale Akteure, bei­spiels­weise die Euro­päi­sche Union, Akti­ons­pläne zur Umset­zung der Agenda verabschiedet.

Gleich­stel­lung der Geschlech­ter in Zeiten des Krieges

Der Kon­flikt und die damit ein­her­ge­hende soziale, wirt­schaft­li­che und poli­ti­sche Krise in der Ukraine haben die bestehen­den geschlechts­spe­zi­fi­schen Ungleich­hei­ten ver­schärft und neue Her­aus­for­de­run­gen für den Schutz von Frau­en­rech­ten geschaf­fen. Wei­ter­hin sind nur 12 Prozent der Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­ten Frauen. Bis Ende 2018 wurden nach offi­zi­el­len Angaben 1,5 Mil­lio­nen Bin­nen­flücht­linge regis­triert; weib­li­che Geflüch­tete berich­ten häu­fi­ger als Männer von Schwie­rig­kei­ten, Zugang zu staat­li­chen Leis­tun­gen zu erhal­ten und sind in Gerichts­ver­fah­ren, z.B. bei einem strit­ti­gen Status als Bin­nen­ver­trie­bene, sel­te­ner erfolg­reich als Männer. Berichte von Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen beschrei­ben sexu­elle Gewalt in den umkämpf­ten Gebie­ten nicht nur durch bewaff­nete Gruppen sondern auch durch die ukrai­ni­sche Armee, sowohl gegen­über Ange­hö­ri­gen der geg­ne­ri­schen Kon­flikt­par­tei als auch gegen­über Zivilist*innen. Die Par­ti­zi­pa­tion von Frauen in Kon­flikt­be­ar­bei­tungs­for­ma­ten ist niedrig. Ukrai­ni­sche Frau­en­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen sehen die Ursache hierfür nicht nur in Dis­kri­mi­nie­rung sondern auch in der nied­ri­gen finan­zi­el­len und sozia­len Sicher­heit, die Frauen keinen Raum gebe, sich poli­tisch ein­zu­brin­gen.

Im Zusam­men­hang mit dem bewaff­ne­ten Kon­flikt in der Ost­ukraine sind auch die Fälle häus­li­cher Gewalt gestie­gen – alleine im Jahr 2015  um 50% auf 150.000 Über­griffe. Grund hierfür sind oftmals trau­ma­ti­sche Erfah­run­gen unter Zivilist*innen, Kombattant*innen und Rück­keh­ren­den, die wegen feh­len­der Hilfs­an­ge­bote oftmals nicht oder nur unzu­rei­chend auf­ge­ar­bei­tet werden.

Frauen, Frieden und Sicher­heit in der Ukraine

Am 24. Februar 2016 ver­öf­fent­lichte die ukrai­ni­sche Regie­rung ihren ersten natio­na­len Akti­ons­plan (NAP) zur Umset­zung der UN-Reso­lu­tion 1325 bis 2020. Der ukrai­ni­sche NAP spie­gelt den bewaff­ne­ten Kon­flikt im Osten des Landes wider: Er zielt darauf ab, die Betei­li­gung von Frauen in den Kon­flikt­be­ar­bei­tungs­for­ma­ten auf inter­na­tio­na­ler, natio­na­ler und lokaler Ebene und in den Sicher­heits­be­hör­den zu erhöhen. Der Schutz von Frauen und Mädchen in der Ukraine soll sicher­ge­stellt werden, ins­be­son­dere im Bereich der Prä­ven­tion und Bekämp­fung von geschlechts­spe­zi­fi­scher Gewalt. Ange­hö­rige der Streit­kräfte sowie Sozi­al­ar­bei­tende sollen für den Umgang mit Über­le­ben­den sexu­el­ler Gewalt in den Kon­flikt­ge­bie­ten aus­ge­bil­det werden.

Die ukrai­ni­sche Regie­rung bemüht sich nicht nur mit dem Natio­na­len Akti­ons­plan 1325 um Geschlech­ter­ge­rech­tig­keit, sondern bei­spiels­weise auch mit Maß­nah­men wie dem Gleich­be­rech­ti­gungs­ge­setz von 2005 oder regel­mä­ßi­gen Reports zur Umset­zung der UN-Frau­en­kon­ven­tion CEDAW. Trotz­dem steht das Land bei deren Umset­zung vor großen Her­aus­for­de­run­gen: Patri­ar­chale Denk­struk­tu­ren und Geschlech­ter­ste­reo­type, aber auch tief ver­wur­zelte Pro­bleme wie man­gelnde Rechts­staat­lich­keit sowie nun auch die durch den Krieg und  die Anne­xion der Krim ver­lo­rene Kon­trolle über Teile der Ost­ukraine. Darüber hinaus bleibt die Agenda Frauen, Frieden und Sicher­heit in den meisten stra­te­gi­schen Doku­men­ten der Ukraine wie der Men­schen­rechts- oder der natio­na­len Ent­wick­lungs­stra­te­gie uner­wähnt – ganz zu schwei­gen von regio­na­len oder lokalen Strategien.

Umset­zung des Natio­na­len Akti­ons­plans 1325 in der Ukraine

Dennoch bewegt sich einiges: Der staat­li­che Grenz­schutz­dienst ent­wi­ckelte einen Akti­ons­plan zur Umset­zung des NAPs in den eigenen Reihen, führte den Posten der Gleich­stel­lung­be­auf­trag­ten ein, und inte­grierte eine Gen­der­kom­po­nente in alle Aus­bil­dungs­be­rei­che der Grenz­schutz­aka­de­mie. Das Jus­tiz­mi­nis­te­rium setzt den ukrai­ni­schen NAP 1325 mit Wei­ter­bil­dun­gen für Richter*innen und Staatsanwält*innen zu den Themen häus­li­che Gewalt und Men­schen­han­del um.  Im Sommer 2017 star­tete das poli­zei­li­che Netz­werk gegen häus­li­che Gewalt ein Pilot­pro­jekt mit mobilen Hilfs­teams, die für die Opfer­be­treu­ung spe­zi­ell aus­ge­bil­det wurden. Im Sep­tem­ber 2018 erhiel­ten die Poli­zei­kräfte erwei­terte Befug­nisse, um Täter*innen von häus­li­cher Gewalt davon abzu­hal­ten, die Woh­nun­gen ihrer Opfer zu betre­ten oder sie zu kon­tak­tie­ren. Am 11. Januar 2019 trat neue Gesetz­ge­bung in Kraft, die häus­li­che Gewalt kri­mi­na­li­siert und das Sexu­al­straft­recht auf dem Kon­sens­prin­zip (“Nein heißt Nein”) aufbaut.

Vom “unsicht­ba­ren” zum “sicht­ba­ren” Bataillon

Die größten Ver­än­de­run­gen haben sich derweil in der Aner­ken­nung von Frauen als Akteu­rin­nen im Kon­flikt ergeben. Im Juni 2016 erwei­terte das ukrai­ni­sche Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­rium die Liste der für Frauen zuge­las­se­nen mili­tä­ri­schen Ver­wen­dun­gen, dar­un­ter der Einsatz als Scharf­schüt­zin­nen oder Fah­re­rin­nen von Ein­satz­fahr­zeu­gen. Maß­geb­lich für die Öffnung der ukrai­ni­schen Armee für Frauen war das Gras­wur­zel-Projekt „Invi­si­ble Bat­talion“, welches von Frauen mit Kampf­erfah­rung ins Leben gerufen wurde. Was als sozio­lo­gi­sche Studie der Uni­ver­si­tät Kiew-Mohyla über Frauen in den ukrai­ni­schen Streit­kräf­ten begann, ent­wi­ckelte sich darüber hinaus zu einer groß­an­ge­leg­ten Fotoreihe sowie einem Doku­men­tar­film über Frauen im Militär. Das Projekt beleuch­tete nicht nur die Frauen und ihre Lebens­wege, sondern auch die Schwie­rig­kei­ten der ukrai­ni­schen Armee bei der Ein­bin­dung von Frauen. Da es Frauen offi­zi­ell nicht erlaubt war, Gefechts­po­si­tio­nen ein­zu­neh­men, waren sie als zivile Kräfte, bei­spiels­weise als Köchin oder Buch­hal­te­rin, regis­triert. Dies nahm ihnen die Mög­lich­keit, Sozi­al­hil­fen für Vete­ra­nen oder mili­tä­ri­sche Aus­zeich­nun­gen zu erhal­ten, oder die Lauf­bahn­ent­wick­lung in den Streit­kräf­ten wahr­zu­neh­men. Auch logis­ti­sche Schwä­chen traten durch die Studie zu Tage: Aus­rüs­tungs­ge­gen­stände wie Schuhe in kleinen Größen, sani­täre Anlagen für Frauen, oder gynä­ko­lo­gi­sche Ein­rich­tun­gen waren nicht vorgesehen.

Nur drei Jahre nach Beginn des Pro­jekts wurde die Liste der für Frauen zuläs­si­gen Ver­wen­dun­gen erwei­tert, und die benö­tigte Infra­struk­tur aus­ge­baut. Im August 2018 nahmen zum ersten Mal in der Geschichte der Ukraine auch eigene Ein­hei­ten von Kadet­tin­nen und Sol­da­tin­nen bei den Fei­er­lich­kei­ten zum Unab­hän­gig­keits­tag der Ukraine teil, und im Oktober 2018 wurde erst­mals eine Frau in den Rang der Gene­ra­lin erhoben.

Von Frauen, Frieden, Sicher­heit zu Gender, Frieden, Sicherheit

Trotz einiger Fort­schritte zur Gleich­stel­lung der Geschlech­ter in den Streit­kräf­ten darf nicht ver­ges­sen werden, dass Frie­dens- und Sicher­heits­po­li­tik weit über Mili­tär­ak­ti­vi­tä­ten hin­aus­geht. Um Kon­flikt­be­ar­bei­tung, Not­hilfe und Wie­der­auf­bau geschlech­ter­ge­recht zu gestal­ten, müssen Frauen auf hoch­ran­gi­ger poli­ti­scher Ebene Ein­fluss haben. Dabei sollten auch ukrai­ni­sche zivil­ge­sell­schaft­li­che Akti­vis­tin­nen ein­be­zo­gen werden, die bereits seit Jahren auf Gras­wur­zel­ebene zu Frauen, Frieden und Sicher­heit arbei­ten, jedoch bislang kaum Zugang zu poli­ti­schen und diplo­ma­ti­schen For­ma­ten haben. Zudem sollten weitere Anstren­gun­gen unter­nom­men werden, um die Agenda 1325 auch auf regio­na­ler und lokaler Ebene als wich­ti­gen Refe­renz­punkt zu eta­blie­ren. Bei all diesen Akti­vi­tä­ten kann “Frauen zählen” immer nur ein erster Schritt dahin­ge­hend sein, Frauen “zählend” zu machen – ganz im Sinne von “making women count, not just coun­ting women”.

Über­dies ist es wichtig, Gen­der­per­spek­ti­ven nicht aus­schließ­lich als “Frau­en­per­spek­ti­ven” zu ver­ste­hen, sondern eben­falls zu berück­sich­ti­gen, wie domi­nante Vor­stel­lun­gen von Männ­lich­keit zu Her­aus­for­de­run­gen für Frieden und Sicher­heit werden können. In Geor­gien zeigte sich bei­spiels­weise, dass männ­li­che Bin­nen­flücht­linge mit Flucht­er­fah­run­gen und ‑folgen wie Job­ver­lust schlech­ter umgehen konnten als Frauen; die ent­stan­de­nen “trau­ma­ti­schen Männ­lich­kei­ten” äußer­ten sich unter anderem in Aggres­sion und Depres­sion. Hier kann die Ukraine sich mit ent­spre­chen­den geschlech­ter­sen­si­blen Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­ten noch besser auf­stel­len. In diesem Kontext ist auch das als Istan­bul-Kon­ven­tion bekannte Über­ein­kom­men des Euro­pa­rats zur Ver­hü­tung und Bekämp­fung von Gewalt gegen Frauen und häus­li­cher Gewalt zu nennen, das von der Ukraine 2011 unter­zeich­net, jedoch bis heute nicht rati­fi­ziert wurde – wegen Strei­tig­kei­ten über die Begriffe „Gender“ und „sexu­elle Ori­en­tie­rung“, die von kon­ser­va­ti­ver Seite abge­lehnt werden. Es ist als gutes Zeichen zu werten, dass sich der ukrai­ni­sche Prä­si­dent Petro Poro­schenko kürz­lich erneut für seine Rati­fi­zie­rung aus­ge­spro­chen hat.

“Vor der Revo­lu­tion konnten Frauen in erster Linie ent­we­der häus­lich oder gla­mou­rös sein, andere Rollen waren gesell­schaft­lich nicht akzep­tiert. Aber während des Euro­maidans, als Frauen zusam­men mit Männern an den Bar­ri­ka­den gekämpft haben, wurden sie Teil des sozia­len und poli­ti­schen Lebens.” (Ukrai­ni­sche Teil­neh­me­rin des #womenps-Pro­jekts, Kiew, Oktober 2018). 

Wie das Zitat zum Abschluss noch einmal ver­deut­licht, haben die Ver­än­de­run­gen in der Ukraine seit 2014 auch die Trans­for­ma­tion der Geschlech­ter­ver­hält­nisse auf den Weg gebracht. Doch die Ukraine steht hier noch am Anfang. Die UN-Agenda Frauen, Frieden und Sicher­heit birgt wei­ter­hin ein großes Poten­zial für geschlech­ter­sen­si­ble Kon­flikt­be­ar­bei­tung in der Ukraine, das in den nächs­ten Jahren unbe­dingt aus­ge­schöpft werden sollte.

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Der Beitrag basiert auf dem Bericht “Women, Peace and Secu­rity: A Chance for Georgia’s and Ukraine’s Pro­tra­c­ted Con­flicts?” des gleich­na­mi­gen Pro­jekts von Polis180, Ideas for Change (Kiew) und IDP Women Asso­cia­tion Consent (Tiflis).

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Sonja Schif­fers ist Co-Prä­si­den­tin von Polis180 und Co-Lei­te­rin des Pro­gramm­be­reichs Gender und Inter­na­tio­nale Politik. Seit 2016 arbei­tet sie, unter anderem als Lei­te­rin des #womenps-Pro­jekts, zum Thema Frauen, Frieden und Sicher­heit in der Ukraine. Sie pro­mo­viert an der Freien Uni­ver­si­tät Berlin zur illi­be­ra­len Außen­po­li­tik Russ­lands und der Türkei gegen­über Geor­gien und Bosnien und ist Gast­wis­sen­schaft­le­rin der Stif­tung Wis­sen­schaft und Politik.

Nicola Haber­set­zer ist Pro­jekt­as­sis­ten­tin im #womenps-Projekt. Sie beendet derzeit ihren Master in Poli­tik­wis­sen­schaft an der Uni­ver­si­tät Potsdam und schreibt ihre Mas­ter­ar­beit über Men­schen­rechte in Russ­land. Sie hat einen Stu­di­en­auf­ent­halt an der Uni­ver­si­tät der Völ­ker­freund­schaft in Moskau absol­viert und Arbeits­er­fah­rung an der Stif­tung Wis­sen­schaft und Politik, der Deut­schen Bot­schaft in Tallinn und im Bun­des­mi­nis­te­rium für Ver­tei­di­gung gesammelt.

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