Amnesty Inter­na­tio­nal liegt daneben

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Anfang August warf Amnesty Inter­na­tio­nal der ukrai­ni­schen Armee vor, mit ihrer Kriegs­tak­tik Zivi­lis­ten zu gefähr­den. Men­schen­rechts­an­walt Wayne Jordash und Men­schen­rechts­be­ra­te­rin Anna Myky­tenko zeigen, warum die Orga­ni­sa­tion falsch liegt und welche ana­ly­ti­schen Fehler sie gemacht hat. Dieser Beitrag ist im Ori­gi­nal (Ukrai­nisch) auf Ukrainska Pravda erschienen.

Anfang August hat Amnesty Inter­na­tio­nal (AI) der ukrai­ni­schen Armee vor­ge­wor­fen, durch ihre Kriegs­tak­tik die Zivil­be­völ­ke­rung zu gefähr­den. Über diesen Bericht wird seitdem heftig dis­ku­tiert. Aber schon jetzt ist klar: Wenn AI richtig recher­chiert hätte, wäre die Orga­ni­sa­tion viel­leicht zu dem Schluss gekom­men, dass die ukrai­ni­schen Streit­kräfte alle mög­li­chen Maß­nah­men ergrif­fen haben, um die eigene Bevöl­ke­rung vor den Aus­wir­kun­gen der Feind­se­lig­kei­ten mit Russ­land zu schüt­zen und gleich­zei­tig die Men­schen und das Ter­ri­to­rium gegen die Ver­bre­chen der Angrei­fer zu ver­tei­di­gen. So schrei­ben es zwei füh­rende Exper­ten für huma­ni­tä­res Völ­ker­recht, HVR. Es zielt spe­zi­ell auf den Schutz von Zivi­lis­ten und Per­so­nen ab, die ihre Waffen nie­der­ge­legt haben.

Zu diesem Zweck ver­pflich­tet das huma­ni­täre Völ­ker­recht alle an einem bewaff­ne­ten Kon­flikt betei­lig­ten Par­teien zur Ein­hal­tung seiner Grund­prin­zi­pien – ein­schließ­lich der Unter­schei­dung zwi­schen zivilen und mili­tä­ri­schen Zielen und der Ergrei­fung von Vor­sichts­maß­nah­men zum Schutz der Zivil­be­völ­ke­rung vor den Aus­wir­kun­gen bewaff­ne­ter Angriffe. Dieses bringt in bestimm­ten Situa­tio­nen Ein­schrän­kun­gen für Kämpfe in der Nähe von bewohn­ten Gebie­ten mit sich.

Wie die ukrai­ni­sche Regie­rung zu akzep­tie­ren scheint, muss sich jedes Militär – ob es nun für seine Sou­ve­rä­ni­tät oder den Schutz seines Volkes kämpft oder nicht – an das huma­ni­täre Völ­ker­recht halten und dies auch nach außen hin­zei­gen. Keine Kriegs­par­tei, wie recht­schaf­fen ihre Sache auch sein mag, kann sich diesen For­de­run­gen ent­zie­hen. Auf der Seite der Engel zu stehen, ist keine Verteidigung.

Die Pflicht von Menschenrechtsorganisationen

Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen, ins­be­son­dere solche mit der inter­na­tio­na­len Reich­weite von Amnesty Inter­na­tio­nal (AI), haben jedoch die Pflicht: Sie müssen sicher­stel­len, dass Behaup­tun­gen über Ver­säum­nisse beim der Bevöl­ke­rung Schutz vor Kriegs­ver­bre­chen oder sogar Völ­ker­mord durch eine umfas­sende Tat­sa­chen­er­mitt­lung, einen ange­mes­se­nen metho­di­schen Ansatz und ent­spre­chende Schluss­fol­ge­run­gen bewie­sen oder wider­legt werden.

Die Pres­se­mit­tei­lung von Amnesty Inter­na­tio­nal erfüllt in keiner Weise diese Ver­pflich­tung und scheint auch keine nütz­li­che Schutz­funk­tion zu erfüllen.Im Gegen­teil, da die rus­si­schen Pro­pa­gan­dis­ten nun feiern und ihrer immer länger wer­den­den Liste von Vor­wän­den für Angriffe auf Zivi­lis­ten einen wei­te­ren hin­zu­fü­gen, könnten Anschul­di­gun­gen wie diese durch­aus zu weniger Schutz führen.

Die Pres­se­mit­tei­lung von Amnesty Inter­na­tio­nal kri­ti­siert die ukrai­ni­schen Streit­kräfte und wirft ihnen schwere Ver­stöße gegen das huma­ni­täre Völ­ker­recht vor, zum Beispiel:

  • „Die Taktik der Ukraine hat gegen das huma­ni­täre Völ­ker­recht ver­sto­ßen, da sie zivile Objekte in mili­tä­ri­sche Ziele ver­wan­delt hat.“
  • „[Das ukrai­ni­sche Militär] hat es ver­säumt, ange­mes­sene Vor­keh­run­gen zum Schutz der Zivil­be­völ­ke­rung zu treffen.“
  • „Das ukrai­ni­sche Militär hat außer­dem rou­ti­ne­mä­ßig Stütz­punkte in Schulen in Städten und Dörfern im Donbas und in der Region Myko­laiv errichtet.“

Das Problem liegt natür­lich nicht darin, dass diese Behaup­tun­gen auf­ge­stellt werden. Im Gegen­teil, sie müssen benannt werden, wenn es dafür Beweise gibt. Das ist die Rolle von Amnesty Inter­na­tio­nal, die oft mit großem Erfolg gespielt wird. Aber in diesem Fall ist die Metho­do­lo­gie von Amnesty Inter­na­tio­nal nicht nur unklar, sondern berück­sich­tigt wenig bis gar nichts von dem not­wen­di­gen mili­tä­ri­schen oder huma­ni­tä­ren Kontext. Die Schluss­fol­ge­run­gen von Amnesty Inter­na­tio­nal basie­ren vor diesem Hin­ter­grund bedau­er­li­cher­weise auf einer Ansamm­lung von in Anek­do­ten und Spekulationen.

Feh­lende Berück­sich­ti­gung ver­füg­ba­rer Fakten

Beun­ru­hi­gend ist das Ver­säum­nis von AI, die Metho­dik zu erläu­tern, mit der sie zu dem Schluss kommt, dass das ukrai­ni­sche Militär „ukrai­ni­sche Zivi­lis­ten gefähr­det hat, indem es in Wohn­ge­bie­ten – ein­schließ­lich Schulen und Kran­ken­häu­sern – Stütz­punkte errich­tet und Waf­fen­sys­teme betreibt“. Die Orga­ni­sa­tion behaup­tet, sich bei seiner Analyse auf Zeu­gen­aus­sa­gen, inspi­zierte Angriffs­orte, die Auswahl von Kri­te­rien und „Fern­erkun­dungs- und Waf­fen­ana­ly­sen“ gestützt zu haben, umgeht aber geschickt jede wirk­li­che Prüfung seiner Metho­do­lo­gie, indem es sich weigert, aus­sa­ge­kräf­tige Details zu den angeb­lich unter­stüt­zen­den Bewei­sen zu liefern.

Die wich­tigs­ten in der Pres­se­mit­tei­lung von Amnesty Inter­na­tio­nal ange­spro­che­nen Fragen des huma­ni­tä­ren Völ­ker­rechts betref­fen zwei grund­le­gende Anfor­de­run­gen an Kriegsparteien:

  • den Grund­satz der Unter­schei­dung (Unter­schei­dung zwi­schen zivilen und mili­tä­ri­schen Zielen);
  • die Ver­pflich­tung, Vor­keh­run­gen zu treffen, um die Zivil­be­völ­ke­rung vor den Aus­wir­kun­gen eines Angriffs zu schüt­zen, ein­schließ­lich der Abgabe wirk­sa­mer War­nun­gen vor einem Angriff und der Eva­ku­ie­rung von Zivi­lis­ten aus Kampf­ge­bie­ten, um sie vor Schaden zu bewahren.

Wenn AI oder eine andere Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tion Ver­stöße geltend machen will, muss sie sich mit dem hohen Beweis­stan­dard aus­ein­an­der­set­zen, der bei Men­schen­rechts­er­mitt­lungs­mis­sio­nen gefor­dert wird: den “klaren und über­zeu­gen­den“ Bewei­sen. Dies gilt nur dann, wenn sie mit hoher und erheb­li­cher Wahr­schein­lich­keit wahr ist. Jenes ist ein weniger stren­ges Kri­te­rium als der „über jeden ver­nünf­ti­gen Zweifel erhaben“-Test, erfor­dert aber dennoch den Nach­weis, dass „eine hohe Wahr­schein­lich­keit besteht, dass eine bestimmte Tat­sa­che wahr ist“. Wie jeder unvor­ein­ge­nom­mene Leser fest­stel­len kann, fehlt es der Pres­se­mit­tei­lung von Amnesty Inter­na­tio­nal an dieser Art von über­zeu­gen­der Analyse oder Bewei­sen zu Fragen von grund­le­gen­der Bedeutung.

Wenig Mög­lich­kei­ten zur Verteidigung

Die offen­sicht­lichste Fest­stel­lung in Bezug auf den Grund­satz der Unter­schei­dung muss sein, dass die ukrai­ni­schen Streit­kräfte tun müssen, was mili­tä­risch not­wen­dig ist. Sie haben nicht die freie Wahl, wo sie sich ver­tei­di­gen wollen. Diese Ver­tei­di­gung muss der Art, dem Umfang und dem Ort des Angriffs ent­spre­chen. Wenn die Russen sich dafür ent­schei­den, zivile Gebiete anzu­grei­fen, dann haben die ukrai­ni­schen Ver­tei­di­ger keine andere Wahl, als sich dort zu posi­tio­nie­ren und bereit zu sein, den rus­si­schen Aggres­sor zu bekämp­fen und zu besie­gen. Das ist keine Theorie.

Wie jeder, der diese Inva­sion ver­folgt, weiß, greift Russ­land stra­te­gisch Wohn­ge­biete an und ver­sucht, zivile Gebäude zu zer­stö­ren und Zivi­lis­ten zu töten. Das ukrai­ni­sche Militär hat keine andere Wahl, als seine Städte und Gemein­den zu ver­tei­di­gen, um die Zivil­be­völ­ke­rung nicht nur vor den Ver­wüs­tun­gen des Krieges, sondern auch vor der Grau­sam­keit der rus­si­schen Armee zu schützen.

Dies Fak­to­ren sind entscheidend:

  • Auf­klä­rung,
  • Beob­ach­tung,
  • Schuss­fel­der,
  • Deckung und Schutz vor feind­li­chem Feuer,
  • Vor­marsch- und Rück­zugs­wege und
  • Nach­schub­li­nien.

Es liegt auf der Hand, dass die ukrai­ni­schen Befehls­ha­ber nur durch die ange­mes­sene Berück­sich­ti­gung all dessen in der Lage waren, eine weit­ge­hend wirk­same Ver­tei­di­gung gegen die über­le­ge­nen rus­si­schen Streit­kräfte auf­zu­bauen und damit ihre Zivil­be­völ­ke­rung zu schützen.

Miss­ver­ständ­nis der tak­ti­schen und stra­te­gi­schen Kriegsführung

Nur durch eine Prüfung dieser Fak­to­ren kann ein Men­schen­rechts­experte zu stich­hal­ti­gen Schluss­fol­ge­run­gen bezüg­lich der Behaup­tung gelan­gen, dass die Ukraine ihre Armee unzu­läs­si­ger­weise in zivile Gebiete verlegt und damit den Grund­satz der Unter­schei­dung ver­letzt hat.

 Wie die Lektüre der Pres­se­mit­tei­lung zeigt, hat AI es jedoch ver­säumt, einen dieser wich­tigs­ten Punkte zu berück­sich­ti­gen. Die Orga­ni­sa­tion räumt ein, dass ihre Analyse nicht auf einer spe­zi­fi­schen Unter­su­chung des Mili­tärs oder der Not­wen­dig­keit der Ukraine basiere. Die Tat­sa­che, dass sich Amnesty Inter­na­tio­nal auf Rake­ten­an­griffe und ‑stand­orte kon­zen­triert, legt nahe, dass die „Beweise“, die gesam­melt wurden, um die Ukraine zu beschul­di­gen, im Rahmen einer Unter­su­chung über „rus­si­sche Angriffe“ zusam­men­ge­kom­men waren. Dies erklärt jedoch nicht, warum AI nicht einmal den Versuch unter­nom­men hat, die rele­van­ten Fakten zu ermit­teln oder zu ana­ly­sie­ren. Die offen­sicht­li­chen ana­ly­ti­schen Defi­zite werden auch nicht dadurch behoben, dass AI behaup­tet, die Wohn­ge­biete, in denen das ukrai­ni­sche Militär ein­ge­setzt wurde, seien „Kilo­me­ter von den Front­li­nien ent­fernt (...). Es standen prak­ti­ka­ble Alter­na­ti­ven zur Ver­fü­gung, die die Zivil­be­völ­ke­rung nicht gefähr­den würden – wie Mili­tär­ba­sen oder dicht bewal­dete Gebiete in der Nähe oder andere Struk­tu­ren, die weiter von Wohn­ge­bie­ten ent­fernt sind.“

Abge­se­hen davon, dass Amnesty Inter­na­tio­nal keine Erklä­rung für die angeb­li­chen „rea­li­sier­ba­ren Alter­na­ti­ven“ liefert, verrät ihre Analyse ein grund­le­gen­des Miss­ver­ständ­nis der tak­ti­schen und stra­te­gi­schen Kriegs­füh­rung und der damit zusam­men­hän­gen­den Anfor­de­run­gen der mili­tä­ri­schen Not­wen­dig­keit und des huma­ni­tä­ren Völ­ker­rechts im All­ge­mei­nen. Wälder, Mili­tär­stütz­punkte oder Stand­orte können nicht allein deshalb aus­ge­wählt werden, weil sie von der Zivil­be­völ­ke­rung ent­fernt sind. Sie werden aus­ge­wählt, weil sie ein bestimm­tes Ver­tei­di­gungs­ziel erfül­len – andern­falls wird die Ver­tei­di­gung schei­tern. Wie jeder ukrai­ni­sche Kom­man­deur weiß und wie Amnesty Inter­na­tio­nal bereits berich­tet hat, hat ein Schei­tern im eigenen Land und bei der Ver­tei­di­gung des eigenen Volkes die schlimms­ten Folgen für die ukrai­ni­sche Zivil­be­völ­ke­rung insgesamt.

Ana­ly­ti­sches Ver­sa­gen von AI

Dies mag erklä­ren, warum das huma­ni­täre Völ­ker­recht in Bezug auf Vor­sichts­maß­nah­men gegen die Aus­wir­kun­gen eines Angriffs nicht absolut und bedin­gungs­los ver­bie­tet, mili­tä­ri­sche Ziele in städ­ti­schen Gebie­ten anzu­sie­deln oder Mili­tär­fahr­zeuge durch bewohnte Gebiete zu bewegen. Viel­mehr ver­pflich­tet das HVR die Kon­flikt­par­teien, Vor­keh­run­gen zum Schutz der Zivil­be­völ­ke­rung vor den Aus­wir­kun­gen von Angrif­fen zu treffen.

 Die Ukraine als ver­tei­di­gende Partei muss sich ihrer­seits „im Rahmen des Mög­li­chen“ bemühen:

  • Zivil­per­so­nen und zivile Objekte aus der Nähe mili­tä­ri­scher Ziele zu ent­fer­nen und mili­tä­ri­sche Ziele nicht in oder in der Nähe von dicht besie­del­ten Gebie­ten zu plat­zie­ren sowie
  • andere not­wen­dige Vor­keh­run­gen zu treffen, um Zivil­per­so­nen und zivile Objekte vor den Gefah­ren zu schüt­zen, die sich aus mili­tä­ri­schen Ope­ra­tio­nen ergeben.

Wie das Inter­na­tio­nale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) aner­kannt hat, können wirk­same Vor­sichts­maß­nah­men viele Formen anneh­men unter anderem:: „Der Bau von Schutz­räu­men, das Aus­he­ben von Gräben, die Ver­brei­tung von Infor­ma­tio­nen und War­nun­gen, der Rückzug der Zivil­be­völ­ke­rung an sichere Orte, die Lenkung des Ver­kehrs, die Bewa­chung von zivilem Eigen­tum und die Mobi­li­sie­rung von Zivil­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen ... [sind] ... Maß­nah­men, die ergrif­fen werden können, um die Zivil­be­völ­ke­rung und zivile Objekte unter der Kon­trolle einer Kon­flikt­par­tei zu schonen.“

Was durch­führ­bar ist, hängt von der Umge­bung des Angriffs und einer Reihe von Fak­to­ren ab, dar­un­ter Zeit, Gelände, Wetter, Fähig­kei­ten, ver­füg­bare Truppen und Res­sour­cen, feind­li­che Akti­vi­tä­ten und zivile Erwä­gun­gen. Die Durch­führ­bar­keit der Vor­sichts­maß­nah­men wird von Fall zu Fall beur­teilt, wobei Fol­gen­des berück­sich­tigt wird:  „Die Ent­schei­dungs­be­fug­nis des Staates oder des Befehls­ha­bers ist durch sein Wissen und die dama­li­gen Umstände begrenzt und kann nicht Gegen­stand einer nach­träg­li­chen Analyse sein.“ Es ist klar, dass es in der Pres­se­mit­tei­lung keinen Hinweis darauf gibt, dass AI diese Fragen in Betracht gezogen, geschweige denn ver­nünf­tige Schluss­fol­ge­run­gen daraus gezogen hat.

Im Gegen­teil, Amnesty Inter­na­tio­nal scheint dieser Analyse aktiv aus­ge­wi­chen zu sein. Nach Angaben seines ukrai­ni­schen Pen­dants musste AI sogar „über­zeugt“ werden, um eine offi­zi­elle Stel­lung­nahme des ukrai­ni­schen Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­ums ein­zu­ho­len. Amnesty Inter­na­tio­nal hat sich nach eigenen Angaben am 29. Juli mit seinen Erkennt­nis­sen an das Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­rium gewandt, das jedoch zum Zeit­punkt der Ver­öf­fent­li­chung noch nicht geant­wor­tet hat. Die Pres­se­mit­tei­lung wurde am Morgen des 4. August ver­öf­fent­licht, so dass das Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­rium – von dem wir sicher anneh­men können, dass es derzeit mehr als sinn­voll beschäf­tigt ist – drei Arbeits­tage Zeit hatte, um zu antworten.

Abge­se­hen von diesem absurd kurzen Zeit­fens­ter lässt schon die For­mu­lie­rung von Amnesty Inter­na­tio­nal auf ein ana­ly­ti­sches Ver­sa­gen schlie­ßen. Die Kon­takt­auf­nahme mit dem Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­rium war keine Gefäl­lig­keit, sondern ein abso­lu­tes Erfor­der­nis, wenn kor­rekte Schluss­fol­ge­run­gen gezogen werden sollten. Wie sonst glaubte Amnesty Inter­na­tio­nal, die ent­schei­den­den Fragen ana­ly­sie­ren zu können, ohne zu wissen, was, wenn über­haupt, das ukrai­ni­sche Militär zu einem Einsatz in Wohn­ge­bie­ten ver­an­lasst hatte? Was war mili­tä­risch not­wen­dig? Gab es prak­ti­ka­ble Alter­na­ti­ven? Hat das Militär irgend­wel­che War­nun­gen aus­ge­spro­chen? (Was es nach­weis­lich seit dem 24. Februar bei zahl­rei­chen Gele­gen­hei­ten getan hat!).

Hat die ukrai­ni­sche Regierung/​das ukrai­ni­sche Militär im „größt­mög­li­chen Umfang“ Zivi­lis­ten und zivile Objekte aus der Nähe der mili­tä­ri­schen Ziele ent­fernt? (Auch hier ist ein­deu­tig belegt, dass dies bei zahl­rei­chen Gele­gen­hei­ten durch die Bereit­stel­lung von Mitteln zur Eva­ku­ie­rung der Zivil­be­völ­ke­rung und durch den Einsatz von Polizei- und Not­dienst­per­so­nal zur Unter­stüt­zung geschah.)

Fazit

Zusam­men­fas­send lässt sich sagen, dass die Schluss­fol­ge­run­gen von Amnesty Inter­na­tio­nal wenig Fakten und Ana­ly­sen ent­hal­ten und sich in unüber­leg­ten Anschul­di­gun­gen erschöp­fen. Amnesty Inter­na­tio­nal scheint sich nicht mit den wich­tigs­ten Fragen beschäf­tigt zu haben. Wäre dies der Fall gewesen, hätten die Autoren der Pres­se­mit­tei­lung zumin­dest ver­sucht, die dama­li­gen mili­tä­ri­schen Akti­vi­tä­ten zu rekon­stru­ie­ren und sich auf die Bemü­hun­gen des damals aktiven ukrai­ni­schen Mili­tärs zur Ver­tei­di­gung der Orte und der bela­ger­ten Zivil­be­völ­ke­rung kon­zen­triert. Zumin­dest hätten sie mit dem ukrai­ni­schen Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­rium und den hoch­pro­fes­sio­nel­len lokalen huma­ni­tä­ren Orga­ni­sa­tio­nen, die damals vor Ort tätig waren, spre­chen müssen.

Viel­leicht hätte Amnesty Inter­na­tio­nal dann fest­ge­stellt, dass die ukrai­ni­schen Streit­kräfte alle erdenk­li­chen Maß­nah­men ergrif­fen haben, um ihre Bevöl­ke­rung vor den Aus­wir­kun­gen der Feind­se­lig­kei­ten zu schüt­zen und gleich­zei­tig die Bevöl­ke­rung und das Gebiet gegen die Ver­bre­chen der rus­si­schen Streit­kräfte zu ver­tei­di­gen. Eine ruhi­gere, nüch­terne Schluss­fol­ge­rung, aber viel­leicht eine gerechtere.

Anmer­kung der Redaktion

Nach der Ver­öf­fent­li­chung der Erklä­rung von Amnesty Inter­na­tio­nal über die angeb­li­che Gefähr­dung der Zivil­be­völ­ke­rung durch die ukrai­ni­sche Armee teilte die Lei­te­rin von Amnesty Ukraine, Oksana Pokalchuk, mit, dass das ukrai­ni­sche Büro nicht an der Ver­öf­fent­li­chung des Berichts betei­ligt war und die Emp­feh­lun­gen von der Zen­trale igno­riert wurden. Später traten alle Mit­ar­bei­te­rIn­nen von Amnesty Ukraine wegen des Berichts des inter­na­tio­na­len Büros zurück.

Ukrai­ni­sche Beamte reagier­ten auf die Vor­würfe von Amnesty Inter­na­tio­nal gegen die ukrai­ni­schen Streit­kräfte, indem sie diese als „unfair“ und „mani­pu­la­tiv“ bezeich­ne­ten und „ein fal­sches Gleich­ge­wicht zwi­schen dem Opfer und dem Ver­bre­cher“ herstellten.

Über die Autoren

Wayne Jordash ist Direk­tor der Global Rights Com­pli­ance Foun­da­tion und ein welt­weit füh­ren­der Anwalt, der sich auf inter­na­tio­nale Men­schen­rechte und huma­ni­tä­res Recht spe­zia­li­siert hat, ins­be­son­dere in Hoch­ri­siko- und Konfliktregionen.

Anna Myky­tenko ist Senior Adviser und Country Manager Ukraine bei der Global Rights Com­pli­ance Foun­da­tion. Anna Myky­tenko berät die ukrai­ni­schen Behör­den bei der Ein­hal­tung des huma­ni­tä­ren Völ­ker­rechts sowie bei der Unter­su­chung und Ver­fol­gung von Völkerrechtsverbrechen.

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