Russ­lands poli­ti­sche Gefan­gene im Kon­flikt mit der Ukraine. Teil 1

Foto: Crimean Solidarity

Über ein­hun­dert ukrai­ni­sche Staats­bür­ger werden aktuell in Russ­land, in den besetz­ten Gebie­ten des Donbas und auf der Krim gefan­gen gehal­ten. Unab­hän­gige Beob­ach­ter bezwei­feln die den Gefan­ge­nen vor­ge­hal­te­nen Schuld­vor­würfe und sehen aus­schließ­lich poli­ti­sche Motive für die Inhaf­tie­run­gen. Men­schen­rechts­ak­ti­vis­ten fordern die Welt­ge­mein­schaft dazu auf, den Druck auf Russ­land umge­hend zu erhöhen, um die unver­züg­li­che Frei­las­sung der Inhaf­tier­ten zu errei­chen. Von Mykola Mirny

Der Beitrag zeigt anhand aus­ge­wähl­ter Fälle von der Krim, wie die Politik Russ­lands fin­gierte und gefälschte Infor­ma­tio­nen dazu nutzt, um Straf­ver­fah­ren gegen ukrai­ni­sche Bürger einzuleiten.

Vor der Anne­xion der Krim im März 2014 unter­rich­tete Olha Skryp­nik Geschichte an der Huma­ni­tä­ren Uni­ver­si­tät in Jalta. Es erschien ihr seltsam, dass nach einer Vor­le­sung über den Zweiten Welt­krieg im Uni­ver­si­täts­hof plötz­lich nicht iden­ti­fi­zier­bare bewaff­nete Männer in einem Mili­tär­fahr­zeug zu sehen waren. Sie ver­folgte damals das Fahr­zeug bis zur Kur­an­stalt der Schwarz­meer­flotte, deren Pächter das rus­si­sche Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­rium ist. An diesem Ort doku­men­tierte sie erste Bilder der Anne­xion mit ihrem Handy.

© Witalij Holowin /​ TRK „Tschor­no­mor­ska“

Olha Skryp­nik

Sie grün­dete wenig später die NGO Crimean Human Rights Group, die aus Sicher­heits­grün­den nach Kyjiw verlegt werden musste. Olhas Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen doku­men­tie­ren die Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen auf der Halb­in­sel Krim für die Ver­ein­ten Natio­nen und den Inter­na­tio­na­len Straf­ge­richts­hof in Den Haag. Seit dem Aus­bruch des Russ­land-Ukraine-Kon­flik­tes werden dort Men­schen immer wieder aus poli­ti­schen Gründen ver­haf­tet. Ein Krieg zwi­schen beiden Ländern wurde offi­zi­ell bis heute nicht erklärt. Die Besat­zung der Schwarz­meer­halb­in­sel gilt bei ange­se­he­nen Völ­ker­rechts­exper­ten als inter­na­tio­na­ler bewaff­ne­ter Kon­flikt zwi­schen beiden Staaten.

Zu den fin­gier­ten, poli­tisch moti­vier­ten Straf­ver­fah­ren gibt es erwar­tungs­ge­mäß keine offi­zi­el­len Daten der rus­si­schen Seite. Die ukrai­ni­sche Beauf­tragte für Men­schen­rechte sowie eine Koali­tion von NGO ver­su­chen über Anwälte Zugang zu solchen Fällen zu bekom­men, um sie doku­men­tie­ren und bewer­ten zu können. Die Ver­folg­ten werden von Men­schen­rechts­ak­ti­vis­ten in fünf Gruppen eingeteilt:

  • Poli­ti­ker,
  • proukrai­ni­sche Aktivisten,
  • krim­ta­ta­ri­sche Aktivisten,
  • Men­schen, denen Sabo­tage und Spio­nage vor­ge­wor­fen wird und
  • Gläu­bige.

Sehr häufig sind unter den poli­ti­schen Gefan­ge­nen ukrai­ni­sche Bürger, die die Krim als Bestand­teil der Ukraine ansehen und die Beset­zung der Halb­in­sel öffent­lich in Frage stellen.

„Ver­set­zen Sie sich an die Stelle eines Ukrai­ners auf der Krim. Sie werden eines Morgens wach und sind Zeuge, wie der Nach­bar­staat ihr Ter­ri­to­rium besetzt. Sie pro­tes­tie­ren öffent­lich dagegen und werden dafür ver­folgt. Ihre Familie und ihr Anwalt können Sie nach ihrer Ver­haf­tung längere Zeit nicht finden. Nachdem Sie auf­ge­fun­den wurden, sagen die Ermitt­ler, dass Ihnen ter­ro­ris­ti­sche Tätig­kei­ten nach­ge­wie­sen und Sie zu zehn Jahren ver­ur­teilt worden sind. Die Haft­strafe müssen Sie über 2,5 Tausend Kilo­me­ter ent­fernt von ihren Ver­wand­ten ver­bü­ßen“, – sagt der Mana­ging Partner der bri­ti­schen Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tion „Global Rights Com­pli­ance” Martin Scott. Er beob­ach­tet, dass man sich mitt­ler­weile sowohl in der Ukraine als auch inter­na­tio­nal an poli­ti­sche Ver­fol­gung auf der Krim gewöhnt hat.

© Mykola Mirny

Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger Martin Scott und Olek­san­dra Matwijtschuk

Der letzte Gefan­ge­nen­aus­tausch zwi­schen beiden Ländern fand Ende 2019 statt. West­li­che Medien wer­te­ten dies als erste Annä­he­rung in den Bezie­hun­gen zwi­schen Russ­land und Ukraine. Die Lei­te­rin der Crimean Human Rights Group Olha Skryp­nyk kommt zu einem anderen Schluss. So hat Russ­land seit dem letzten Gefan­ge­nen­aus­tausch 28 weitere ukrai­ni­scher Bürger aus poli­ti­schen und reli­giö­sen Gründen inhaf­tiert. Dar­un­ter befin­den sich zehn Muslime und sechs Zeugen Jehovas.

Die Gesamt­zahl der von Russ­land auf der Krim zu Unrecht inhaf­tier­ten ukrai­ni­schen Bürger liegt aktuell bei 114 Per­so­nen. Laut dem ukrai­ni­schen Geheim­dienst SBU kommen noch 251 Zivi­lis­ten und Mili­tärs hinzu, welche auf den besetz­ten Ter­ri­to­rien des Donbass fest­ge­nom­men wurden.

Während der bereits mehr als sieben Jahre andau­ern­den Besat­zung haben nur wenige poli­ti­sche Gefan­gene ihre Frei­heits­stra­fen abge­büßt und wurden frei­ge­las­sen. Dies sind unter anderem Wolo­dymyr Pry­sit­sch, Olek­sandr Kos­tenko, Olek­sandr Ste­schenko, Hlib Scha­b­lij, Oleksiy Stohnij, Olek­sandr Schum­kov, Renat Sulej­ma­now und Nariman Memedeminov.

Men­schen­rechts­ak­ti­vis­ten weisen darauf hin, dass Russ­land nach dem großen Gefan­ge­nen­aus­tausch von 2019 auf der Krim keine poli­ti­schen Häft­linge mehr frei­ge­las­sen hat. Sie fordern die Welt auf, nach wirk­sa­men Mecha­nis­men zu suchen, um Russ­land zur Frei­las­sung poli­ti­scher Gefan­ge­ner zu drängen.

Die Ziele Russlands

Das Instru­ment der poli­ti­schen Ver­fol­gung dient nach Ein­schät­zung von Men­schen­rechts­ak­ti­vis­ten in der rus­si­schen Stra­te­gie meh­re­ren Zielen.

Als vor­ran­gi­ges Ziel erscheint die Erschaf­fung und Erhal­tung des ukrai­ni­schen Feind­bil­des in der rus­si­schen Öffent­lich­keit, macht die Vor­sit­zende des Zen­trums für bür­ger­li­che Frei­hei­ten Olek­san­dra Mat­wijt­schuk in Kyjiw deut­lich. So werden seit gut sieben Jahren in Russ­land Ukrai­ner als Spione und Sabo­teure sowie Krim­ta­ta­ren als Ter­ro­ris­ten und Extre­mis­ten dargestellt.

Skryp­nyk stimmt ihr zu. Sie ergänzt, dass mit fin­gier­ten Ter­ror­an­kla­gen und der rigiden poli­ti­schen Ver­fol­gung libe­ra­ler Kräfte ver­sucht wird, die unlieb­same Bevöl­ke­rung der Krim ein­zu­schüch­tern und „ins Ausland“ zu ver­trei­ben. Gleich­zei­tig soll mit den Schau­pro­zes­sen der Kritik an der rus­si­schen Politik aus dem Ausland begeg­net werden.

„Solche Fälle haben immer eine Pro­pa­gan­da­kom­po­nente. Russ­land will damit den G20 Staaten zeigen, dass Ukrai­ner angeb­lich Anschläge gegen Zivil­be­völ­ke­rung auf der Krim ausüben, um sie ein­zu­schüch­tern. Den Krim­be­woh­nern sendet die rus­si­sche Führung gerne das Signal, dass „ultra­rechts­ge­rich­tete Stepan-Bandera-Anhän­ger“ grau­same Atten­tate auf ihren Märkten begehen wollen. Dabei spielt Russ­land mit den Leben schutz­lo­ser Men­schen, die dif­fa­miert werden und sich recht­lich nicht wehren können“, sagt Skrypnik.

Nach Mat­wijt­schucks Ansicht benutzt Russ­land das Instru­ment der poli­ti­schen Ver­fol­gung als beson­ders perfide Methode der Kriegs­füh­rung. Die Men­schen­rechts­ak­ti­vis­tin erin­nert an eine Reihe von Akti­vis­ten, die am Anfang der rus­si­schen Aggres­sion tot auf­ge­fun­den wurden, wie Reschat Ametow auf der Krim und dem Stadt­rat Wolo­dymyr Rybak in Horliwka.

„Diese Methode der Kriegs­füh­rung zielt darauf ab, die aktive Min­der­heit zu ver­trei­ben oder zu ver­nich­ten und die passive Mehr­heit ein­zu­schüch­tern. Dies ermög­lichte eine schnelle Kon­trolle der Region. Das Ter­ri­to­rium soll dau­er­haft besetzt bleiben, weshalb der Besat­zer die Repres­sa­lien nach der Erobe­rung fort­setzt“, sagt Matwijtschuk.

Monat­lich pro­tes­tie­ren Akti­vis­ten der Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tion „Krim SOS“ vor der Rus­si­schen Bot­schaft in Kyjiw. Auf Pla­ka­ten und Trans­pa­ren­ten fragen sie nach ver­miss­ten Krim­be­woh­nern. Ihnen sind ins­ge­samt 45 Fälle von auf der Krim­halb­in­sel ver­schwun­de­nen Per­so­nen bekannt. 20 davon wurden zwi­schen­zeit­lich frei­ge­las­sen. Drei befin­den sich in poli­tisch moti­vier­ter Haft. Einer wurde von der Krim aus­ge­wie­sen. Sechs wurden tot auf­ge­fun­den. Wei­ter­hin ver­schwun­den bleiben fol­gende 15 Per­so­nen: Tymur Schaj­mard­anow, Seiran Zine­di­nov, Isljam Dzhepp­a­row, Dzhew­det Islja­mow, Esken­der Apsel­ja­mow, Muchtar Aris­la­now, Rusland Hanijew, Arlen Terechow, Erwin Ibra­hi­mow, Esken­derI braimow, Walerij Wascht­schuk, Iwan Bon­da­rets, Wasyl Tscher­nysch, Fedir Kos­tenko und Arsen Alijew.

© Mykola Mirny

Russ­land ver­treibt illoyale Ein­woh­ner durch den Zuzug und die Ansied­lung rus­si­schen Bürgern aus dem Ter­ri­to­rium Russ­lands. Es gibt mehrere Migra­ti­ons­pro­gramme für Russen auf die Krim. Vor allem geht es um Mili­tärs, ehe­ma­lige Richter, Ex-Ange­stellte des Geheim­diens­tes FSB, Lehrer und ihre Familien.

Nach Angaben des UN-Gene­ral­se­kre­tärs Antó­nio­Gu­ter­res aus dem Jahr 2019 hatte Russ­land bis dahin 140 Tausend Russen illegal auf der Halb­in­sel ange­sie­delt. Der krim­ta­ta­ri­sche Anfüh­rer Mustafa Dzhe­mil­jew hält die Zahlen für zu niedrig. Er ver­weist auf die Daten der de-facto-Stadt­ver­wal­tung Sewas­to­pol, wonach die Bevöl­ke­rung seit der Beset­zung um 240.000 Ein­woh­ner (+80%) ange­stie­gen ist. Gleich­zei­tig wuchs auch die Bevöl­ke­rung Sim­fe­ro­pols von 350.000 auf 600.000 Einwohner. 

Crimean Human Rights Group erläu­tert, dass die von Russ­land ver­öf­fent­lich­ten offi­zi­el­len Sta­tis­ti­ken das Militär und die Sicher­heits­kräfte nicht berück­sich­ti­gen. Die Staats­an­walt­schaft der Ukraine hat zudem etwa 48.000 Bin­nen­flücht­linge ermit­telt, die die Halb­in­sel während der Beset­zung der Krim ver­las­sen haben.

Darüber hinaus, wie Mat­wijt­schuk erklärt, ver­sucht Russ­land mit dem Instru­ment der poli­ti­schen Ver­fol­gung von der Ukraine poli­ti­sche Zuge­ständ­nisse zu erreichen.

„Während der Ver­hand­lun­gen hören wir ständig poli­ti­sche For­de­run­gen. Wir lassen Men­schen frei, wenn Kyjiw die ukrai­ni­sche Ver­fas­sung ver­än­dert, das Wasser des Dnipros über den Nord­krim­ka­nal auf die Halb­in­sel leitet und eine Gene­ral­am­nes­tie für Kriegs­ver­bre­cher im Donbas gewährt. Die Men­schen sind ein Werk­zeug, um bei­spiels­weise die fünf Berkut-Ange­hö­ri­gen nach Russ­land aus­zu­lie­fern, die wahr­schei­nich an den Erschie­ßun­gen von Euro­maj­dan-Akti­vis­ten betei­ligt waren, oder um Wolo­dymyr Tsemach frei­zu­las­sen, einen wich­ti­gen Zeugen des Abschus­ses des MH17-Flug­zeugs“, erläu­tert sie. Mat­wijt­schu­kist ist davon über­zeugt, dass Russ­land ver­stärkt weitere Men­schen inhaf­tie­ren wird, um Druck auf die Ukraine aus­zu­üben und seine Ziele zu erreichen.

Die Hizbut-Tahrir-Fälle

Russ­land ver­folgt eine erheb­li­che Anzahl von Krim­ta­ta­ren in den soge­nann­ten Hizbut-Tahrir-Straf­ver­fah­ren (HuT-Fälle). HuT ist eine trans­na­tio­nale isla­mis­ti­sche Bewe­gung, die 1953 durch den paläs­ti­nen­si­schen isla­mi­schen Reli­gi­ons­ge­lehr­ten Nabhānī gegrün­det wurde und für die Errich­tung eines Kali­fats kämpft. Seit 1999 gehört sie zu den Haupt­ak­teu­ren des isla­mi­schen Radikalismus.

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In den ara­bi­schen Ländern, in Indo­ne­sien und Malay­sia, in der Türkei und auch in Deutsch­land ist sie mit einem Betä­ti­gungs­ver­bot belegt. Haupt­dok­trin ist die Rück­kehr der Muslime zu einem auf der Scharia basie­ren­den Lebens­stil. HuT wurde in Deutsch­land 2003 vom Bun­des­in­nen­mi­nis­te­rium ver­bo­ten, weil die Orga­ni­sa­tion den demo­kra­ti­schen Rechts­staat ablehnt. Deren Anhän­ger äußerte sich zudem öffent­lich antisemitisch.

Am 14. Februar 2003 wurde diese reli­giöse Bewe­gung auch vom Obers­ten Gerichts­hof Russ­lands als ter­ro­ris­ti­sche Ver­ei­ni­gung ein­ge­stuft. In der Ukraine ist die HuT hin­ge­gen in ihrer Tätig­keit nicht eingeschränkt.

Allen ukrai­ni­schen Bürgern wurde zum Zeit­punkt der Besat­zung der Halb­in­sel Krim die rus­si­sche Staats­bür­ger­schaft auf­er­legt. Zusätz­lich wurde die Krim als Teil­re­pu­blik in die Rus­si­schen Föde­ra­tion ein­ge­glie­dert, und die rus­si­schen Anti-Terror- und Anti-Extre­mis­mus-Gesetze werden auf der Krim unmit­tel­bar ange­wen­det. Dies ist gemäß Artikel 64 der Genfer Kon­ven­tion zum Schutz von Zivi­lis­ten während eines Krieges völ­ker­recht­lich ver­bo­ten. Russ­land muss also wei­ter­hin die ukrai­ni­sche Straf­ge­setz­ge­bung auf der besetz­ten Halb­in­sel anwenden.

Ter­ro­ris­ti­sche und extre­mis­ti­sche Fälle werden nach rus­si­schem Recht vor Mili­tär­ge­rich­ten ver­han­delt. Das zustän­dige Mili­tär­ge­richt befin­det sich auch in Rostow am Don, wohin die poli­ti­schen Gefan­ge­nen von der Krim aus über­stellt werden. Das Amt des Hohen Kom­mis­sars der Ver­ein­ten Natio­nen für Men­schen­rechte hat Russ­land darauf hin­ge­wie­sen, dass es Russ­land nach der vierten Genfer Kon­ven­tion, unab­hän­gig von den Motiven, ver­bo­ten ist, Bewoh­ner des besetz­ten Gebiets über die Halb­in­sel hinaus zu ver­le­gen. Ukrai­ni­sche Men­schen­rechts­ak­ti­vis­ten sehen in einem solchen Vor­ge­hen ein Kriegsverbrechen.

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Während der Jahre der Besat­zung leitete Russ­land Dut­zende von HuT-Straf­ver­fah­ren gegen Muslime ein. Allein 2020 führten rus­si­sche Sicher­heits­kräfte min­des­tens 48 Haus­durch­su­chun­gen im Rahmen reli­giö­ser oder poli­ti­scher Ver­fol­gung durch. Im glei­chen Zeit­raum wurden 69 Krim-Muslime inhaf­tiert. Zuletzt wurden am 17. Februar 2021 sieben Per­so­nen wegen angeb­li­cher ter­ro­ris­ti­scher Ver­dachts­mo­mente fest­ge­nom­men. Im ver­gan­ge­nen Jahr ver­häng­ten rus­si­sche Gerichte in solchen Ver­fah­ren 15 Haft­stra­fen, zehn davon mit einem Straf­maß von 12 bis 19 Jahren.

Tamila Tascha­jewa, zweite stän­dige Ver­tre­te­rin des ukrai­ni­schen Prä­si­den­ten auf der Krim stellt fest, dass Russ­land in den letzten drei Jahren damit begon­nen hat, Men­schen­recht­ler, Akti­vis­ten und zivile Bericht­erstat­ter der Bür­ger­be­we­gung “Krymska Soli­dar­nist” poli­tisch zu ver­fol­gen. Die Bür­ger­be­we­gung wurde von Fami­lien poli­ti­scher Gefan­ge­ner, deren Anwäl­ten und krim­ta­ta­ri­schen Akti­vis­ten ins Leben gerufen. Ihre Teil­neh­mer über­wa­chen und doku­men­tie­ren Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen, bieten Rechts­bei­stand und über­wa­chen Gerichtsverfahren.

Russ­land beschnei­det die Rede­frei­heit auf der Halb­in­sel und ver­schlech­terte seine eigene Gesetz­ge­bung, indem es unab­hän­gi­gen Medien und Jour­na­lis­ten vor Ort unter Druck setzt oder deren Tätig­keit ver­bie­tet. Pro­rus­si­sche Medien ver­brei­ten gleich­zei­tig eine angeb­li­che Bedro­hung durch Ter­ro­ris­mus auf der Halb­in­sel. Vor diesem Hin­ter­grund ist die zivile Bericht­erstat­tung ange­stie­gen. Enga­gierte Beob­ach­ter strea­men in sozia­len Medien Durch­su­chun­gen und zivile Kund­ge­bun­gen, welche die reale Situa­tion auf der Krim deut­lich besser wiedergeben.

„Unser Gewis­sen hat es einfach nicht zuge­las­sen, sich von der Rea­li­tät zu iso­lie­ren und gleich­gül­tig zu bleiben“,sagt Mumine Sali­jewa, die Frau des inhaf­tier­ten zivilen Bericht­erstat­ters Sejran Salijew. „Wir hatten das Gefühl, dass die Spe­zi­al­ein­satz­kräfte eines Tages zu uns kommen würden. Sie sind, wie sie es immer machten, dann tat­säch­lich früh­mor­gens im Januar 2016 in unser Haus ein­ge­bro­chen. Sie gaben keine Gründe für die Haus­durch­su­chung an, zeigten keinen Gerichts­be­schluss, drehten alle Gegen­stände im Haus auf der Suche nach Waffen um; sogar jede ein­zelne Seite von reli­giö­sen Kin­der­bü­chern. Dann beschul­dig­ten sie uns des Ver­sto­ßes gegen das rus­si­sche Gesetz über Ord­nungs­wid­rig­kei­ten. Wir wurden vor die Wahl gestellt, zu schwei­gen oder die Halb­in­sel zu ver­las­sen. Wir blieben.”

© Mykola Mirny

Sechs Monate danach wurde Mumines Mann im Rahmen der zweiten Mas­sen­durch­su­chun­gen in Rajon Bacht­schys­sa­raj fest­ge­nom­men und wegen Ter­ro­ris­mus angeklagt.

Derzeit hält Russ­land min­des­tens 44 Teil­neh­mer dieser Bür­ger­be­we­gung in Haft. Unter ihnen befin­den sich die Men­schen­rechts­ak­ti­vis­ten Emir Usein Kuku, Server Mus­ta­fa­jew, die zivilen Bericht­erstat­ter Timur Ibra­hi­mov, Marlen Asanow, Seyran Saliev, Ramzi Bekirov, Ruslan Suley­ma­nov, Osman Arif­me­tov, Rustem Sheik­ha­liev, Ernes Ametov, Amet Suley­ma­nov und Anhän­ger der Bewe­gung, welche Spenden an poli­ti­sche Häft­linge verteilten.

Crimean Human Rights Group betont, dass Russ­land das Recht der ukrai­ni­schen Bürger auf ein faires Ver­fah­ren ver­letzt. Es gibt keine Beweise, dass diese poli­ti­schen Gefan­ge­nen der HuT ange­hö­ren. Russ­land unter­stellt dies immer wieder miss­bräuch­lich und ver­ur­teilt sie zu hohen Gefäng­nis­stra­fen, die mit Ter­ro­ris­mus­vor­wür­fen begrün­det werden. Diese Straf­ver­fah­ren basie­ren auf den Aus­sa­gen gehei­mer Zeugen, Auf­nah­men in den Moscheen und ver­meint­li­chen Gut­ach­ten, erläu­tert Olha Skrypnyk.

„Wenn man das Unter­la­gen­kon­vo­lut der Straf­ver­fah­ren liest und die Gerichts­sit­zun­gen ver­folgt, wird klar, dass die rus­si­schen Ermitt­ler die Betei­li­gung von Men­schen in den Hizbut-Tahrir-Straf­ver­fah­ren nicht nach­wei­sen können. Das Äußerste, was diese Ver­fah­ren ent­hal­ten, ist ihre Bezie­hung zum Islam als Reli­gion. Nichts ist von dem Dar­ge­leg­ten ist ver­bo­ten. Nur die Glau­bens­rich­tung dient als Recht­fer­ti­gung. Als Beweise legen die Ermitt­ler heim­lich auf­ge­nom­mene Gesprä­che zu reli­giö­sen Themen vor, in welchen die Ange­schul­dig­ten keine Gesprä­che zur Vor­be­rei­tung von Ter­ror­an­schlä­gen führen“, erklärt die Menschenrechtsaktivistin.

Anwälte von Kreml-Häft­lin­gen und Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger merken immer wieder an, dass rus­si­sche Ermitt­ler in den HuT-Fällen über­wie­gend FSB-Offi­ziere als geheime Zeugen ein­set­zen. Ihre Iden­ti­tät und Namen sind immer verschleiert.

„Am 18. Februar 2021 beant­wor­tete ein gehei­mer Zeuge in einer Sitzung des Süd­li­chen Bezirks­ge­richts in Rostow am Don alle Fragen des Staats­an­walts sehr konkret. Auf alle Fragen der Ver­tei­di­gung erwi­derte er immer: ‚Ich erin­nere mich nicht.‘ Auch konnte er die Moschee nicht beschrei­ben, in welcher er nach eigenen Aus­sa­gen jede Woche über mehrere Jahre hinweg gebetet haben will und wo er HuT-Ver­an­stal­tun­gen beob­ach­tet haben wollte“, sagt Lilya Gemed­schi, eine Anwäl­tin meh­re­rer poli­ti­scher Gefan­ge­ner. Beweise, die von den Ver­tei­di­gern vor­ge­bracht werden, finden keine rich­ter­li­che Beach­tung. Außer­dem werden Gerichts­gut­ach­ten regel­mä­ßig mit dem rus­si­schen Geheim­dienst in Ver­bin­dung gebracht.“

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Lilya Geme­schi

Für Russ­land ist es nach Olha Skryp­nyks Meinung wichtig, die Zivil­ge­sell­schaft auf der Krim zum Schwei­gen zu bringen.

„Russ­land zielt darauf ab, die­je­ni­gen ‚zu bän­di­gen‘, welche die Men­schen zusam­men­brin­gen können. Oleg Sentsow ist das beste Bei­spiel, oder die 66-jährige Halina Dow­ho­pola, die zu 12 Jahren Haft für angeb­li­che Spio­nage ver­ur­teilt wurde. Solche Men­schen stellen eine Bedro­hung für die Rus­si­sche Föde­ra­tion dar. Während der Ereig­nisse im Früh­jahr 2014 waren Krim­be­woh­ner an den fried­li­chen Pro­tes­ten betei­ligt, sie bil­de­ten Men­schen­ket­ten gegen die Beset­zung der Halb­in­sel. Es gab viele solche gewalt­lo­sen Pro­teste“, sagt Olha Skrypnyk.

Russ­land wirft selbst Men­schen mit Behin­de­run­gen Ter­ro­ris­mus vor. So ver­haf­tete der FSB am 7. Juni 2020 den blinden 36-jäh­ri­gen Olek­sandr Sizikow nach einer Durch­su­chung des Hauses seiner Freunde im Rajon Bacht­schys­sa­raj. Nach einem Unfall im Jahre 2009 verlor dieser seine Seh­kraft und wurde seitdem von den Dorf­be­woh­nern und dem Imam Edem Sma­ji­low im täg­li­chen Leben unter­stützt, bis zu dessen mit Ter­ro­ris­mus­vor­wür­fen begrün­de­ter Fest­nahme durch den FSB im Jahr 2018. Sizikow wurde als Kon­takt­per­son gleich mit verhaftet.

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Sizikow akzep­tierte die Ver­haf­tung seines Imams nicht, er führte mit Hilfe von zwei Rent­ne­rin­nen im April 2019 und im Mai 2020 Pro­test­ak­tio­nen während der Gerichts­sit­zun­gen durch. Bei der Haus­durch­su­chung beschlag­nahm­ten FSB-Ange­stellte Sizi­kows Handy, sodass er seinen Anwalt nicht kon­tak­tie­ren konnte.

Der rus­si­sche Geheim­dienst unter­stellt, dass Sizikow eine HuT-Ter­ror­zelle im Jahr 2015 gegrün­det hat und Alim Suf­ja­now und Sejran Hej­ret­di­now zu ihren Mit­glie­dern zählen. Als Beweis für Sizi­kows Schuld ver­weist der FSB auf in Russ­land und auf der Krim ver­bo­tene Schrif­ten der reli­giö­sen Bewe­gung, die bei der Haus­durch­su­chung gefun­den wurden. Merk­wür­dig erscheint, dass die ver­meint­lich auf­ge­fun­de­nen Schrif­ten nicht in Braille­schrift gedruckt sind.

Das Gericht des Kyjiwer Bezirks in Sim­fe­ro­pol ent­schied Sizikow einen Haus­ar­rest aufzuerlegen.

„Das Gericht sah aller­dings keinen Grund, ihn aus der Unter­su­chungs­haft zu ent­las­sen, da dies kein ord­nungs­ge­mä­ßes Ver­fah­ren gegen den Ange­klag­ten gewähr­leis­ten und der Gleich­heit pri­va­ter und öffent­li­cher Inter­es­sen wider­spre­chen würde.“, führte die Besat­zungs­rich­te­rin Olga Kus­net­sowa in ihrer Ent­schei­dungs­be­grün­dung aus. Die “Rich­te­rin” verbot Sizikow die Kor­re­spon­denz, Tele­fon­an­rufe, den Zugang zum Inter­net sowie mit Aus­nahme von Eltern und Ärzten den Empfang von Besuchern.

Ein wei­te­res Problem, für das poli­ti­sche Ver­fol­gung auf­grund ter­ro­ris­ti­scher Anschul­di­gun­gen sorgt, ist die Sper­rung von Bank­kon­ten. Gefan­gene mit Behin­de­run­gen und kin­der­rei­che Fami­lien, die in der Regel Sozi­al­hilfe erhal­ten, sind davon beson­ders hart betrof­fen. So sind derzeit die Konten der Häft­linge Amet Sulej­ma­now, Dzhemil Hafarow, Timur Ibra­hi­mow, Olex­andr Sizikov und Zekirja Muratow gesperrt.

Der rus­si­sche Geheim­dienst beschul­digt auch den behin­der­ten Krim­be­woh­ner Edem Bekirow der Über­gabe von Spreng­stoff und Muni­tion im Gesamt­ge­wicht von 14 kg im Mai 2018 an einen von Russ­land geheim gehal­te­nen Zeugen. Sein Rechts­an­walt Alexej Ladin schließt dies voll­kom­men aus. Bekirow wurde ein Bein ampu­tiert, er leidet an schwe­rem Dia­be­tes und hat erheb­li­che Pro­bleme mit seiner Wir­bel­säule. Während einer Herz­ope­ra­tion wurden ihm vier Stents ein­ge­setzt. Der Ange­klagte ist kör­per­lich nicht in der Lage mehr als ein Kilo­gramm zu tragen.

„Seit acht Monaten wie­der­holt die rus­si­sche Justiz, dass Bekirow für die Gesell­schaft so gefähr­lich sei, dass er kei­nes­falls nur unter Haus­ar­rest gestellt werden kann. Er befin­det sich die ganze Zeit in Unter­su­chungs­haft“, teilt Beki­rows Ver­tei­di­ger mit.

© Serhii Nuzhnenko /​ Radio Svoboda

Russ­land hat Edem­Be­ki­row im Sep­tem­ber 2019 im Rahmen eines Gefan­ge­nen­aus­tauschs frei­ge­las­sen. Dennoch betreibt das illegal ein­ge­setzte „Zen­trale Bezirks­ge­richt“ in Simpf­e­ro­pol immer noch ein Straf­ver­fah­ren gegen ihn. Dieser Fall wird auf ver­meint­li­cher Aussage eines gehei­men Zeugen geführt.

Rasije Ibra­hi­mowa, die Ehefrau des Inhaf­tier­ten Ismet Ibra­hi­mow, erin­nert sich noch gut an die Haus­durch­su­chung am 7. Juli 2020. Ihre Kinder zit­ter­ten am ganzen Leib und baten unent­wegt auf die Toi­lette gehen zu dürfen. Die Tem­pe­ra­tur ihrer erkrank­ten Tochter stieg während der Durch­su­chung bis auf 40 Grad. Die Sicher­heits­kräfte ließen es dennoch nicht zu, sie zu den Nach­barn zu bringen. Seit dieser trau­ma­ti­schen Situa­tion isst sie viel und beklagt, dass sie ständig Hunger ver­spürt. Die jüngste Tochter hin­ge­gen verlor 5 kg inner­halb von zwei Monaten.

Die Kinder der ukrai­ni­schen Kreml-Häft­linge leiden erheb­lich unter der poli­ti­schen Ver­fol­gung ihrer Eltern. Laut der Bür­ger­initia­tive „Krim-Kind­heit“ gibt es 191 Min­der­jäh­ri­gen auf der Krim, die ohne elter­li­che Betreu­ung auf­wach­sen müssen.

Im Juli 2020 ver­störte der Tod des drei­jäh­ri­gen Sohnes des Häft­lings Ruslan Sulej­ma­now die Ukraine. Musa spielte am Haus und blieb für etwa 15 Minuten lang von Erwach­se­nen unbe­auf­sich­tigt, weil die kranke Groß­mutter väter­li­cher­seits seine Mutter zu sich rief. Zwei Tage lang wurde der Junge inten­siv im Dorf Stroha­niwka in der Nähe von Sim­fe­ro­pol gesucht. Letzten Endes wurde er in einer Klär­an­lage ertrun­ken aufgefunden.

Der Leiter des Krim­ta­ta­ren-Res­sour­cen­zen­trums Esken­der Barijew macht Russ­land für den Kinds­tod ver­ant­wort­lich. Der Ermitt­ler Sergej Machnew erlaubte Ruslan Sulej­ma­now übri­gens nicht, an der Beer­di­gung seines Sohnes teil­zu­neh­men. Das Oberste Besat­zungs­ge­richt der Krim lehnte es ab, die Hand­lun­gen des Ermitt­lers als rechts­wid­rig anzuerkennen.

Men­schen­rechts­ak­ti­vis­ten weisen darauf hin, dass eine Reihe von Haus­durch­su­chun­gen und damit ein­her­ge­hende Ver­haf­tun­gen bei den Kindern schwere trau­ma­ti­sche Stö­run­gen her­vor­ge­ru­fen haben. Nicht wenige der Kinder brau­chen eine ange­mes­sene medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung und psy­cho­lo­gi­sche Behand­lung. Krim-Akti­vis­ten haben die ukrai­ni­schen Behör­den wie­der­holt auf­ge­for­dert, diesen Kindern pro­fes­sio­nelle Hilfe zukom­men zu lassen.

Nach einem wei­te­ren HuT-Gerichts­ur­teil am 3. Novem­ber 2020 meldete sich Serhij Aksenow zu Wort, der Kreml-Kurator auf der Krim. Er empörte sich, dass sich zahl­rei­che Krim­ta­ta­ren auf den Weg zur Gerichts­ver­hand­lung im rus­si­schen Rostow am Don machten. Die Zuge­hö­rig­keit zur HuT, die darauf abziele, ein Welt­ka­li­fat auf­zu­bauen, ver­stoße gegen die rus­si­schen Gesetze und unter­stütze den Ter­ro­ris­mus, betonte Aksenow.

„Ich bin über­zeugt, dass unsere Straf­ver­fol­gungs­be­am­ten die Dinge in Ordnung bringen und die not­wen­di­gen Ent­schei­dun­gen im Rahmen der Gesetz­ge­bung treffen werden. Ich rate den HuT-Anhän­gern drin­gend, die Ideen auf­zu­ge­ben, welche diese ter­ro­ris­ti­sche Sekte predigt und hinter der Reli­gion ver­schlei­ert. Wendet euch den wahren reli­giö­sen und mora­li­schen Werten zu“, schrieb Aksenow in einem Facebook-Post.

Rus­si­sche und auch ukrai­ni­sche Men­schen­rechts­ak­ti­vis­ten sehen dies deut­lich dif­fe­ren­zier­ter. Das rus­si­sche Men­schen­rechts­zen­trum „Memo­rial“ weist darauf hin, dass sowohl die Ent­schei­dung des Obers­ten Gerichts­hofs über das Verbot der Orga­ni­sa­tion als auch die Straf­ver­fah­ren auf der Krim in Russ­land und den GUS-Staaten keine Fakten über eine ter­ro­ris­ti­sche Tätig­keit von HuT in diesen Gebie­ten ent­hal­ten. Es gibt auch keine Daten über die Betei­li­gung der Partei an dschi­ha­dis­ti­schen Gruppen in Europa oder im Nahen Osten. Rus­si­sche Men­schen­rechts­ak­ti­vis­ten stellen fest, dass diese Orga­ni­sa­tion legal in meisten Demo­kra­tien Nord­ame­ri­kas und West­eu­ro­pas tätig ist. Dortige Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den initi­ie­ren keine Gerichts­pro­zesse wegen Zuge­hö­rig­keit zu HuT.

An den Vor­aben­den der Urteils­ver­kün­dun­gen in den HuT-Fällen im Jahr 2020 begann Russ­land Rei­sende über die Krim-Brücke aus­zu­sor­tie­ren. “Poli­zis­ten” ver­bo­ten damals rei­sen­den Krim­ta­ta­ren die Halb­in­sel zu ver­las­sen, um sie an der Teil­nahme an den Gerichts­ver­hand­lun­gen zu hindern. Der rus­si­sche Anwalt Nikolaj Polozow reagiert emo­tio­nal auf das dis­kri­mi­nie­rende Ver­hal­ten der Sicherheitskräfte.

© Mykola Polozov /​ Crimean Solidarity

Die Sicher­heits­kräfte haben 120 Krim-Akti­vis­ten vor der Kertsch-Brücke in der Nacht vom 12. Januar 2021 ver­sperr­ten, um ihre aufs rus­si­sche Fest­land zu hindern.

“Über solche Maß­nah­men habe ich das letzte Mal in ver­schie­de­nen Publi­ka­tio­nen gelesen, dabei ging es um die Dis­kri­mi­nie­rungs­prak­ti­ken gegen Juden und andere ‚unzu­ver­läs­sige‘ Natio­na­li­tä­ten und soziale Gruppen in Nazi-Deutsch­land. Jetzt wird dieser Ansatz von den Behör­den der Rus­si­schen Föde­ra­tion offen prak­ti­ziert“, ärgerte er sich, nachdem die rus­si­sche Polizei am Abend des 11. Januar 2020 Krim­ta­ta­ren fest­ge­nom­men hatte.

Die rus­si­schen Behör­den ver­hin­dern nicht nur die Bericht­erstat­tung über poli­ti­sche Ver­fol­gung auf der Krim, sondern auch jede Art kri­ti­scher Äuße­run­gen dazu. Oftmals bestra­fen die “Poli­zei­be­am­ten” admi­nis­tra­tiv die Ver­wand­ten der poli­ti­schen Gefan­ge­nen für Ein­zel­pro­teste gegen Gerichts­ur­teile, wie mit Seweli Oselowa, Mustafa Sej­da­li­jev, Wenera Mus­ta­fa­jewa, Delichab Chai­rowa, Zurije Eme­r­use­ji­nowa, Abdulha­ni­jewa Emine, Еlwina Use­ji­nowa und Fera Abdul­la­jewa geschehen.

Ein­zel­pro­test von Zuri Emi­rus­ein­owa, der Mutter des Ange­klag­ten „Hizb ut-Tahrir“ Rustem Emi­rus­einov am 31. Oktober 2020

Darüber hinaus besu­chen Sicher­heits­kräfte der Besat­zer regel­mä­ßig Akti­vis­ten und ertei­len ihnen schrift­li­che Mah­nun­gen der “Staats­an­walt­schaft” und der “Stadt­ver­wal­tun­gen“. Es ist bekannt, dass Krim­ta­ta­ren gegen Haus­durch­su­chun­gen und poli­tisch moti­vierte Ver­haf­tun­gen pro­tes­tie­ren. In solchen Mahn­schrei­ben werden sie vor der Unzu­läs­sig­keit der Ver­let­zung extre­mis­ti­scher Artikel des rus­si­schen Straf­ge­setz­bu­ches gewarnt. 2020 erteil­ten die De-facto-Behör­den min­des­tens 46 solcher schrift­li­chen Mah­nun­gen. Solche War­nun­gen wurden aktiv von der “Polizei” auch nach den mor­gend­li­chen Haus­durch­su­chun­gen in Sim­fe­ro­pol, Bacht­schi­sa­ray und Bilo­girsk am 17. Februar 2020 erteilt.

Crimean Human Rights Group zufolge gab es ins­ge­samt 410 behörd­li­che Pro­to­kolle der „Polizei“ als admi­nis­tra­tive Strafe für die Teil­nahme an fried­li­chen Ver­samm­lun­gen seit der Besat­zung. Von diesen ent­hiel­ten 344 Men­schen Geld­stra­fen in Höhe von ins­ge­samt 4.140.000 Rubel (45.509 Euro). 21 Pro­to­kolle ver­pflich­te­ten die Pro­tes­tie­ren­den zur Zwangs­ar­beit von 20 bis 40 Stunden (ins­ge­samt 500 Stunden). Mit 45 Ent­schei­dun­gen wurden Krim­be­woh­ner in eine Ord­nungs­haft von ein bis 15 Tagen (ins­ge­samt 243 Tage) verbracht.

Punk­tu­ell ver­öf­fent­lichte die EU nach Urtei­len in HuT-Fällen Erklä­run­gen, in denen sie die poli­ti­sche Ver­fol­gung durch Russ­land ver­ur­teilt. So auch im Sep­tem­ber 2020, als das Mili­tär­ge­richt in Rostow am Don die Ange­klag­ten des soge­nann­ten Bacht­schys­sa­raj-Falles zu Haft­stra­fen von 13 bis zu 19 Jahren ver­ur­teilte. Nach solchen Äuße­run­gen der EU zeigt sich Russ­land ver­är­gert und setzt seine Ver­fol­gungs­po­li­tik gegen die Krim­ta­ta­ren als „Ter­ro­ris­ten“ dennoch fort.

„Die poli­ti­schen Ansich­ten der Teil­neh­mer der Orga­ni­sa­tion, Natio­na­li­tät und Zuge­hö­rig­keit zu eth­ni­schen Gruppen haben nichts mit dem Gerichts­ur­teil zu tun, wie es Brüssel ver­sucht zu schil­dern. Das sind nicht die ersten gefähr­li­chen Ver­su­che unserer west­li­chen Partner, die Ter­ro­ris­ten in schlechte und gute oder gemä­ßigte auf­zu­tei­len. Die tra­gi­schen Folgen solcher Ver­su­che sind den EU-Bürgern bekannt, die den Schreck der Ter­ror­an­schläge erleb­ten“, erwi­derte damals die Spre­che­rin des rus­si­schen Außen­mi­nis­te­ri­ums Maria Sacharowa.Sie wies darauf hin, dass HuT in Deutsch­land seit 2003 ver­bo­ten ist.

Maria Sacha­rowa

„Deutsch­land hat immer sein uner­schüt­ter­li­ches Bekennt­nis zur Rechts­staat­lich­keit erklärt, daher möchte ich die Ein­schät­zung Berlins zu den Ver­su­chen der EU-Diplo­ma­tie hören, die diese ter­ro­ris­ti­sche Struk­tur mit einer poli­ti­schen gleich­set­zen. Oder, wenn es um Angriffe auf Russ­land angeht, können Sie die Augen vor Ver­stö­ßen gegen das Gesetz ver­schlie­ßen?“, fragte sie weiter.

Die Pres­se­stelle des Aus­wär­ti­gen Amtes in Berlin ver­zich­tete darauf Sacha­ro­was Vor­würfe zu kom­men­tie­ren. Auf Anfrage von ZMINA betonte das Aus­wär­tige Amt, dass Deutsch­land die EU-Erklä­rung vom 16. Sep­tem­ber 2020 unter­stütze. Brüssel unter­streicht, dass die EU die Anwen­dung der rus­si­schen Gesetz­ge­bung auf der Krim und die Über­stel­lung ukrai­ni­scher Bürger von der Krim an Gerichte in Russ­land nicht aner­kennt. Die EU hat Russ­land stets auf­ge­for­dert, diese Ent­schei­dun­gen außer Kraft zu setzen und alle illegal inhaf­tier­ten Ukrai­ner freizulassen.

Zum zweiten Teil geht es hier.

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